Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/934

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für die weitere Nutzungskonzeption und Bauplanung zum Schlossturm beschließt die Stadtvertretung folgende Punkte:

1. Der Schlossturm wird als öffentliches Gebäude der Stadt Neustrelitz und dessen Nutzung als Ausstellungs- und Aussichtsturm vorgesehen.

2. Die Ausstellung soll die Demokratiegeschichte von Mecklenburg-Strelitz als Dauerausstellung mindestens für die Dauer der Fördermittelzweckbindung wiedergeben. Eine Grundlage bilden das durch die Stadt in Auftrag gegebene Ausstellungskonzept des Büros MKK-Architekten aus November 2021 und die vorliegenden Hinweise sowie Anregungen aus dem Schlossareal Beirat Neustrelitz vom 01.07.2021. 

3. Für die vertiefende und wissenschaftliche Ausarbeitung der Demokratiegeschichte sowie die präzise Erarbeitung der Ausstellungsformate (Exponate) beauftragt die Stadtverwaltung ein Büro. Dafür sind Fördermittel bei der Stiftung "Orte der Demokratiegeschichte" oder aus anderen Fördertöpfen zu beantragen. 

4. Im Rahmen der Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024, soll die Bauplanung bis zur Leistungsphase 3 nach HOAI und ein Brandschutzkonzept beauftragt und bis zum 31.12.24 erarbeitet werden.

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Am 21.03.24 wurde in der Stadtvertretung die Informationsvorlage IV/2024/923 zum Konzeptvorschlag Schlossturm eingebracht. Die Stadtvertretung wurde um Kenntnisnahme und Beratung gebeten. Auf Basis der Informationsvorlage soll nun der Beschluss zum Konzeptvorschlag Schlossturm gefasst werden. Der Beschluss dient als Entscheidungsgrundlage für die konkrete Nutzungskonzeption und die damit verbundenen weiteren zu beauftragenden Bauplanungsleistungen.

Im Rahmen der IV/2024/923 wurde auf 4 Anlagen verwiesen, die im Zusammenhang mit der vorgesehenen Nutzung sowie dem thematischen Inhalt stehen. Gleichwohl wurde ein Hinweis auf das Urheberrecht für Anlage 3 und Anlage 4 und dem damit verbundenen geistigen Eigentum von Herrn Holger Wilfarth gegeben. Dementsprechend wird auf die weitere Verwendung von Anlage 3 und Anlage 4 bzw. deren Bezugnahme vorerst verzichtet.

Für die vorliegende Beschlussvorlage wird auf die Anlage 1 und Anlage 2 zurückgegriffen.

 

Anlage 1 – Konzept Verwaltung und Planer für den Vorantrag BKM von Nov. 2021

 

Die Anlage 1 beinhaltet das durch die Stadt in Auftrag gegebene und durch das Büro Mikolajcyk-Kessler-Kirsten (MKK-Architekten) erarbeitete Ausstellungskonzept. Es fußt auf dem baulichen Entwurf des gleichen Büros, welcher den Schlossturm als Ausstellungs- und Aussichtsturm wiedergibt. Thematisch sieht das Ausstellungskonzept "Mecklenburg-Strelitz auf dem Weg zur Demokratie" vor. Kern soll das Aufzeigen der Demokratiegeschichte mit den damit verbundenen Ereignissen von Mecklenburg-Strelitz sein. Das Konzept ist als Basisfassung zu sehen und soll zur Orientierung für die noch zu leistende wissenschaftliche Ausarbeitung des Themas dienen. Eine Unterstützung für die Erarbeitung erfolgte durch den Beirat Schloss-Areal Neustrelitz. Er hat der Stadt Hinweise und Vorschläge im Zusammenhang mit dem Thema Demokratiegeschichte übermittelt. Das Büro MKK-Architekten hat das mit Datum vom 01.07.2021 verfasste Dokument verarbeitet und eigene Recherchen zur Demokratiegeschichte angestellt. Die Ergebnisse mündeten in das Ausstellungskonzept gemäß Anlage 1.

Das Dokument wurde für den Vorantrag zur angestrebten Bundesförderung beim BKM (Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien) verwendet. Für die Förderung ist ein Projekt nationaler Bedeutung zu begründen, das mit dem bereits eingereichten Vorantrag formuliert wurde. 

 

Anlage 2 – Strategiekonzept Route der Demokratiegeschichte von Nov. 2023

 

Untermauert wird die thematische Bedeutung durch den Fakt, dass die AG Orte der Demokratiegeschichte c/o Weimarer Republik e.V., Neustrelitz unter die "Orte der Demokratiegeschichte" in der Bundesrepublik Deutschland zählt. Dies ist der Anlage 2 "Route der Demokratiegeschichte" zu entnehmen. Der Bezug ist in der Anlage 1 vorzufinden.

 

Auf Grundlage des bereits erarbeiteten Ausstellungskonzeptes (Anlage 1) soll abschließend entschieden werden, dass der Schlossturm als öffentliches Gebäude der Stadt Neustrelitz und dessen Nutzung als Ausstellungs- und Aussichtsturm vorzusehen ist. Die damit verbundene Aufwertung des touristischen Angebotes stellt eine Voraussetzung für die Fördermittel vom Land M-V dar.

 

Weiterhin soll entschieden werden, dass als Ausstellungsinhalt die Demokratiegeschichte von Mecklenburg-Strelitz wiederzugeben ist. Zur Orientierung der thematischen Wiedergabe dient die Anlage 1, welche einer vertiefenden Ausarbeitung bedarf. So wäre die wissenschaftlich fundierte Ausarbeitung der Geschichte mit den zu erfassenden Ereignissen und entsprechenden Quellenangaben noch vorzunehmen. Ferner muss das Ausstellungsformat (Exponate, Medien) geplant werden. Für die Erarbeitung soll ein Büro durch die Stadt beauftragt werden. Eine Förderung durch die Stiftung „Orte der Demokratiegeschichte“ wird angestrebt. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit dem Residenzschlossverein Neustrelitz e.V. erfolgen, der bereits einen Antrag eingereicht hat. Darauf wurde sich in einem Gespräch gemeinsam mit dem Bürgermeister am 22.04.2024 verständigt. Zu dem hier vorgeschlagenen Vorgehen bestand Konsens.

 

Die Ausstellung wird als Dauerausstellung mindestens für die Dauer der Fördermittelzweckbindung vorgesehen. Ein Konzept für den Betrieb (Betreiberkonzept) ist zu erarbeiten.

 

Die Bauplanung ist gemäß der Vereinbarung mit der Stadtvertretung fortzuführen. Im Rahmen der Haushaltsermächtigung für das Haushaltsjahr 2024 wird die Stadt die Bauplanung bis zur Lph. 3 HOAI beauftragen.

 

Zur Klärung etwaiger Brandschutzbestimmungen, die mit dem Charakter des Bauwerks als öffentliches Gebäude und der vorgesehenen Nutzung als Ausstellungs- und Aussichtsturm einhergehen, soll zeitnah die Erarbeitung eines Brandschutzkonzeptes beauftragt werden. Das Brandschutzkonzept soll Klarheit schaffen, welche Flächen als Flucht- und Rettungswege freizuhalten sind, ob oder wie ein 2. Rettungsweg sicherzustellen ist und für wie viele Personen/Besucher der Turm für die Nutzungsart zulässig wäre.

Die Bauplanungsunterlagen sind bis zum 31.12.2024 zu erarbeiten.

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

 

Nein

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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