Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2022/791

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz stimmt der Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates der KKMV für die Errichtung einer Klärschlammverwertungsanlage (KVA) am Standort Rostock mit einer Kapazität von ca. 50.000 t Originalsubstanz (OS)/a und der Ausschreibung der verbleibenden Klärschlämme von ca. 35.000 t OS/a am Markt (Variante 3) zu und ermächtigt den Bürgermeister in der Gesellschafterversammlung der KKMV am 13.12.2022 zur entsprechenden Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Residenzstadt Neustrelitz ist seit Januar 2021 Gesellschafterin der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV) mit einem Anteil von 1,8 %. Den Beschluss zum Beitritt fasste die Stadtvertretung Neustrelitz in ihrer Sitzung am 31.01.2019 (VO/2019/348). Die lange Zeitspanne zwischen dem Beschluss und der Aufnahme in die Gesellschaft resultiert aus den Vorgaben des Gesellschaftsvertrages. Gemäß § 6 Abs. 6 i.V.m. § 6 Abs. 4 lit. k) bedarf die Übertragung von Geschäftsanteilen der Zustimmung aller Gesellschafter.

Zweck der KKMV ist die Errichtung einer eigenen Mono-Klärschlammverwertungsanlage (KVA) sowie das gemeinsame Beschaffungsmanagement betreffend den in den Entsorgungsgebieten der Gesellschafter anfallenden Klärschlamms. Ziel der Gesellschaft ist eine ordnungsgemäße, dauerhafte, wirtschaftliche sowie umweltgerechte Verwertung der Klärschlämme.

Bis zur Errichtung der eigenen Mono-Klärschlammverwertungsanlage wird für alle Gesell-schafter der KKMV GmbH bereits der Klärschlamm durch ein externes Unternehmen verwertet. Hierzu erfolgte die Ausschreibung für alle gemeinsam über die KKMV. Auch Teile der gesetzlich vorgeschriebenen Berichtspflicht zur Phosphorrückgewinnung werden bereits jetzt durch die KKMV für die Gesellschafter wahrgenommen.

 

Bisher war durch die KKMV die Errichtung und Inbetriebnahme einer KVA mit einer Kapazität von 100.000 t/a am Standort Rostock bis zum Ende des Jahres 2024 vorgesehen. Dieser Zeitplan hatte sich insbesondere durch zeitlich aufwendige Diskussionen zum Standort Rostock sowie zur Höhe des Verwertungsentgeltes verschoben. Das ermittelte Klärschlamm-aufkommen aller Gesellschafter beträgt 85.000 t/a. Durch Veränderungen am Markt sowie Diskussionen innerhalb der KKMV über eine Auslastung der offenen 15.000 t OS war die Umsetzung der bisherigen Planungen nicht mehr mit allen ursprünglichen Zielen vereinbar, z.B. dem Ziel der Wirtschaftlichkeit (Fördermittelzusagen des Landes wurde bisher nicht entsprochen). Auch um den Zusammenhalt der KKMV zu gewährleisten, wurde durch die Geschäftsführung in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat nach Alternativen für die zukünftige Ausrichtung der KKMV gesucht.

Auf der Basis von zwei Markterkundungen bei den Herstellern sowie Verwertern in den Jahren 2021 und 2022 hat die Geschäftsführung verschiedene Alternativen aufgezeigt.

Aus den von der Geschäftsführung der KKMV ermittelten Varianten wurden drei Varianten auf der Aufsichtsratssitzung am 23.08.2022 und sodann mit der Empfehlung des Aufsichtsrates auf der Gesellschafterversammlung am 27.09.2022 vorgestellt. Der hierfür vorgenommene Variantenvergleich wurde umfangreich ausgewertet. Eine Zusammen-fassung ist als Anlage beigefügt.

 

Als Variante 1 wurde die Möglichkeit der Errichtung einer großen Klärschlammverwertungs-anlage (KVA) mit einer reduzierten Kapazität von 85.000 t/a (entspricht der gebündelten Klärschlammmenge in der KKMV) ermittelt.

 

Die beiden folgenden Varianten sehen kleinere KVA’s vor, denn mittlerweile gibt es am Markt mehrere Anbieter für derartige Anlagen. Auch die gestiegenen Transportkosten befördern die Überlegungen zur Dezentralisierung.

 

Die Variante 2 sieht die Errichtung von zwei Anlagen vor. Dabei soll eine KVA am Standort Rostock mit einer Kapazität von ca. 50.000 t/a errichtet werden. Eine weitere KVA soll an einem noch zu ermittelnden Standort mit der Verwertungskapazität der verbleibenden Klärschlämme gebaut werden.

