07.12.2023 - 20 Schlossturm Neustrelitz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 20
- Datum:
- Do., 07.12.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- CDU/FDP Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ab diesem Tagesordnungspunkt nimmt Herr Poland wieder an der Beratung und Abstimmung teil. Nunmehr sind wieder 24 Stadtvertreter anwesend.
Herr Petters stellt den Antrag vor. Dieser Beschluss soll eine Außenwirkung bringen, da vereinzelt aus dem Schweriner Ministerium zu vernehmen war, dass die Stadtvertretung Neustrelitz sich dazu noch einmal konkret positionieren soll.
Herr von der Wense fügt an, dass von dieser Positionierung auch die Fördermittel abhängig sind.
Herr Dr. Fiß ergänzt, dass u.a. der Deckungsvorschlag fehlt und auch etwas zu den Kosten einer Konzepterstellung hätte gesagt werden sollen. Weiterhin erklärt er, dass es noch einen gültigen Beschluss aus dem Jahr 2017 gibt, welcher nie außer Kraft gesetzt worden ist.
Herr Dr. Fiß regt an, den Beschluss in die Ausschüsse zur Beratung zurückzuweisen und erkundigt sich zu einer eventuellen Schiebung oder Umwidmung von Fördermitteln.
Herr Petters fügt an, dass die Stadt für das Jahr 2024 und folgende noch keinen Haushalt hat und somit kein Deckungsvorschlag genannt werden kann, sondern, dass wenn der Beschluss angenommen wird, die Verwaltung dies in den Haushalt einplant. Es können einige Maßnahmen geschoben werden oder aber es erfolgt die Deckung durch die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage bzw. es werden Kredite aufgenommen.
Frau Raemisch bittet um ein Wortprotokoll.
Eine kleine Chronologie
Am 24. November reichte die CDU Fraktion einen Beschluss zum Schlossturm ein. Am 6. Dezember um 16:49 Uhr, also nach 13 Tagen, bekam ich die Bedenken des Bürgermeisters zur Kenntnis. Es gab eine E-Mail mit dem Inhalt, dass Herr Grund die Vorlage als rechtswidrig betrachtet und in Widerspruch gehen wird. Unterstützt sieht sich Herr Grund von der Kommunalaufsicht. Kennt die Kommunalaufsicht Kosten von Mehraufwand und Auszahlungen? Der Widerspruch wird mit Mehraufwendungen und mehr Auszahlung begründet und dem daraus folgenden fehlenden Deckungsvorschlag.
Meine Frage erneut:
Ist diese Behauptung durch Zahlen belegt und der Kommunalaufsicht zur Kenntnis gegeben? Warum nicht in den knapp 2 Wochen den Stadtvertretern?
Es ist einer Sache gut und dienlich, gemeinsam große Aufgaben zu lösen. Wir Stadtvertreter können und wollen auch mitdenken.
Wenn uns das erklärt wird und wir danach eine Entscheidung treffen, sind wir auf einer sachlichen Arbeitsebene zum Wohl unserer Stadt.
Ansonsten kann ich nur die Möglichkeit eines Widerspruchs als konsequente Ablehnung von verantwortungsvoller Arbeit des Bürgermeisters betrachten.
Herr Oehlschläger:
Wir haben eine angespannte Haushaltslage, die liquiden Mittel der Stadt sind perspektivisch nahezu aufgebraucht und wir wissen überhaupt noch nicht, ob wir einen ausgeglichenen Haushalt hinbekommen. Die Kosten für die Sanierung der Strelitzhalle sind von 1,5 Millionen auf 1,9 Millionen angestiegen(siehe NK vom 30.11). Wir kaufen gerade ein Objekt, um die steigenden Fälle von Obdachlosigkeit aufzufangen. Wir sollten unsere Ressourcen im sozialen Bereich, für gesicherte freiwillige Leistungen verwenden, für unsere Bürger der Stadt, für Sporthallen, und Jugendtreffs, für Kita und Schulen, nicht zuletzt für die Feuerwehr. Wir reden über Erhalt von Tanzkompanie, Theater und Slawendorf. In diesen Zeiten den Bau eines Schlossturmes mit nicht kalkulierten Folgekosten in den Fokus zu Rücken, ist schlichtweg falsch. Im Übrigen gibt es laut unseren Informationen überhaupt keine Fördermittel mehr aus Berlin und die Stadt Neustrelitz kann den Eigenanteil eh nicht leisten. Aus diesen gesagten Gründen wird die SPD Fraktion diese Beschlussvorlage ablehnen.
