Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/568

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

  1. den Ankauf des Bergwerkseigentums (BWE) Neustrelitz/Kiefernheide von der Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) zu einem Preis von 200.000,- €,
  2. eine außerplanmäßige Auszahlung im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 200.000,- €

 

 

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Sachverhalt

Die BVVG hat einen gesetzlichen Auftrag, u. a. aus DDR-Zeiten aufrechterhaltenes Bergwerkseigentum zu privatisieren. Davon betroffen ist auch die Lagerstätte von Quarz- und Spezialsanden östlich der B 96 im Bereich Kiefernheide. Vor einer öffentlichen Verkaufsausschreibung bzw. einem vorgeschalteten Interessensbekundungsverfahrens ist die BVVG an die Stadt als Eigentümerin der von dieser Lagerstätte erfassten Grundstücke herangetreten. Im Ergebnis eines hierzu geführten Gesprächs am 25.08.2020 wurde der Stadt das Angebot unterbreitet, dieses Bergwerkseigentum zu einem Kaufpreis von 200.000,- € zu erwerben. Das dort lagernde Rohstoffvorkommen hat laut Berechnungen der BVVG bei einer nutzbaren Vorratsmenge von 111,5 Mio. Tonnen und unter Zugrundelegung des Marktwertes bzw. des amtlich festgelegten aktuellen Förderabgabesatzes, der Nutzungsdauer und eines marktüblichen Liegenschaftszinssatzes einen Wert von rund 5 Mio. €. Unter Berücksichtigung der Privatisierungserfahrungen der BVVG bei ähnlichen mit Wald bestockten Flächen sowie den mit der Gewinnung dieses Vorkommens verbundenen Aufwendungen und Verwertungsrisiken wurde durch sie ein potenzieller Veräußerungserlös von 1 Mio. € errechnet. Das dem gegenüber erheblich reduzierte Kaufpreisangebot an die Stadt steht unter der Bedingung, dass sie in einem Zeitraum von 15 Jahren ab Erwerb die Vorkommen nicht wirtschaftlich nutzt oder die Aufhebung des Bergwerkseigentums nicht erwirkt. Anderenfalls wäre eine Nachzahlung auf den Betrag der vorgenannten 1 Mio. € fällig.

Grundsätzlich ermöglicht ein Bergwerkseigentum dem Inhaber unabhängig vom Eigentum an Grund und Boden die entsprechenden Bodenschätze nach einem bergrechtlichen Verfahren abzubauen. Vor dem Hintergrund, dass die Stadt auf absehbare Zeit keinerlei Interesse an einem derartigen Abbau der Rohstoffe in diesem insbesondere für die Naherholung bedeutenden Bereich hat, besteht mit dem Erwerb des BWE die Möglichkeit, selbst über eine Nutzung dieses Rechts zu bestimmen. Da der Erwerb zudem zu einer Steigerung des städtischen Vermögens führt, sollte das diesbezügliche Angebot der BVVG angenommen werden. Ein darauf bezogener Vertragsabschluss und dessen Vollzug ist im kommenden Jahr vorgesehen, sodass hierfür eine außerplanmäßige Auszahlung erforderlich ist.
Aus den beigefügten Anlagen können nähere Informationen zu den dargelegten Sachverhalten entnommen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

114020 / 78410000

Maßnahme-Nr.:

 

1140200000

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

200.000 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

200.000 €

Produkt / Konto:

511030 / 78532000

 

Maßnahme-Nr.:

5110300000

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen: geprüft und i.O. (gez. Sturm)

 

 

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Anlagen

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