Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf der städtebaulichen Rahmenplanung eingegangenen Hinweise und Anregungen wurden geprüft und werden entsprechend den Ausführungen in der Anlage 1 zu dieser Beschlussvorlage behandelt.
  2. Die Stadtvertretung beschließt die städtebauliche Rahmenplanung für das Sanierungsgebiet „Strelitz-Alt“ (siehe Anlagen 2 und 3 zu dieser Beschlussvorlage) einschließlich der darin verankerten Sanierungsziele und des Maßnahmen- und Finanzierungskonzepts nach Prioritäten als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für künftige städtische Planungen.

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Mit dem vorliegenden Konzept soll eine Handlungsgrundlage bzw. ein Orientierungsrahmen für sämtliche Planungen und Entscheidungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung des Sanierungsgebiets „Strelitz-Alt“ geschaffen werden. Die mit dem Rahmenplan dokumentierten Ziele der Sanierung stellen zudem eine wesentliche Rechtsgrundlage für die im Sanierungsgebiet erforderlichen sanierungsrechtlichen Genehmigungen von Einzelvorhaben dar. Darüber hinaus bildet das nach Prioritäten geordnete Maßnahmen- und Finanzierungskonzept die Grundlage für die in den jeweiligen Programmjahren der Städtebauförderung zu beantragenden Fördermittel.

Mit dem am 19.09.2024 beschlossenen Abschlussbericht zu den vorbereitenden Untersuchungen (VU) (VO(S)/2024/008) hat die Stadt bereits wesentliche Inhalte der städtebaulichen Rahmenplanung, wie insbesondere Handlungsfelder und Entwicklungsziele, grundlegend definiert, weshalb das Durchführungskonzept aus der VU als Grundlage für die Erarbeitung der städtebaulichen Rahmenplanung diente.

Im Rahmen der am 04.09.2025 in Strelitz-Alt durchgeführten Informations- und Beteiligungsveranstaltung erfolgte neben der Vorstellung und Diskussion des Entwurfs zum städtebaulichen Rahmenplan insbesondere eine erste Priorisierung der darin genannten Maßnahmen. Im Anschluss daran wurde der in der Veranstaltung vorgestellte Entwurf (ab 05.09.2025) sowie dessen Überarbeitung (ab 20.09.2025) bis zum 12.10.2025 öffentlich ausgelegt. Die vorliegende Abwägungstabelle behandelt alle Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung. Diese sind dementsprechend, neben der in der Beteiligungsveranstaltung vorgenommenen Priorisierung der Maßnahmen, in die abschließende städtebauliche Rahmenplanung eingeflossen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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