Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/200
Grunddaten
- Betreff:
-
Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des MV-Plans und auf Grundlage des Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetzes (LuKIFG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Dezernat für Stadtentwicklung und Bau
- Bearbeiter:
- Nico Ruhmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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●
Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
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Vorberatung
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23.06.2026
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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●
Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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●
Bereit
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt im Rahmen des MV-Plans und mit den Mitteln des LUKIFG folgende Maßnahmen im Zeitraum vom 2027-2035 anzumelden und unter der Voraussetzung der Bewilligung der vorgesehenen Fördermittel sowie der jeweiligen Haushaltsgenehmigung umzusetzen.
- „Sockelbetrag“ (50.000 Euro)
M1 – Einsatz zur Deckung von Eigenmitteln für die Erneuerung der Skateranlage in der Strelitzer Chaussee
- Investitionsbudget „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“
M2 – Integrierte Gesamtschule „Walter Karbe“ – 3. Bauabschnitt Energetische
Sanierung und Modernisierung (Vrsl. Mitteleinsatz: 2.775.000 Mio. Euro)
M3 – Grundschule Am Sandberg – 2. Bauabschnitt Brandschutz und energetische
Modernisierung (Vrsl. Mitteleinsatz: 570.000 Euro)
M4 – Regionalschule Nehru Jawaharlal – 2. Bauabschnitt Brandschutz und
bauliche Ertüchtigung (Vrsl. Mitteleinsatz: 1.155.000 Euro)
M5 – Grundschule Kiefernheide – 2. Bauabschnitt Brandschutz und bauliche
Ertüchtigung (Vrsl. Mitteleinsatz: 795.000 Euro)
M6 – Grundschule Daniel Sanders – 2. Bauabschnitt Brandschutz und bauliche
Ertüchtigung (Vrsl. Mitteleinsatz: 652.500 Euro)
- Investitionsbudget Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
M7 – Straßenausbau Iserhorstweg (Vrsl. Mitteleinsatz: 209.500 Euro)
M8 – Straßenausbau Höhenstraße 3.BA (Vrsl. Mitteleinsatz: 187.500 Euro)
M9 – Gehwegausbau Friedrich-Ludwig-Jahn Straße
(Vrsl. Mitteleinsatz: 187.500 Euro)
M10 – Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
(Vrsl. Mitteleinsatz: 75.820 Euro)
- Investitionsbudget Sonstige Infrastruktur (Tourismus, Kultur, Sport)
M11 – Erneuerung der Skateranlage in der Strelitzer Chaussee
(Vrsl. Mitteleinsatz: 150.000 Euro)
M12 – Neubau Spielplatz Schlangenallee
(Vrsl. Mitteleinsatz: 75.000 Euro)
M13 – Sanierung Kleinspielfußballfeld an der Regionalschule „Nehru Jawaharlal“
(Vrsl. Mitteleinsatz: 120.000 Euro)
M14 – Zuschuss an die Theater und Ortchester GmbH für die Erneuerung der
Bühnenmaschinerie im Theater Neustrelitz
(Vrsl. Mitteleinsatz: 150.000 Euro)
M15 – Bauliche Entwicklung des Schlossbergs
(Vrsl. Mitteleinsatz: 337.477 Euro)
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Im Zusammenhang mit dem Sondervermögen des Bundes i.H.v. 500. Mrd. Euro ist das Landes- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) am 24.10.2025 in Kraft getreten.
Im Anschluss sind zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern/Stadtstaaten korrespondierende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen worden, die den Rahmen für die Verwendung, den Mittelabfluss und weitere Regelungen beinhalten.
Mit dem sogenannten „MV-Plan 2035“ ist landesseitig ein Verteilungsvorschlag
- zwischen Land und Kommunen (40:60)
- eine Vordotierung auf konkretisierte Verwendungsbereiche erfolgt.
Unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgte sodann die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung (VV MV-Plan 2035) zwischen dem Land und auf kommunaler Seite den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen.
Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Umsetzung der Mittel in den kommunalen Gebietskörperschaften und benennt zugleich die zur Verfügung stehenden Mittel getrennt nach drei Hauptverwendungsbereichen sowie einem Sockelbetrag für jede Gemeinde in MV.
