Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/677

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der Satzung über die 3. Änderung des Bebauungsplans (B-Plans) Nr. 5/91 „Uferzone Zierker See“ eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und werden wie folgt behandelt: - siehe Ergänzungsblatt zu diesem Beschluss -
    Über die aufgeführten Einzelbeschlüsse wird gemeinsam mit dem Satzungsbeschluss innerhalb einer Abstimmung zu dieser Beschlussvorlage entschieden.

 

  1. Auf der Grundlage der §§ 1 (8) und 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2021 (GVOBl. M-V S. 1033), beschließt die Stadtvertretung die Satzung über die 3. Änderung des B-Plans Nr. 5/91 einschließlich der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Uferzone Zierker See“.

 

  1. Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Am 03.03.2021 hat die Stadtvertretung den Beschluss gefasst, dass der B-Plan geändert werden soll. Der daraufhin erarbeitete Satzungsentwurf wurde in der Zeit vom 23.07.2021 bis 23.08.2021 öffentlich ausgelegt. Parallel dazu wurden sowohl den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange als auch den Nachbargemeinden die Entwurfsunterlagen mit Schreiben vom 22.07.2021 zugesandt und um Stellungnahme bis zum 27.08.2021 gebeten.

Im Zuge des Beteiligungsverfahrens wurde seitens des Landkreises eine Stellungnahme abgegeben, die abwägungsrelevante Sachverhalte beinhaltet. Im Ergebnis der Prüfung und Behandlung dieser Äußerungen gemäß beiliegendem Abwägungsbeschluss kann festgestellt werden, dass keine Planänderungen notwendig sind, die ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich machen. Die Satzung kann somit in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Form beschlossen werden.

Die gemäß Punkt 3 des Beschlussvorschlags zu billigende Begründung liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

x

Nein

 

 

 

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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