Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2022/736

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt den Neubau einer Kindertagesstätte durch einen freien Träger am Standort der Grundschule D. Sanders in Strelitz-Alt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Jugendhilfeplanung des Landkreises MSE hat für das Mittelzentrum Neustrelitz bereits im Jahr 2020 einen Bedarf von zusätzlichen Betreuungsplätzen im Krippen-, Kindergarten- und Hortbereich ermittelt. Hintergrund sind die in M-V unentgeltlich zur Verfügung gestellten Kita-Plätze, der Wegfall von weiteren Tagespflegepersonen sowie die Betreuung von 191 Kindern, davon 29 Krippen-, 64 Kindergarten- und 87 Hortkindern aus anderen Wohnsitzgemeinden in der Residenzstadt Neustrelitz. (Stand Februar 2022)  

 

Ab dem Schuljahr 2025/26 soll es außerdem einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Hortbetreuung bis zur 4. Klasse geben.

 

Mit Stand 24.02.2022 befinden sich lt. Information der Jugendhilfeplanung des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe 34 Kinder aus der Residenzstadt Neustrelitz auf einer Warte- bzw. Merkliste des Jugendamtes. (13 Krippe, 15 Kindergarten und 6 Krippe ab 09/22) Erst in einer Entfernung von 20 km kann den Eltern ein Betreuungsangebot unterbreitet werden.

 

 

Übersicht zu aktuellen Kapazitäten und Belegungszahlen in der Residenzstadt Neustrelitz in Kindertageseinrichtungen (12 Einrichtungen)

 

 

Kapazität

 

Auslastung

Krippe

269

75%

Kindergarten

656

104% 1

Hort

693

99%

 

gesamt

 

1.618

 

1 Im Rahmen der Betriebserlaubnis findet eine Belegung von Krippenplätzen durch

   Kindergartenkinder statt.

Quelle: Erhebung des Fachamtes JHP LK MSE (Stand Februar 2022)

                                                                                                

 

In der Residenzstadt sind aktuell 16 Tagespflegepersonen tätig, die insgesamt 67 Betreuungsplätze vorhalten. Die Betreuung erfolgt überwiegend in der Altersgruppe von       0-3 und 4 Jahren. Danach erfolgt je nach Verfügbarkeit der Wechsel in eine Kita.

Wegen des älter werdenden Personals in der Tagespflege ist hier zukünftig ein weiterer Rückgang zu verzeichnen. Die dadurch fehlenden Krippenplätze müssen in den Kindertageseinrichtungen kompensiert werden.

Die Jugendhilfeplanung geht in diesem Bereich von einem Rückgang von 27 Betreuungsplätzen bis zum Jahr 2030 aus.

 

Geburten jeweils zum Stichtag 31.12.

Jahr

2015

2016

2017

2018

2019

2020

Geburten absolut

 

182

 

176

 

159

 

159

 

155

 

168

Quelle: Statistisches Amt M-V

 

Geburtenprognose

Jahr

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

Geburten absolut

 

171

 

169

 

168

 

165

 

163

 

162

 

158

 

156

 

153

Quelle LK MSE_Primus Software

 

 

 

Ausgehend von

 

  • den vorhandenen Kapazitäten in der Residenzstadt, unter Berücksichtigung des Wegfalls von Tagespflegepersonen und ihren Kapazitäten
  • der weiterhin hohen Betreuung von auswärtigen Kindern (2021 im Durchschnitt 175 Kinder in Krippe, Kindergarten und Hort)
  • den Geburten und der Geburtenprognose

 

geht die Jugendhilfeplanung des LK MSE davon aus, dass mindestens 27 zusätzliche Krippenplätze und mindestens 60 zusätzliche Kindergartenplätze in der Residenzstadt Neustrelitz fehlen.

 

 

In Strelitz-Alt befinden sich derzeit folgende Angebote der Kindertagesförderung:

        Kita Strelitzer Spatzennest (12 Krippenplätze)

   Kita Löwenzahn (12 Krippenplätze ab 2,5 J.,  48 Kindergarten- und

     132 Hortplätze)

2 Tagespflegepersonen mit insgesamt 9 Plätzen

 

Die Hortplätze in der Kita Löwenzahn reichen nicht für alle Schülerinnen und Schüler der    GS D. Sanders aus. Das Gebäude wurde einst als reiner Kindergarten geplant. Nun werden hier Krippenkinder ab 2,5 Jahren, Kindergarten- und Hortkinder betreut.

Eine Außenstelle für 2 Hortgruppen wurde an der Schule eingerichtet. Die Doppelnutzung der Räume wird vom Jugendamt beanstandet und nur noch geduldet bis eine konforme Lösung gefunden ist.

Durch das neue Schulgesetz mit flexiblen Schuleingangsphasen, inklusiven Schulsystem und differenzierten Unterricht hat die Grundschule D. Sanders einen erhöhten und zeitlich längeren Raumbedarf.