Mit Schreiben vom 09.04.2026 hat der Landeskreis Mecklenburgische Seenplatte die Residenzstadt Neustrelitz über die „Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung MV-Plan 2035 bzw. der damit verbundenen Verfahrensweise sowie den festgelegten Investitionsbudgets informiert.
- Budgets und Förderquoten
Die Hinweise basieren auf das offizielle Schreiben des Landkreises vom 09.04.2026, das die Residenzstadt Neustrelitz hierzu erhalten hat.
- Sockelbetrag 50.000 Euro
Nach §1 Abs.1 VV MV-Plan 2035 wird allen Gemeinden einmalig unabhängig von ihrer Größe und Einwohnerzahl ein Sockelbetrag in Höhe von 50.000 Euro allgemein für Zwecke des LuKIFG bereitgestellt. Der Sockelbetrag ist mit anderen LuKIFG-Mitteln kombinierbar bzw. kann als Eigenmittelanteil eingesetzt werden. Die Verwendung ist nicht spezifisch für Bereiche (Tourismus, Bildung etc.) festgelegt, sondern individuell für Investitionen einsetzbar.
- Investitionsbudget für öffentliche allgemeinbildende Schulen
Nach §11 VV MV-Plan 2035 werden die insgesamt verfügbaren 540 Mio. Euro des Investitionsbudgets in ein Grundbudget und ein Aufstockungsbudget aufgeteilt. 90 Prozent des Investitionsbudgets werden auf Grundlage der Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik 2024/25 als Grundbudgets verteilt. Aus der Verteilung des Grundbudgets ergibt sich für den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und seine kreisangehörigen Städte und Gemeinden ein Anteil in Höhe von 80.136.658 Euro. Aus den übrigen 10 Prozent werden nach Neuberechnung anhand der Schülerzahlen der amtlichen Schulstatistik 2029/30 Aufstockungsbudgets ermittelt. Diese erhöhen ab 30.06.2030 die Grundbudgets.
Die zuvor genannten Mittel dienen der Verbesserung der Bildungsinfrastruktur und betreffen den Förderzeitraum 2026 bis 2035. Die Investitionsbudgets erhalten kreisangehörige kommunale Schulträger für Sachinvestitionen an allgemeinbildenden Schulen, sofern sie der Erfüllung der Schulträgeraufgaben dienen. Förderfähige Maßnahmen und Ausgaben ergeben sich aus §12 VV MV-Plan 2035.
Gemäß § 13 Abs. 1 VV MV-Plan erstellt der Landkreis priorisierte Projektlisten zur Verteilung des Investitionsbudgets für öffentliche allgemeinbildende Schulen. Der Landkreis bestimmt durch Satzung das Verfahren zur Erstellung der priorisierten Projektlisten. Bei der Verteilung des Investitionsbudgets und bei der Erstellung der priorisierten Projektlisten sind die kreisangehörigen kommunalen Schulträger angemessen zu beteiligen. Hierbei wird das Verfahren zur Aufstellung von priorisierten Projektlisten aus der Satzung zur Umsetzung des §10a Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) übernommen, da es sich in den letzten Jahren bewährt hat. Eine entsprechende Satzung befindet sich aktuell in der Erarbeitung. Eine Beschlussfassung des Kreistages ist für den 22. Juni 2026 vorgesehen.
- Investitionsbudget für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie sowie
Investitionsbudget für Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur
Gemäß § 15 MV-Plan 2035 werden die insgesamt verfügbaren 141,2 Mio. Euro des Investitionsbudgets für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie in ein Grundbudget (140 Mio. Euro) und ein Aufstockungsbudget (1,2 Mio. Euro) aufgeteilt. Aus dem Grundbudget entfällt ein Anteil von insgesamt 23.668.334,66 Euro über die Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wovon wiederum 50 Prozent den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Budgets zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung an die Städte und Gemeinden erfolgt dabei jeweils hälftig nach den amtlichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06.2025 und den gewichteten Gesamtstraßenlängen des Jahres 2025 gemäß § 8a Abs. 5 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).
