Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344, 2016 S. 28), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 69(1)/12-19 „Dr.-Schwentner-Straße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

  1. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der auf der Grundlage des Abwägungsbeschlusses der Stadtvertretung vom 19.08.2021 geänderte Entwurf des B-Plans wurde in der Zeit vom 21.09. bis 22.10.2021 erneut öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange an der geänderten Planung beteiligt (siehe Anlage: Verteilerliste). Dabei wurde aus der Öffentlichkeit die mit ID 1 gekennzeichnete, als Anlage beigefügte Stellungnahme vorgebracht. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass sich deren Inhalt nicht auf die geänderten Teile des Planentwurfs, worauf die Möglichkeit der Äußerung beschränkt war, bezieht. Unabhängig davon ist die darin u. a. aufgeworfene Frage zur Regenentwässerung bereits im bisherigen Planverfahren geklärt worden (siehe hierzu S. 10, Absätze 2 und 3 der Begründung). Die weiteren vorgebrachten Sachverhalte wurden zudem bereits im Rahmen des Beschlusses vom 19.08.2021 abgewogen. Gleiches trifft auf die wesentlichen Inhalte der Stellungnahme des Landkreises, insbesondere zum Artenschutz, zur Entwässerung der Planstraße sowie zum Bodenschutz, zu (siehe Anlage - Kopie der Stellungnahme). Die zudem gegebenen Hinweise zu diesbezüglichen (teilweise geänderten) gesetzlichen Regelungen wurden hingegen im Textteil des B-Plans bzw. in dessen Begründung berücksichtigt.
Da diese Änderungen bzw. Ergänzungen kein erneutes Beteiligungsverfahren erfordern, kann der B-Plan in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Form beschlossen werden. Die gemäß Punkt 2 des Beschlussvorschlags zu billigende Begründung liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

 

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Anlagen

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