Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Neustrelitz über das Marktwesen auf dem Marktplatz – Frischmarkt mit erweitertem Sortiment – (Marktsatzung).

 

 

Siehe Anlage 1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die zuletzt im Jahre 2017 beschlossene Marktgebühr war gesetzlich neu zu kalkulieren. Bei der Kalkulation zur Benutzungsgebühr (siehe Anlage 2), die Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, sind die voraussichtlich entstehenden Kosten gem. § 6 Abs. 1 S. 2 KAGM-V, die Nachkalkulation des abgelaufenen Zeitraumes gem. § 6 Abs. 2d letzter Satz KAG M-V sowie Entwicklungstendenzen zu berücksichtigen. Die Erhöhung der Grundgebühr entspricht der Preisentwicklung. Ein höherer Stromverbrauch als bisher angenommen, wirkt sich nunmehr für Händler, die einen Stromanschluss benötigen, durch eine Anpassung intensiver aus.

 

Durch die Überarbeitung der Satzung wurden folgende §§ geändert:

 

  1. Präambel:


alt: Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der  Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. S.777/GS M-V Gl. 2020-9) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetztes Mecklenburg-Vorpommernvom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146), zuletzt geändert durch ÄndG v. 14.07.2016 (GVOBl. S.584) hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 03.06.2004 die Satzung der Stadt Neustrelitz über das Marktwesen auf dem Marktplatz – Frischmarkt mit erweitertem Sortiment – (Marktsatzung), zuletzt geändert mit Beschluss vom 09.10.2017 beschlossen:

 

neu: Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.07.2019 (GVOBl. M-V S. 467) und der §§ 1,2,4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12.04.2005 (GVOBl. S. 146), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 09.04.2020 (GVOBl. M-V S. 166, 179) hat die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 03.06.2004 die Satzung der Stadt Neustrelitz über das Marktwesen auf dem Marktplatz – Frischmarkt mit erweitertem Sortiment – (Marktsatzung), zuletzt geändert mit Beschluss vom 22.10.2020 beschlossen:


2.    §13 Abs. 3.

 

        alt:  Die Standgebühr beträgt pro angefangenen in Anspruch genommenen

        Quadratmeter auf dem Marktplatz                 1,30 €

        bei Stromentnahme                                        1,41 €.

        Pro angefangene 5 l Wasser/Abwasser sind  0,02 € zu begleichen.

 

        neu: Die Standgebühr beträgt pro angefangenen in Anspruch genommenen   

        Quadratmeter auf dem Marktplatz                   1,33 €

         bei Stromentnahme                                         1,59 €

         Pro angefangene 5 l Wasser/Abwasser sind   0,02 € zu begleichen.

 

 

Die Änderungen der Gebühren haben keine Auswirkungen auf den Haushalt. 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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