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Stadt/Gemeinde |
Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV u. Energie |
Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur |
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Residenzstadt Neustrelitz |
660.820,49 Euro |
832.476,94 Euro |
- Förderquoten
Für alle Förderbereiche mit Ausnahme des Sockelbetrages gilt eine Höchstförderquote von grundsätzlich 75 Prozent. Im Falle einer dauerhaft weggefallenen Leistungsfähigkeit erhöht sich diese auf 90 Prozent.
- Projektvorschläge
Die aufgeführten Maßnahmen stellen grundsätzlich Vorschläge der Verwaltung dar. Grundlage hierfür waren die bisherige Investitionsplanung sowie Maßnahmen, die bereits in bestehenden Konzepten verankert sind. Im Schulbereich wurde zudem besonderer Wert auf die langfristige Sicherstellung des Schulbetriebs und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, gerade im Brandschutz, gelegt. Die Stadtvertretung hat die Möglichkeit, auf einzelne Maßnahmen zu verzichten, oder im Rahmen der verfügbaren Budgets alternative Maßnahmen zu beschließen. Darüber hinaus steht es ihr frei, über die Höhe von Zuschüssen oder Beträgen zu entscheiden, sofern diese nicht die Förderquote von 75% übersteigen.
Die haushaltsrechtliche Abbildung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist mit dem Haushaltsplan ab 2027 vorgesehen.
Die Förderperiode erstreckt sich bis in das Jahr 2035. Im Rahmen der aktuellen Projektvorschläge sind Maßnahmen im Schulbaubereich vorgesehen, die auch für die Jahre 2031-2035 anvisiert werden. Der kommende Finanzplan erstreckt sich zunächst bis in das Jahr 2030. Eine Aktualisierung oder Änderung der Beschlussvorlage bzw. der Projekte ist zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend möglich.
Zu Beschlusspunkt 1:
M1 Sockelbetrag“ 50.000 Euro für die Erneuerung der Skateranlage
Geplant ist die Modernisierung bzw. Neugestaltung des Skateparks an der Strelitzer Chaussee. Insbesondere einige Skate-Elemente sowie der Bodenbelag weisen starke Abnutzungen auf, welche die Nutzbarkeit der Anlage einschränken. Auch die Hangbefestigung mittels einer Trockenmauer zur Strelitzer Chaussee hin ist marode und muss erneuert werden.
Dabei erfolgte die Auswahl der geplanten Skate-Elemente sowie der weitergehenden Ausstattung auf Grundlage einer eingereichten Konzeptmappe des Jugendbeirates Neustrelitz zum Skatepark sowie auf Grundlage eines gemeinsamen Gespräches mit vier ehemaligen Nutzern des Skateparks.
Zwei Skate-Elemente, unter anderem die zentral gelegene Pyramide, können erhalten bleiben. Neue Elemente in Form von Quarterpipes, einer Funbox, einer Olliebox und einer halbrunden Rampe sind geplant. Zweistufige und einstufige Sitzgelegenheiten aus massiven Betonelementen, teilweise mit Sitzflächen aus Kanthölzern, sollen entsprechende Aufenthaltsqualität bieten. Dabei wird ein Sitzbereich überdacht und beschattet sein. Zusätzlich sind Graffitiwände geplant, die so platziert werden, dass keine sichtverschattenden Bereiche geschaffen werden. In Richtung des Parkplatzes wird die Fläche erweitert und es soll eine Fläche für eine Pumptrack geschaffen werden.
Der Sockelbetrag soll zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Die Gesamtmaßnahme ist unter dem Budget „Sonstige gesellschaftliche Infrastruktur“ aufgeführt.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Baukosten 200.000 Euro
Zu Beschlusspunkt 2
Investitionsbudget „Öffentliche allgemeinbildende Schulen“
M2 IGS – 3. BA Energetische Sanierung und Modernisierung
In 2025 erfolgte die Umsetzung des 1. Bauabschnittes (BA) an der IGS. Dabei wurden insbesondere bauliche Brandschutzmaßnahmen (u.a. Brandwand, Fluchttreppen, Brandschutztüren, Haustechnik) realisiert. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Inklusionsmaßnahmen Akustikdecken eingebaut, ein barrierefreies WC hergestellt, eine Zuwegungsrampe zur Reduzierung der Barrierefreiheit errichtet sowie die Beleuchtung auf LED-Technik umgestellt. Aufgrund der Förderbedingungen musste die Maßnahme bis zum 31.05.2026 vollständig abgeschlossen und der Verwendungsnachweis fristgerecht beim Fördermittelgeber eingereicht werden. Der ursprünglich vorgesehene Projektumfang war deutlich größer. Aufgrund der vorgegebenen Fertigstellungsfrist musste dieser jedoch reduziert werden, um die fristgerechte Umsetzung und Abrechnung der Maßnahme sicherzustellen. Die Situation in der Schule weist einen unfertigen Zustand auf.
