Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2023/838

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz stimmt der Beteiligung der Stadtwerke Neustrelitz GmbH an der Projektgesellschaft „Energiepark Hohenzieritz GmbH & Co. KG“ als Kommanditistin mit einem Anteil von bis zu 30 % zu.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Ausgangssituation:

 

Um die Klimaschutzziele zu erreichen und unabhängig von fossilen Energieimporten zu werden, soll der Anteil Erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland bis 2030 auf mindestens 80 Prozent steigen. Die Bundesregierung stellt die Weichen für den beschleunigten Ausbau von Wind- und Solarenergie, den Ausstieg aus fossilen Energien und für mehr Energieeffizienz.

Der Photovoltaik (PV) kommt beim Ausbau eines CO-freien Energiesystems eine zentrale Rolle zu: Der Grund dafür ist, dass Strom im künftigen Energiemix immer wichtiger sein wird, denn sowohl in den Sektoren Wärme und Mobilität als auch in der Industrie muss auf erneuerbaren Strom zurückgegriffen werden.

Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH, die Landgut Louisenhof GmbH und die Wemag AG planen die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer potenziellen Leistung von ca. 100 MWpeak auf einer Bruttofläche von 200 ha Grünland. Durch die parallel verlaufende 110- und 380 kV Freileitung beträgt die entsprechend potenziell mit Photovoltaik bebaubare Nettofläche ca. 125ha (siehe Grafik). Die Realisierung dieser Projekt soll innerhalb einer gemeinsamen Projektgesellschaft, der „Energiepark Hohenzieritz GmbH & Co. KG“, umgesetzt werden, wobei die Stadtwerke Neustrelitz GmbH beabsichtigt, als Kommanditistin mit einem maximalen Anteil von bis zu 30 % einzutreten.

Ein Bild, das Karte enthält.

Automatisch generierte Beschreibung

 

Die Flächen befinden sich nordwestlich des Siedlungsgebietes von Hohenzieritz. Das europäische Vogelschutzgebiet „Wald- und Seenlandschaft Lieps-Serrahn“, das Naturschutzgebiet „Rosenholz und Zippelower Bachtal“ und das Landschaftsschutzgebiet „Tollensebecken“ schränken das Vorhaben zunächst nicht weiter ein. Das Plangebiet liegt im Tourismusentwicklungsraum, sowie im Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft und ist somit im Planungsgebiet Mecklenburgische Seenplatte im Zielabweichungsverfahren zulässig. Dem Plangebiet wird eine besondere Bedeutung zur Sicherung der Freiraumstruktur zugewiesen. Des Weiteren wird im Gutachterlichen Landschaftsrahmenplan Mecklenburgische Seenplatte (Herausgeber LUNG) eine hohe Bedeutung für Rast- und Zugvögel in dieser Fläche erkannt, die aber durch gezielte Maßnahmen berücksichtigt und erhalten werden kann.

Die Bodenpunkte im Plangebiet liegen bis auf wenige Ausnahmen unter 50. Ein genauer Durchschnitt wird noch ermittelt, da diese Abwägung ein Kriterium der Kategorie A und somit obligatorischer Art im Rahmen der Kriterienmatrix für das durchzuführende Zielabweichungs-verfahren ist.             

Die Gemeinde Hohenzieritz profitiert in mehrfacher Hinsicht vom Bau der Photovoltaikanlage. Gem. § 6 EEG 2021 Abs. 3 n.F. kann der Gemeinde eine Zahlung in Höhe von 0,2 ct je tatsächlich eingespeister kWh angeboten werden. Dies entspricht, bei einer Anlagenleistung von ca. 100 MWpeak, einer jährlichen Zahlung von ca. 188.000 €. Diese finanziellen Mittel sind für Infrastrukturprojekte der Gemeinde, wie zwingend erforderliche Straßensanierungen von großer Bedeutung

Des Weiteren besteht, aufgrund der räumlichen Nähe der PV-Anlage zum Gemeindegebiet, die Möglichkeit den erzeugten Strom direkt zu nutzen. Durch die Errichtung eines Elektroenergiespeichers (Lithium-Ionen oder Vanadium-Flow) könnte die Gemeinde den erzeugten Strom bedarfsgerecht für sich nutzen und könnte somit eine Unabhängigkeit vom Strommarkt erhalten und zudem die eigene Versorgungssicherheit steigern. Gleichzeitig kann der erzeugte Strom durch Wärmepumpen oder Power-to-heat-Anlagen für die Errichtung und den Betrieb eines eigenen Nahwärmenetzes im Rahmen der Daseinsvorsorge genutzt werden. Die Stadtwerke Neustrelitz GmbH als kommunaler Energieversorger können hier auch als Investor tätig werden.

Neben dem unmittelbaren Nutzen für die Gemeinde gibt es zudem Beteiligungs-möglichkeiten für die Bürger, um hier auch die Akzeptanz für solche Projekte zu erhöhen.

 

 

Zustimmung der Stadtvertretung nach § 69 Abs. 2 KV M-V i. V. m. § 68 Abs. 2 KV M-V

 

Die Beteiligung bedarf der Zustimmung der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz.

Die Stadt darf der Beteiligung eines Unternehmens, an dem sie unmittelbar oder mittelbar mit mehr als 20 Prozent beteiligt ist, an einem anderen Unternehmen oder einer anderen Einrichtung nach § 69 Abs. 2 KV M-V nur zustimmen, wenn die Voraussetzungen des § 68 Absatz 2 KV M-V vorliegen.