 

 

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen verfügt die Kita Löwenzahn über 8 Gruppenräume in denen maximal 108 Kinder betreut werden könnten.

 

Variantenbetrachtung zum aktuellen Stand:

  1. Eine reine Hortbetreuung in dieser Einrichtung ist vollumfänglich nicht möglich. Der Bedarf an Hortplätzen für die Klassenstufen 1 - 4 kann nicht gedeckt werden.

      Um- oder Anbauten wären notwendig. Ausstattungsgegenstände müssten angepasst werden.

Weitere Krippen- und Kindergartenplätze würden verloren gehen.

 

  1. Eine Betreuung von insgesamt 108 Kindergarten- und Krippenkindern ab 2,5 Jahren ist möglich, löst aber nicht das Kapazitätsproblem für Krippe und Kindergarten in der Residenzstadt. Die Hortbetreuung würde komplett wegfallen.

 

 

Um die Situation in allen Betreuungsbereichen im gesamten Stadtgebiet quantitativ zu verbessern und um die notwendigen Qualitätsstandards einzuhalten ist somit ein Neubau einer Kindertagesstätte notwendig.

 

Dies könnte in Form eines An- bzw. Ergänzungsbaus am Standort der Kita Löwenzahn erfolgen, was allerdings zum einen den Nachteil hätte, dass der Betrieb dieser Einrichtung während der Bauzeit eingestellt werden müsste bzw. zumindest erheblich eingeschränkt wäre. Zum anderen würde damit das bereits bestehende Problem der räumlichen Distanz zwischen Grundschule und Hort nicht gelöst werden.

 

Aus letztgenannten Grund wird seitens der Verwaltung ein Neubau, der den kompletten Hortbedarf abdeckt, in unmittelbarer Nachbarschaft der Grundschule favorisiert. Die zwischenzeitlich verfolgte Absicht, in diesen Neubau ebenfalls den gesamten Bedarf an Plätzen für Kindergarten- und Krippenkinder unterzubringen, wurde nicht zuletzt aufgrund der o.g. aktuellen Bedarfszahlen und der damit verbundenen Mindestkapazität/-größe eines derartigen Gebäudes mangels eines geeigneten Grundstücks verworfen.

 

Somit ist nun vorgesehen, dass die Kita Löwenzahn im Sinne des Punktes 2 der o.g. Variantenbetrachtung ihre Kapazitäten für Krippen- und Kindergartenkinder ab einem Alter von 2,5 Jahren bis zum Schuleintritt von aktuell 60 Plätzen auf 108 Plätze erhöht. Die Hortbetreuung entfällt dann in dieser Einrichtung.

 

Der Landkreis MSE hat bereits signalisiert, dass er für die bestehende Einrichtung eine Betriebserlaubnis für 108 Kinder erteilt, ohne dass An- oder Umbauten erforderlich sind.

 

Die Erhöhung der Kapazität im Bereich des Kindergartens von derzeit 48 Plätze auf 90 Plätze ermöglicht, den ermittelten Bedarf von 60 zusätzlichen Kindergartenplätzen in der Residenzstadt zu 70% abzudecken. Auch im Krippenalter ab 2,5 Jahren wird eine Entlastung geschaffen.

 

Der Kita-Neubau mit dem Betreuungsschwerpunkt Hort in unmittelbarer Nähe zur Grundschule D. Sanders soll durch einen freien Träger gebaut werden.

Fünf Interessenbekundungen liegen vor.

 

Der Durchschnitt der Einschulungen in den letzten 5 Jahren liegt in der GS D. Sanders bei 41 Erstklässlern. In einer Hortgruppe können 22 Kinder betreut werden. Die Betreuungskosten müssen von den Eltern nicht mehr getragen werden und ein gesetzlicher Anspruch auf Hortbetreuung wird ab dem Jahr 2025/2026 kommen, so dass eine Betreuung bis zum Ende der 4. Klasse mehrheitlich gewünscht wird.

Aktuell gibt es 132 Hortplätze.

Eine Kapazität von 176 Hortplätzen (dies entspricht 8 Gruppen) soll geschaffen werden.

 

Um für die Residenzstadt den weiteren Bedarf an Krippen- und Kindergartenplätzen zu bedienen, soll in diesem Neubau auch eine Betreuung von mindestens 12 Krippen- und 30 Kindergartenkindern stattfinden.

Mit beiden Einrichtungen wird der Bedarf an Krippenplätzen weitestgehend und der Bedarf an Kindergartenplätzen vollständig in der Residenzstadt gedeckt.

Der laufende Betrieb kann bis zur Fertigstellung des neuen Gebäudes unter den gegebenen Bedingungen aufrechterhalten werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

x

Nein

 

 

 

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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