Darüber hinaus bestehen am Schulstandort der IGS weitere bauliche Handlungsbedarfe. Diese sind erforderlich, um die Schule langfristig zukunftsfähig zu gestalten und den Anforderungen an moderne Lern- und Lehrbedingungen gerecht zu werden. Besonders mit Blick auf das schulpädagogische Konzept.
Sodann wurde die Bauplanung für einen 2. Bauabschnitt initiiert. Im Zuge des 2. BA (Nawi-Haus) soll der östliche Seitenflügel zurückgebaut und durch einen Neubau an gleicher Stelle ersetzt werden. Die Hintergründe und dezidierte Ausführungen können der VO(S)/2025/065 entnommen werden.
Im Zuge des 3. BA sollen das Bestandsgebäude energetisch ertüchtigt und modernisiert sowie die im 1. Bauabschnitt zurückgestellten Maßnahmen umgesetzt werden. Die Gebäudehülle weist einen niedrigen Energiestandard auf. Die Außenwand verfügt über keine Wärmedämmung.
Im Zuge des 3. BA sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden
- Wärmedämmung Außenhülle
- Dach- und Fenstererneuerung
- Sanierung Oberflächen Innenbereich (Wände und Fußböden)
- Akustikdecken in Fluren
- Sanitär
Die Maßnahme wird auf mehrere Jahre verteilt umgesetzt. Dadurch kann auf einen großflächigen Freizug verzichtet werden, sodass kein Ausweichquartier erforderlich ist.
Umsetzungszeitraum: 2029-2031
Geschätzte Baukosten: 3.7 Mio. Euro
M3 Grundschule Sandberg – 2. Bauabschnitt Brandschutz und Energetische
Modernisierung
Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wird derzeit der 1. BA realisiert. Im Rahmen dieses Bauabschnitts erfolgt die Schaffung des zweiten baulichen Rettungsweges. Dazu wurden Fördermittel im Rahmen von FAG §10a bewilligt. Die Bauplanung wird derzeit erarbeitet. Die bauliche Umsetzung soll in 2027 erfolgen.
Im Zuge des 2. BA sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Ergänzung/Ertüchtigung gesetzlich erforderliche Sicherheitsanlagen (Hausalarmierung, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Rauch- u. Wärmeabzugsanlage, Sprachalarmierung)
- Brandschutzelemente zur Herstellung der Brandabschnitte
- Erneuerung Wärmerzeuger (Gaskessel u. Warmwasserspeicher von 1998)
- Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED
- Erneuerung Fußböden, um den Hygiene- und Arbeitsschutz langfristig einzuhalten
Die Maßnahme wird auf mehrere Jahre verteilt umgesetzt. Dadurch kann auf einen großflächigen Freizug verzichtet werden, sodass ein Ausweichquartier als nicht erforderlich erachtet wird.
Umsetzungszeitraum: 2027-2028
Geschätzte Baukosten: 760.000 Euro
M4 Regionalschule „Nehru Jawaharlal“ – 2. Bauabschnitt Brandschutz und
bauliche Ertüchtigung
Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wird derzeit der 1. BA realisiert. Hierbei sollen die Sicherheitstechnischen Anlagen ertüchtigt und ergänzt werden (Hausalarmierung, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Sprachalarmierung) Dazu wurden Fördermittel im Rahmen von FAG §10a bewilligt.
