Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/532

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Ausführungen in der Sachdarstellung (Problembeschreibung / Begründung) werden von der Stadtvertretung Neustrelitz zur Kenntnis genommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Umbauten vornehmen zu lassen, das Beschilderungskonzept zu erarbeiten und die notwendige Haus- und Badeordnung zu erstellen und umzusetzen.

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt weiterhin die Umwidmung der für den Abriss geplanten Mittel in Klein Trebbow und Fürstensee für die Realisierung der erforderlichen Maßnahmen (siehe anliegende Aufstellung vom 13.02.2020) in Höhe von 22.662,84 €.


 

 

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Sachverhalt

 

Ausgelöst durch ein Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) im Rahmen eines Bade-unfalls zu Badestellen bzw. Naturbädern erfolgte durch die Stadtverwaltung / den Bürger-meister die Bewertung der Badestellen der Stadt. Dabei wurde untersucht, unter welchen Kriterien das Einhalten der Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflicht gewährleistet und welche Variante beim Betrieb möglich bzw. sinnvoll ist. Stadtvertretung und Ortschaftsräte orientierten dabei auf:

-          den Erhalt der Steganlagen in Fürstensee und Klein Trebbow

-          einen (Weiter-) Betrieb der Badestellen ohne Schwimm- bzw. Badeaufsicht

 

In rechtlicher Hinsicht ist wichtig: es wird unterschieden in „Naturbad“ und „Badestelle“. Ein Naturbad löst ungleich höhere Anforderungen an die laufenden Kontrollen für die tägliche Freigabe aus und gleicht den Anforderungen bei öffentlichen Bädern. Dies kann in Fürstensee und Klein Trebbow nicht geleistet werden. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung einen Betrieb als Badestelle.

 

Allerdings müssen hierfür einige Veränderungen an der vorhandenen Infrastruktur vorgenommen werden:

 

  1. Neues Beschilderungskonzept nach DIN ISO 20712 bzw. DIN 4844, das deutlich macht, dass das Baden auf eigene Gefahr geschieht, Zugangsbereiche definiert, etc.
     
  2. Die Badestege müssen nicht entfernt werden. Es dürfen nur keine Badestege mehr sein. Das bedeutet, es ist ein Geländer anzubringen, das mit DIN-gerechten Schildern und Piktogrammen zu versehen ist, die das Hineinspringen ins Wasser verbieten. Die Geländer können zum See hin geöffnet sein und je eine Badeleiter angebracht werden, die den Wasserzugang ermöglicht. Weiter sind DIN-gerechte Schilder mit Piktogrammen anzubringen, die ein Unterschwimmen der Stege verbieten.
     
  3. Sämtliche andere Stege, die sich rund um unsere Seen befinden und überwiegend von Anglern genutzt werden, sind mit einem Schild „Betreten nur für Angler erlaubt – Wasserzutritt verboten“ sowie Absperrketten bzw. noch besser abschließbaren Türen zu versehen.
     
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, mit der Verwaltung eine Haus- und Badeordnung zu erlassen und deren Einhaltung regelmäßig zu kontrollieren (Entwurf siehe Anlage).

 

Dazu gibt es einschlägig bestimmte Empfehlungen:

 

Während der Badesaison sind morgens das Gelände, der Strand, das Ufer und der Untergrund des Badestellenbereiches auf gefährliche Gegenstände zu untersuchen. Dabei reicht eine Begehung bzw. Befahrung aus, da eine komplette und hundertprozentige Untersuchung des Geländes die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht übersteigt.

 

Eine Abgrenzung der Nutzungsbereiche in Nichtschwimmer und Schwimmer ist nicht erforderlich und sollte auch nicht vorgenommen werden. Weiter ist keine Beaufsichtigung des Badebetriebes (Wasseraufsicht) durch die Stadt erforderlich.

 

Aus Sicherheitsgründen sollten wir jetzt Nutzungszeiten, z.B. von 08.00 bis 20.00 Uhr in der Zeit von Anfang Mai bis Ende September einführen, um Haftungsprobleme bei einem Badeunfall durch „Schwarzbader“ zu vermeiden. Damit einhergehend erfolgt ein Badeverbot außerhalb dieser Zeiten, was durch die Stadt stichprobenartig zu kontrollieren ist.

 

Durch die Stadt ist eine Haus- und Badeordnung zu erstellen. Ein Mustervorschlag stammt aus einem unserer Partnerstadt Schwäbisch Hall vorliegenden Gutachten. Diese ist noch zusammen mit dem erforderlichen Beschilderungskonzept in der Verwaltung anzupassen und abzustimmen.

 

 

Weiter sollen konkurrierende Nutzungen vermieden werden, weshalb in der Badesaison die gleichzeitige Nutzung durch Schwimmer, Bootsfahrer, Surfer, Angler etc. verboten werden sollte, weil damit ein höheres Unfallrisiko einhergeht. Eine Aufteilung der Seen in ein Badeareal und einen Bereich für oben stehende Nutzungen können von Vorteil für die Umsetzung aller Regelungen sein.

 

Als Bezeichnung wird „Badestelle am … See“ empfohlen. Einrichtungen, wie Papierkörbe, Parkplätze, Sitzmöglichkeiten und Liegewiesen etc. können wie bisher bestehen bleiben.

 

Die Ortschaftsräte und die beratenden Fachausschüsse der Stadtvertretung (AKT + BA) werden in die anstehenden Veränderungen einbezogen. Aufgrund des außerplanmäßigen Sitzungstermins entfallen die Vorberatungen zu diesem Beschluss. Das Thema ist jedoch seit über 6 Monaten in verschiedenen Tagesordnungen diskutiert worden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

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Finanzhaushalt:

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Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

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Neu:

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Neu:

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Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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