 

Die Variante 3 beinhaltet die Errichtung einer KVA am Standort Rostock mit einer Kapazität von ca. 50.000 t/a. Die verbleibenden Klärschlammmengen sollen zumindest vorerst zur Verwertung am Markt ausgeschrieben werden. Bei dieser Variante bestehen Gestaltungsmöglichkeiten sowohl im Rahmen der Ausschreibung als auch für eine spätere Entscheidung zur Errichtung einer weiteren eigenen KVA.

Aus den benannten Richtpreisen der Markterkundung ergaben sich folgende Preisspannen für die verschiedenen Varianten:

 

 

Variante 1

Variante 2 mit
2 Anlagen

Variante 2 mit
3 Anlagen

Variante 3

Kosten € / t OS

127,34 bis 145,60

133,29 bis 147,45

143,03 bis 148,51

111,18 bis 118,00

 

 

Diese Preisspannen stehen unter dem Vorbehalt der Ergebnisse der späteren Ausschreibungen.

Unter technischen und genehmigungsrechtlichen Kriterien würde sich die Errichtung einer eigenen Verwertungsanlage mit einer Kapazität von 85.000 t OS/a entsprechend Variante 1 empfehlen. Durch die deutlich gestiegenen Investitions-, Transport- und Verwertungskosten ist die Variante 1 hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit jedoch als ungünstig zu bewerten.

Die Variante 2 stellt nach dem derzeitigen Stand die Variante dar, die bei hoher Investition zugleich auch ein hohes Verwertungsgeld zur Folge hat, insbesondere, wenn drei KVA errichtet werden sollten. Dies kann auch nicht durch die Einsparung von Transportwegen ausgeglichen werden.

 

Empfehlung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

Die Geschäftsführung empfahl sowohl dem Aufsichtsrat als auch der Gesellschafterversammlung die Variante 3. Diese Variante erfordert ein geringeres Investitionskapital und gibt die Gelegenheit, für den Bau einer zweiten KVA aus den Erfahrungen aufzubauen. Ferner kann durch die Option, später eine weitere KVA zu errichten, gegebenenfalls der Markt für die Verwertung beeinflusst werden. Der Nachteil dieser Variante besteht insbesondere darin, dass die bereits beantragte Baugenehmigung anzupassen ist.

Der Aufsichtsrat der KKMV hat die Varianten und die Empfehlung der Geschäftsführung am 23.08.2022 intensiv diskutiert und beschloss anschließend im Rahmen eines Umlaufverfahrens die Variante 3 mit folgendem Inhalt zu empfehlen:

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung die Umsetzung des von der Geschäftsführung erarbeiteten Vorschlags:

 

  1.        den Bau einer Klärschlammverwertungsanlage in Rostock mit einer Kapazität von ca. 50.000 t/a Klärschlamm im Januar 2023 auszuschreiben und
  2.        gleichzeitig eine Ausschreibung der verbleibenden ca. 35.000 t Klärschlamm der Gesellschafter für einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem 01.01.2025 mit zweimaliger Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren zur Verwertung am Markt durchzuführen mit der Maßgabe, dass die Zuschläge nur erteilt werden, soweit eine Wirtschaftlichkeit der Ausschreibungsergebnisse gegeben ist. Die Kriterien zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung werden im Vorfeld von der Geschäftsführung mit dem Aufsichtsrat abgestimmt.“

Mit der Entscheidung der Gesellschafter der KKMV zur Zustimmung zur Variante 3, die auf der 14. Gesellschafterversammlung am 13.12.2022 erfolgen soll, geht das Einvernehmen zur Ausschreibung und somit dem Beginn einer Vergabe von Fremdleistungen einher. Gemäß § 6 Abs. 4 lit. h) ist die Gesellschafterversammlung für die Bestimmung über den Zuschlag der zu vergebenen Fremdleistungen der Abfallverwertung und -entsorgung zuständig, für die laut § 6 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages eine qualifizierte Mehrheit von 87 % der abgegebe-nen Stimmen zur Zustimmung benötigt wird.

 

Nach der Entscheidung im Dezember 2022 wird die Geschäftsführung die mit dem Aufsichtsrat abgestimmten Ausschreibungen für den Bau eine Verwertungsanlage in Rostock sowie für die Verwertung der restlichen Klärschlämme der Gesellschafter am Markt finalisieren und veröffentlichen.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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