Im Zuge des 2. BA sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Brandschutzelemente zur Herstellung der Brandabschnitte
- Rauch- und Wärmeabzugsanlage
- Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED
- Erneuerung Fußböden, um den Hygiene- und Arbeitsschutz langfristig einzuhalten
- Instandsetzung Fassade der Scheune zur Vermeidung einer Kompletterneuerung
- Zustandsbedingte Erneuerung der Holzfenster und Verbesserung Isolierstandard
- Ertüchtigung der Sporthalle
Die Maßnahme wird auf mehrere Jahre verteilt umgesetzt. Dadurch kann auf einen großflächigen Freizug verzichtet werden, sodass kein Ausweichquartier erforderlich ist.
Umsetzungszeitraum: 2027-2029 und 2031-2033
Geschätzte Baukosten: 1.54 Mio. Euro
M5 Grundschule Kiefernheide – 2. Bauabschnitt Brandschutz und bauliche
Ertüchtigung
Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wird derzeit der 1. BA realisiert. Im Rahmen dieses Bauabschnitts erfolgt die Schaffung der zweiten baulichen Rettungswege. Dazu wurden Fördermittel im Rahmen von FAG §10a bewilligt. Die Bauplanung wird derzeit erarbeitet. Die bauliche Umsetzung soll in 2026 erfolgen.
Im Zuge des 2. BA sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Einbau von Brandschutztüren
- Umrüstung der Beleuchtungsanlage auf LED
- Sanitäranlagen ertüchtigen
- Dachabdichtung Schulgebäude
- Erneuerung Bodenbeläge und Malerarbeiten
- Umrüstung Hallenbeleuchtung auf LED
- Sanitär- und Umkleideräume Sporthalle ertüchtigen
In 2027 sind Brandschutzmaßnahmen, die Ertüchtigung der Sanitäranlagen und die Umrüstung auf LED im Schulgebäude geplant. Ab 2031 sind die weiteren Maßnahmen anvisiert.
Umsetzungszeitraum: 2027 und 2031-2033
Geschätzte Baukosten: 1.06 Mio. Euro
M6 Grundschule Daniel Sanders – 2. Bauabschnitt Brandschutz und bauliche
Ertüchtigung
Zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes wurde in 2026 der 1. BA realisiert und eine Fluchttreppe hergestellt. Dazu wurden Fördermittel im Rahmen von FAG §10a bewilligt.
Im Zuge des 2. BA sollen folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Ergänzung/Ertüchtigung gesetzlich erforderliche Sicherheitsanlagen (Hausalarmierung, Sicherheitsbeleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung, Rauch- u. Wärmeabzugsanlage, Sprachalarmierung)
- Ertüchtigung Sanitäranlagen Schule
- Bereichsweise Akustikpaneele
- Dachabdichtung Schule und Sporthalle
- Maler- und Bodenlegearbeiten
- Ertüchtigung Sanitäranlagen Sporthalle
- Ertüchtigung Fenster und Türen
2027-2028 sollen die Brandschutzmaßnahmen abgeschlossen und die Sanitäranlagen ertüchtigt werden. Die weiteren Maßnahmen sind für die Jahre 2031-2032 anvisiert.
Geschätzte Baukosten: 870.000 Euro
Zu Beschlusspunkt 3
Investitionsbudget Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
M7 Straßenausbau Iserhorstweg
Im Zuge der geplanten Erneuerung der Kanalisation in der Anliegerstraße Iserhorstweg ist ein grundhafter Ausbau der Verkehrsfläche vorgesehen. Der bestehende Straßenkörper befindet sich in einem stark geschädigten Zustand und weist erhebliche, nicht mehr instandsetzungsfähige Mängel auf. Aufgrund des fortgeschrittenen Verschleißes und der vorhandenen Substanzschäden ist eine wirtschaftliche Unterhaltung durch punktuelle Reparaturmaßnahmen nicht mehr möglich. Zur Wiederherstellung einer dauerhaft leistungsfähigen und verkehrssicheren Infrastruktur ist daher ein grundhafter Ausbau der Straße erforderlich.
Die gemeinsame Durchführung der Kanal- und Straßenbaumaßnahme ermöglicht die Nutzung von Synergieeffekten, reduziert Eingriffe in den Straßenraum und trägt zu einer wirtschaftlichen Umsetzung bei. Darüber hinaus können Beeinträchtigungen für Anliegerinnen und Anlieger sowie den Verkehr auf ein notwendiges Maß begrenzt werden.
