Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/630-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister dafür zu sorgen, dass eine zusätzliche Alarmierung (3x 1 Minute) der Ortswehr Neustrelitz der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz mittels Sirenen beim Stichwort „Feuer Mittel“, „Feuer Groß“, „TH Mittel“, und „TH Groß“, ab dem 01.01.2022 täglich in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Gem. § 2 (1) Nr. 3 BrSchG M-V hat die Stadt Neustrelitz Maßnahmen zur Alarmierung der Feuerwehr getroffen. Diese Maßnahmen lauten zurzeit wie folgt:

Die Alarmierung durch die Rettungsleitstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte erfolgt, über digitale Meldeempfänger (persönliche Mannausstattung) und telefonische Einzelalarmierung besonderer Funktionsträger im Einzelfall.

Die Erfahrung der Ortswehr Neustrelitz in den letzten Jahren hat gezeigt, dass das bestehende Alarmierungssystem nicht ausreicht und zwingend einer Ergänzung bedarf.

  1. Das digitale Funknetz ist nach wie vor nicht zu einhundert Prozent flächendeckend. Es wurde festgestellt, dass im Alarmierungsfall wiederholt Meldeempfänger den Funkalarm nicht aufnahmen und somit nicht auslösten, was zur Nichtalarmierung von verfügbaren Kameraden der Feuerwehr führte.
  2. Das von den Kameraden auf eigene Kosten beschaffte zusätzliche Alarmierungssystem per Telefon-App (Divera247) ist zweckdienlich. Es kann die bestehenden Lücken jedoch nicht vollständig abdecken. Je nach Standort erfolgt die freiwillige telefonische Zusatzalarmierung mit zeitlicher Verzögerung von mehreren Minuten bis zu einer halben Stunde.
  3. Zur Erhaltung der körperlichen Leistungsfähigkeit führen in den Sommermonaten viele Kameraden als Dienstsport Schwimmen durch (besonders in der Badeanstalt Glambecker See). Es liegt in der Natur der Sache, dass während des Schwimmens keine Meldeempfänger am Mann getragen werden können. Die Angehörigen der Feuerwehr sind dann nicht alarmierbar.

Die Feuerwehren der umliegenden Städte und Gemeinden, die neben den Meldeempfängern weiterhin die Sirenenalarmierung nutzen, haben dabei bereits über viele Jahre positive Erfahrungen gesammelt.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

x

Nein

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

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Neu:

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Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

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Neu:

0 €

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Neu:

0 €

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Finanzielle Mittel stehen: 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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