Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2019/438

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Stadtvertretung den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 74/18 „PV-Anlage im Bereich des Kiestagebaus Sophienhof Nord“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
     
  2. Die Begründung zum B-Plan mit dem Umweltbericht wird gebilligt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die Stadtvertretung hat am 05.07.2018 beschlossen, ein Verfahren zur Aufstellung des B-Plans Nr. 74/18 „PV-Anlage im Bereich des Kiestagebaus Sophienhof Nord“ durchzuführen. Anlass dafür ist das Interesse eines Projektentwicklers, auf den vom Geltungsbereich erfassten Teilflächen des Kiestagebaus einen Solarpark zu errichten. Zum Vorentwurf des B-Plans erfolgte vom 25.09. - 30.10.2018 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Nach Auswertung der vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurde der Entwurf des B-Plans erarbeitet, welcher vom 06.05. - 07.06.2019 öffentlich ausgelegt wurde. Gleichzeitig wurden die berührten Träger öffentlicher Belange beteiligt und um (erneute) Abgabe einer Stellungnahme gebeten (siehe Anlage: Verteilerliste). Daraufhin erfolgte eine teilweise Überarbeitung des Planentwurfs. Dieser wurde nochmals den von den Änderungen Betroffenen (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bergamt Stralsund und CEMEX Kies MST GmbH) zur eventuellen Stellungnahme vorgelegt. Für die Inhalte des B-Plans relevante Anregungen oder Hinweise wurden dabei nicht mehr vorgebracht.

Die Satzung kann somit in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Form beschlossen werden. Die gemäß Punkt 2 des Beschlussvorschlags zu billigende Begründung liegt einschließlich ihrer Anlagen ebenfalls bei. Zudem ist der zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abgeschlossene städtebauliche Vertrag beigefügt, in dem Regelungen zur Sicherung der Löschwasserversorgung getroffen wurden. Diese basieren auf eingegangenen Hinweisen bzw. Anregungen zum Brandschutz, die der Landkreis im Rahmen des Beteiligungsverfahrens gegeben hat.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

abweichend vom Haushaltsplan:

Im laufenden Haushaltsjahr:

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...