Für den auf den Straßenausbau entfallenden Kostenanteil ist vorgesehen, einen Anteil aus dem Budget für Verkehrsinfrastruktur in Anspruch zu nehmen. Hierfür soll ein entsprechender Anteil des Budgets entsprechend der bewilligten Förderquote von 75 % eingesetzt werden. Die verbleibenden Kosten sind durch Eigenmittel zu finanzieren. Die Maßnahme ist in der Finanzplanung aufgeführt.
Umsetzungszeitraum: 2027-2028
Geschätzte Baukosten: 610.000 Euro (Straßenbau anteilig 280.000 Euro)
M8 Straßenausbau Höhenstraße - 3.BA (Abzweig Riefstahlstraße - T.-M. Schule)
Die Anliegerstraße weist erhebliche Schäden am Straßenkörper auf, die aufgrund ihres Umfangs nicht mehr wirtschaftlich instandgesetzt werden können. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit und zur langfristigen Sicherung der Nutzbarkeit der Verkehrsanlage ist ein grundhafter Ausbau vorgesehen.
Für die Finanzierung der Maßnahme sollebenso ein Anteil aus dem Budget für die Verkehrsinfrastruktur in Anspruch genommen werden. Hierfür ist vorgesehen, den auf den Straßenausbau entfallenden Kostenanteil entsprechend der Förderquote von 75 % über das Förderprogramm zu finanzieren.
Umsetzungszeitraum: 2028
Geschätzte Gesamtkosten 250.000 Euro
M9 Gehwegausbau Friedrich-Ludwig-Jahn Straße
In der Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße ist der Ausbau des Gehwegs auf der Marstallseite im Abschnitt zwischen Theater und Useriner Straße vorgesehen. Die Maßnahme steht im Zusammenhang mit der Fertigstellung des Marstalls, der künftig unter anderem als Veranstaltungsstätte genutzt werden soll.
Der vorhandene Gehweg ist abschnittsweise in einem schlechten Zustand bzw. unbefestigt und erfüllt die Anforderungen an eine sichere Fußgängerführung nicht mehr. Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie zur Verbesserung der Erreichbarkeit des Marstalls wird der Ausbau des Gehwegs als erforderlich angesehen.
Zur Deckung der entstehenden Kosten ist vorgesehen, einen entsprechenden Anteil aus dem Budget für Verkehrsinfrastruktur bereitzustellen.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Baukosten: 250.000 Euro
M10 Barrierefreier Umbau von Bushaltestellen
Im Stadtgebiet ist der weitere barrierefreie Ausbau von Bushaltestellen vorgesehen. Mit der Maßnahme soll den Anforderungen an einen modernen und inklusiven öffentlichen Personennahverkehr Rechnung getragen werden.
Ziel ist es, die Zugänglichkeit zum ÖPNV für alle Nutzerinnen und Nutzer zu verbessern, Barrieren abzubauen und die selbstständige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen zu erleichtern. Dadurch werden die Attraktivität und Nutzbarkeit des ÖPNV nachhaltig gestärkt.
