Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2022/757-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klimaschutz an Gebäuden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Grüne/FDP/PuLS Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
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Vorberatung
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Unterbrochen
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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20.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt, dass
- in neu aufzustellenden Bauleitplänen die Nutzung fossiler Energieträger für die
Wärmeversorgung ausgeschlossen wird.
- bei der Vermarktung städtischer Grundstücke Bauherren bevorzugt werden, die einen
Gebäudeneubau nach kfw-40-Standard (Effizienzhaus mit höchsten Anforderungen) planen.
- eine geplante energiesparende Dämmung nur dann bei der Ausreichung von
Städtebaufördermitteln im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen in Ansatz gebracht werden kann, wenn sie mit Naturbaustoffen erfolgt. Als weiterer Anreiz ist in diesem Fall für die gesamte kleinteilige Modernisierungsmaßnahme eine Förderung mit dem jeweils nächst höheren Fördersatz (65 bzw. 85 %) auszureichen.
- sie es befürwortet, wenn für Bau und Sanierung von Gebäuden von den Bauherren vorrangig Naturbaustoffe eingesetzt werden.
Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
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nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Gebäude haben einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland. Sie verursachen in Deutschland etwa 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und etwa 30 Prozent der CO2-Emissionen (Quelle: www.umweltbundesamt.de).
Den Energiebedarf von Gebäuden zu verringern, ist nicht nur ein Schwerpunkt deutscher Klimaschutzpolitik, sondern liegt ebenso im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger, die von geringeren Betriebskosten profitieren.
Der Gebäudesektor ist einer der wenigen, in denen die Kommunen unmittelbare Einflussmöglichkeiten im Bereich des Klimaschutzes haben. Dieses Potenzial muss umgehend genutzt werden. Die Residenzstadt Neustrelitz soll den Klimaschutz an Gebäuden befördern. Neustrelitz baut damit seine Vorreiterrolle in diesen Fragen aus.
So soll für die Wärmeversorgung in neu aufzustellenden Bauleitplänen die Nutzung fossiler Energien ausgeschlossen werden. Für die Stromversorgung ist dies rechtlich nicht durchsetzbar.
Bei der Vermarktung städtischer Grundstücke sollen Bauherren, die nach höchsten Effizienzstandards bauen wollen, bevorzugt werden.
Naturbaustoffe haben grundsätzlich eine erheblich bessere Öko- und Klimabilanz als beispielsweise Zement oder Styropor, ohne in ihrer Funktion Nachteile zu haben. Sie sind sogar häufig baubiologisch und -physikalisch im Vorteil. So gibt es z.B. Dämmplatten aus Zellulose oder aus Rohrkolben, der sich auf wiedervernässten Mooren landwirtschaftlich kultivieren lässt und somit zum naturbasierten Klimaschutz beiträgt.
Bei mit Städtebauförderung finanziell unterstützten Baumaßnahmen sollen entsprechend bei energetischen Sanierungen nur noch Naturbaustoffe als Dämmmaterialien gefördert werden; ein weiterer Anreiz wird durch eine höhere Förderquote geschaffen.
Als „Naturbaustoffe“ werden Stoffe bezeichnet, die sich nach den Definitionen für Naturprodukte und Baustoffe beschreiben lassen. Es sind entsprechend natürlich vorkommende Stoffe, die lediglich manuell, mechanisch oder durch Gravitationskraft, durch Auflösen in Wasser, durch Dampfdestillation oder durch Erhitzung zum Wasserentzug verarbeitet wurden.
Naturbaustoffe können sowohl aus der belebten Natur entstammende, z.B. Holz, Schafwolle, Flachs, Hanf, Roggen, Schilf, Seegras, Wiesengras, Stroh, als auch aus der unbelebten Natur entstammende Stoffe wie zum Beispiel Lehmbaustoffe, Perlitegesteine oder Bimssteine sein.
Abschließend spricht sich die Stadtvertretung als Appell an alle Bauherrn dafür aus, dass vorrangig Naturbaustoffe eingesetzt werden mögen.
Finanz. Auswirkung
Im laufenden Haushaltsjahr: |
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In Folgejahren: |
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Produkt/ Konto : |
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Produkt/ Konto:
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) |
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