Herr Grund fügt an, dass der Justitiar der Stadt die Beschlussvorlage geprüft hat. Hieraus ergab sich, dass der Punkt 2 und Punkt 3 des Beschlussvorschlages gestrichen werden können, da hier der Bürgermeister sowieso zuständig ist und auch immer zu neuen Sachständen informiert. Deshalb bittet der Bürgermeister um Änderung der Beschlussvorlage.
Der Bürgermeister fügt an, dass nach Rücksprache mit der Rechtsaufsicht der Bürgermeister in Widerspruch gehen muss, wenn der Beschlussvorlage heute zugestimmt wird, da kein Deckungsvorschlag angegeben ist.
Der Beschluss könnte auch im Rahmen der kommenden Haushaltsgespräche noch einmal beraten werden. Wenn die Kosten genannt werden, kann es auch im Haushalt eingestellt werden.
Die Verwaltung war in den vergangenen Wochen auch mit Berlin im Gespräch, wo mitgeteilt wurde, dass es keine Aufstockung von Fördermitteln geben wird; auch das sollte hier genannt werden.
Herr Petters kann die Aussage aus Berlin, dass es keine Fördermittel gibt, nicht nachvollziehen. Die letzte offizielle Mitteilung war, dass zu Bedenken ist, dass das Projekt nach fünf Jahren (Beginn 2020) gestrichen wird. Dies ist aber bei jedem Fördermittelantrag so, dass nach fünf Jahren eine Prüfung stattfindet, wo angefangen wurde, ob es funktioniert oder nicht etc..
Weiterhin fügt Herr Petters an, dass der Schlossturm in der mittelfristigen Finanzplanung in der Prioritätenlisten enthalten gewesen ist.
Es erfolgt eine kontroverse Diskussion durch die Stadtvertreter in der Herr Petters eine Beratungspause von fünf Minuten beantragt und einige Stadtvertreter auch anregen, den Beschluss in die Ausschüsse zurückzuweisen.
-fünf Minuten Beratungspause-
Herr Czollek beantragt im Namen der AfD-Fraktion eine namentliche Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
- Die Stadtvertretung beschließt, dass der Schlossturm zu einem Ausstellungs- und Erlebnisgebäude mit dem zentralen Thema Demokratie (Arbeitstitel „Leuchtturm für Demokratie“ entwickelt werden soll.
Prinzipiell wird dort thematisch die demokratische Entwicklung von Mecklenburg-Strelitz vom 18. Jh. bis heute betrachtet.
Bereits vorliegende Informationen, wie z.B.
• die der Arbeitsgruppe Revolution 1848
• zum Landesgrundgesetz vom 29.01.1919
• zum Wirken von Erna Weiland, als erste Frau in einem deutschen Parlament
• zur Wendezeit (Kulturrat)
werden mit eingebunden.
- Das Projekt wird in zwei Arbeitsfelder eingeteilt.
Bereich 1: bauliche Umsetzung, in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Neustrelitz
Bereich 2: Entwicklung eines Nutzungskonzeptes, in der Verantwortung des Bürgermeisters der Stadt Neustrelitz mit der Unterstützung örtlicher Vereine.
Diese Einteilung wünscht eine enge Zusammenarbeit und Abstimmung der einzelnen Bereiche und schließt diese ausdrücklich nicht aus. Der Bürgermeister der Stadt Neustrelitz koordiniert in der Eigentümerfunktion die Aktivitäten und schafft somit die notwendigen Rahmenbedingungen für einen zukunftsfähigen Betrieb.
- Der Bürgermeister wird beauftragt zu jeder Stadtvertretersitzung über den Sachstand „Schlossturm Neustrelitz“ zu berichten.