Für diese Maßnahme soll der noch vorhandene Betrag aus dem Budget Verkehrsinfrastruktur herangezogen werden.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Baukosten: 150.000 Euro
Zu Beschlusspunkt 4
Investitionsbudget Sonstige Infrastruktur (Sport, Kultur, Sport)
M11 Erneuerung der Skateranlage Strelitzer Chaussee
Geplant ist die Modernisierung bzw. Neugestaltung des Skateparks an der Strelitzer Chaussee gemäß Punkt 2.1 a). Das Budget soll mit dem Sockelbetrag von 50.000 Euro verknüpft werden, um den Eigenanteil für diese Maßnahme zu reduzieren.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Baukosten 200.000 Euro
M12 Neubau Spielplatz Schlangenallee
Auf Grundlage des Spielplatzkonzeptes der Residenzstadt Neustrelitz wird eine Erneuerung des bestehenden Kinderspielplatzes in der Schlangenallee vorgesehen. Der bestehende Spielplatz befindet sich sowohl hinsichtlich seines baulichen Zustands als auch seiner Ausstattung in einem erneuerungsbedürftigen Zustand. Die vorhandenen Spielgeräte weisen alters- und nutzungsbedingte Verschleißerscheinungen auf und entsprechen teilweise nicht mehr den heutigen Anforderungen an Attraktivität, Spielwert und Aufenthaltsqualität. Im Rahmen des Projekts ist daher ein vollständiger Ersatzneubau mit grundlegender Neugestaltung der Anlage vorgesehen. Ziel ist die Schaffung eines zeitgemäßen, sicheren und attraktiven Spiel- und Aufenthaltsbereichs für Kinder unterschiedlicher Altersgruppen. Neben dem Austausch der bestehenden Spielgeräte sollen die Flächen neu strukturiert und an aktuelle Anforderungen angepasst werden. Die Erneuerung ist bereits seit geraumer Zeit geplant. Auf Grund der Haushaltssituation wurde diese Maßnahme bisher nicht in der Investitionsplanung aufgenommen. Im Rahmen der Erneuerung ist ein Themenspielplatz angedacht. Auf Grund der Lage ist der Bezug zum DLR und das Thema Raumfahrt denkbar.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Gesamtkosten: 100.000 Euro
M13 Sanierung Kleinspielfußballfeld an der Regionalschule „Nehru Jawaharlal“
Das Kleinspielfußballfeld ist stark sanierungsbedürftig und wurde aufgrund seines schlechten baulichen Zustands im Jahr 2025 gesperrt. Sowohl der Spielbelag als auch die Bandenanlage sind erheblich verschlissen und stellen aktuell ein erhöhtes Unfallrisiko dar. Eine umfassende, grundhafte Sanierung der Anlage ist daher zwingend erforderlich und soll umgesetzt werden.
Umsetzungszeitraum: 2027
Geschätzte Baukosten: 160.000 Euro
M14 Zuschuss an die Theater und Orchester GmbH für die Erneuerung der Bühnenmaschinerie im Theater Neustrelitz
Im Neustrelitzer Landestheater soll die Bühnenmaschinerie altersbedingt erneuert werden.
Die Technik dient dazu, um Kulissen und Darsteller auf der Bühne schnell und präzise zu
bewegen. Die Theater und Orchester GmbH (TOG) als Betreiber des Hauses ist für die
Umsetzung der Maßnahme verantwortlich. Die Maßnahme beläuft sich auf über 5 Mio. Euro.
Die Stadt als Mitgesellschafter der TOG möchte einen kleinen Beitrag dazu leisten, um die
Betriebsfähigkeit des Theaters zu sichern. Hierfür soll aus dem Budget „sonstige
Infrastruktur“ ein Anteil in Höhe von 150.000 Euro als investiver Zuschuss an die TOG
geleistet werden.
M15 Bauliche Entwicklung des Schlossberges
Die bauliche Entwicklung des Schlossberges stellt ein zentrales Vorhaben dar. Für den Schlossturm wurden Fördermittel des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM) sowie des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Aussicht gestellt. Für eine alternative Bebauung würden die Landesmittel weiterhin zur Verfügung stehen. Unabhängig von der Entscheidung über das Bauwerk soll ein Teil des Budgets für die bauliche Entwicklung des Schlossbergs eingesetzt werden. Die Höhe ergibt sich aus dem Differenzbetrag vom Gesamtbudget abzüglich der bereits geplanten Maßnahmen 4.1-4.4.
Aktuell wird ein Mitteleinsatz aus dem Investitionsbudget für die sonstige Infrastruktur in Höhe von 337.477 Euro vorgeschlagen.