Nach § 68 Abs. 2 KV M-V sind Unternehmen der Stadt Neustrelitz nur zulässig, wenn

1. der öffentliche Zweck das Unternehmen rechtfertigt,

2. das Unternehmen nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde und zum voraussichtlichen Bedarf steht und

3. die Stadt die Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich wie Dritte erfüllen kann.

Die vorgenannten Voraussetzungen sind hier erfüllt.

  1. Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungskreises der Stadt Neustrelitz gehört nach § 2 Abs. 2 KV M-V u. a. die Versorgung mit Energie, insbesondere erneuerbarer Art. Die wirtschaftliche Betätigung in den Bereichen der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung dient nach § 68 Abs. 2 KV M-V auch bei Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets einem öffentlichen Zweck. Dieser öffentliche Zweck rechtfertigt damit das Unternehmen.

 

Zudem ist es möglich, dass z.B. den erzeugten Strom der Stadtwerken Neustrelitz GmbH zur Versorgung des Stadtnetzes zur Verfügung  zu stellen, was zu eine gewissen Unabhängigkeit von Vorlieferanten und damit zur Versorgungssicherheit beiträgt. Auch insoweit besteht ein öffentlicher Zweck, der für die Stadt Neustrelitz einen sehr hohen Stellenwert hat.

 

  1. Die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Neustrelitz in organisatorischer und finanzieller Hinsicht überschreitet nicht die Kapazitäten der Stadt gemäß § 68 Abs.2 Nr. 2 KV M-V, da die geplante Gesellschaft kein Personal sowie keine eigenen Liegenschaften oder Räumlichkeiten benötigt. Der Kapitalaufwand, der durch die Stadtwerke Neustrelitz GmbH zu tragen ist, liegt in der Einbringung von Kommanditkapital in Höhe von 75.000 €. Dem Kapitalaufwand stehen Gewinnerwartungen ab dem 2. Kalenderjahr nach Gründung gegenüber. Mit der Gründung der Gesellschaft, ist jegliches Risiko für die Stadtwerke Neustrelitz und damit für die Stadt Neustrelitz ausgeschlossen, da die Gesellschaft nur beschränkt haftet. Ein Rückgriff auf die Stadtwerke als Gesellschafterin oder gar auf die Stadt Neustrelitz wird mit der Gründung einer selbständigen Gesellschaft ausgeschlossen.

 

  1. Da die Betriebsführung zur Erfüllung der Aufgaben der Gesellschaft durch einen Energieversorger wahrgenommen wird, kann diese Aufgaben im Sinne des § 68 Abs. 2 Nr. 3 KV M-V ebenso gut wie Dritte erfüllt werden.

 

Bei der Energieversorgung und Energieerzeugung handelt es sich um ein „Kerngeschäft“ u.a. der Stadtwerke Neustrelitz GmbH und die Stadtwerke haben bereits über mehrere Jahrzehnte bewiesen, dass sie diese Aufgaben ebenso gut wie Dritte erfüllen können. Dies ist auch der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz bekannt, sodass weitere Untersuchungen nicht erforderlich sind.

 

Damit ist eine wirtschaftliche Betätigung der Stadt Neustrelitz nach § 69 Abs. 2 KV M-V

i. V. m. § 68 Abs. 2 KV M-V zulässig.

 

 

Nach § 77 KV M-V besteht für die Entscheidung der Stadtvertretung über die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung der Stadt mit mehr als 20 Prozent an Unternehmen und Einrichtungen bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde eine Anzeigepflicht. Der Beschluss der Stadtvertretung wird erst wirksam, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde die Verletzung von Rechtsvorschriften nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der erforderlichen Unterlagen geltend gemacht oder wenn sie vor Ablauf der Frist erklärt hat, dass sie keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend macht. Rechtsgeschäfte auf der Grundlage von Entscheidungen der Gemeinde nach Satz 1 des § 77 KV M-V dürfen erst vollzogen werden, wenn das Anzeigeverfahren abgeschlossen ist.

 

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Neustrelitz GmbH hat in seiner Sitzung vom 23.03.2023 einheitlich die Gründung der Projektgesellschaft beschlossen.

 

 

Rahmendaten der Gesellschaft:

 

Geschäftszweck:  (1) Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist die Entwicklung, die Errichtung und der Betrieb von Photovoltaik-Projekten, einschließlich des Haltens und Verwaltens von Beteiligungen auf diesem Gebiet.

 

(2) Die Gesellschaft kann Geschäfte jeder Art tätigen, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar dienen. Sie kann hierzu insbesondere Niederlassungen oder Tochter-gesellschaften im Inland errichten, erwerben oder sich an ihnen beteiligen, Teile ihres Geschäftsbetriebs auf Beteiligungsunternehmen einschließlich Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten ausgliedern, Beteiligungen an Unternehmen veräußern, Unternehmensverträge abschließen oder sich auf die Verwaltung von Beteiligungen beschränken.

 

Gesellschaftsform: GmbH & Co.KG

Gesellschafter: max. 30 % WEMAG WIND ENERGIE GmbH (Komplementärin)

 max. 30 % Stadtwerke Neustrelitz GmbH

 max. 40 % Dr. Ulrich Weber

 

Kommanditkapital: 250.000 €

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

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Neu:

0 €

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Neu:

0 €

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Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

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Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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