Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/702

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung in der Residenzstadt Neustrelitz.

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die derzeit gültige Fassung der Straßenreinigungssatzung wurde mit der 9. Satzung zur Änderung am 25.10.2018 in der Stadtvertretung beschlossen und ist am 01.01.2019 in Kraft getreten. Der dem Beschluss aus dem Jahr 2018 zugrunde liegende Kalkulationszeitraum läuft zum 31.12.2021 ab, sodass vor Erlass zukünftiger Gebührenbescheide eine aktualisierte Kalkulation durch die Stadtvertretung im Rahmen einer Änderungssatzung zu beschließen ist.

Entsprechend §6 Abs. 2 d) Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG M-V) ist ein Kalkulationszeitraum zu Grunde zu legen, der nicht mehr als fünf Jahre umfassen soll.

In der hier vorliegenden Kalkulation wird auf den Zeitraum 2022 bis 2024 abgestellt.

Die Verkürzung des Kalkulationszeitraumes im Vergleich zur gesetzlichen Höchstdauer wurde gewählt, um einen zeitnahen Ausgleich für Kostenüber- und Kostenunterdeckungen zu ermöglichen.

Kostenüber- und Kostenunterdeckungen wurden in der Kalkulation berücksichtigt.

Im Einzelnen wurde die Kalkulation insbesondere in den folgenden Punkten überarbeitet:

-  Änderung des Preisansatzes für die maschinelle Reinigung der Fahrbahn (Sommerreinigung) durch Fa. REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH in Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung des Dienstleistungsvertrages für die Sommerreinigung für den Zeitraum 2022 bis 2023.

- Berücksichtigung der Kosten für Winterdienst durch Fa. REMONDIS Seenplatte Logistik GmbH in Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung des Dienstleistungsvertrages für den Winterdienst für die Winterperiode 2021/2022, 2022/2023 und 2023/2024 in Teilen des Stadtgebietes.

- Berücksichtigung einer Pauschale für den Winterdienst durch den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte auf den Kreisstraßen im Stadtgebiet.

- Ergänzung Anlage 2 Straßenverzeichnis

 

Die Gebühren betragen nach Neukalkulation je Meter Frontlänge jährlich

a) in der Reinigungsklasse 1:    1,45 € / m im Jahr  (zuvor: 1,41 € / m im Jahr)

b) in der Reinigungsklasse 2:    1,51 € / m im Jahr  (zuvor: 1,43 € / m im Jahr)

In der Reinigungsklasse 3 wurde eine mögliche Gebühr von 0,12 € pro Frontmeter und Jahr ermittelt.

Da der Verwaltungsaufwand größer sein würde als die zu erzielenden Einnahmen, wird auf die Festsetzung und Erhebung der Gebühr für die Reinigungsklasse 3 verzichtet.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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