Tabelle 1: Gesamtübersicht der vorgeschlagenen Maßnahmen
|
Maß. |
Budget |
Maßnahme |
Zeitraum Umsetzung* |
Kosten in Euro |
Mittel-einsatz in Euro |
Budget-summe in Euro |
|
M1 |
Sockelbetrag 50.000 Euro |
Skateranlage |
2027 |
50.000 |
50.000 |
50.000 |
|
M2 |
Allg. bildende Schulen |
IGS 3. BA |
2029-2030 2031 |
2.2 Mio. 1.5 Mio. (3.7 Mio.) |
1.650.000 1.125.000 (2.775 Mio.) |
5.947.500 |
|
M3 |
Allg. bildende Schulen |
GS Sandberg 2.BA |
2027-2028 |
760.000 |
570.000 |
|
|
M4 |
Allg. bildende Schulen |
RS Nehru 2.BA |
2027-2029 2031-2033 |
560.000 980.000 (1.54 Mio.) |
420.000 735.000 (1.155 Mio.) |
|
|
M5 |
Allg. bildende Schulen |
GS Kiefernheide 2.BA |
2027 2031-2033 |
360.000 700.000 (1.06 Mio.) |
270.000 525.000 (795.000) |
|
|
M6 |
Allg. bildende Schulen |
GS Daniel Sanders 2.BA |
2027 2031-2032 |
250.000 620.000 (870.000) |
187.500 465.000 (652.500) |
|
|
M7 |
Verkehrs-infrastruktur |
Iserhorstweg |
2027-2028 |
280.000 |
209.500 |
660.820 |
|
M8 |
Verkehrs-infrastruktur |
Höhenstraße 3.BA |
2028 |
250.000 |
187.500 |
|
|
M9 |
Verkehrs-infrastruktur |
F.-L.-J. Straße |
2027 |
250.000 |
187.500 |
|
|
M10 |
Verkehrs-infrastruktur |
Bushaltestellen |
2027 |
150.000 |
75.820 |
|
|
M11 |
Sonstige Infrastruktur |
Skateranlage |
2027 |
200.000 |
150.000 |
832.477 |
|
M12 |
Sonstige Infrastruktur |
Spielplatz Schlangenallee |
2027 |
100.000 |
75.000 |
|
|
M13 |
Sonstige Infrastruktur |
Kleinspielfußball-feld RS Nehru |
2027 |
160.000 |
120.000 |
|
|
M14 |
Sonstige Infrastruktur |
Theater Zuschuss Bühne |
|
|
150.000 |
|
|
M15 |
Sonstige Infrastruktur |
Schlossberg |
2027-2029 |
|
337.477 |
|
|
|
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|
|
|
*Der tatsächliche Ausführungszeitraum hängt von den Beratungen zum jeweiligen Haushaltsjahr und den Entscheidungen ab. Der Förderzeitraum beläuft sich auf 2027-2035.
Mit der Beschlussfassung soll die Verwaltung in die Lage versetzt werden, die Maßnahmen als bald möglich bei dem Landkreis anzuzeigen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen
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Im laufenden Haushaltsjahr: |
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In Folgejahren: |
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Ja |
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x |
Ja |
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einmalig |
x |
jährlich |
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Ergebnishaushalt: |
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Ergebnishaushalt: |
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Produkt/ Konto: |
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Produkt/ Konto:
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Aufwendungen |
Erträge |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Alt: 0 € |
0 € |
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Alt: 0 € |
0 € |
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Neu: 0 € |
0 € |
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Neu: 0 € |
0 € |
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Finanzhaushalt: |
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Finanzhaushalt: |
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Produkt/ Konto: |
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Produkt/Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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Maßnahme-Nr.: |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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Alt:0 € |
0 € |
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Alt: 0 € |
0 € |
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Neu:0 € |
0 € |
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Neu: 0 € |
0 € |
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Finanzielle Mittel stehen:
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auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) |
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Ergebnishaushalt: 0 € |
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Produkt / Konto: |
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Finanzhaushalt: 0 € |
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Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) |
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Bemerkungen: Voraussetzung für die finanzielle Auswirkung sind der jeweilige Haushaltsbeschluss und die Haushaltsgenehmigung. Grundsätzlich müssen die Eigenmittel für die jeweilige Maßnahme zur Verfügung stehen um die finanzielle Sicherung zu gewährleisten. Derzeit ist die Stadt bei RUBIKON gelb. Eine Förderung ist mit 75% möglich. Eine negative Änderung der RUBIKON Einstufung in der Zukunft führt mitunter zu einer Erhöhung der Förderquote von bis zu 90%. Sondann würde sich der Eigenanteil reduzieren. Jedoch bleiben die Budgets unverändert. |
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