Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/641

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

  • die Veräußerung der Wohngrundstücke im B-Plan-Gebiet Nr. 68/12 „Wohngebiet zwischen Höhen-und Karbe- Wagner-Straße“

 

  • die Festsetzung des Kaufpreises der Wohngrundstücke auf 50,00 €/m²,

 

  • die Eintragung einer Grundschuld bis zu 550.000,00 € zuzüglich Zinsen für die Erwerber in das Grundbuch der Stadt Neustrelitz

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Stadt Neustrelitz beabsichtigt, die Grundstücke des Eigenheimstandortes im Bereich der Höhenstraße/ Karbe-Wagner-Straße zu veräußern.

 

Gemäß des Durchführungserlasses zum § 56 der Kommunalverfassung, Absatz 6.10.2, vom 13.12.2018 kann die Gemeinde bei Eigenheimstandorten einen Globalbeschluss über den Grundstückspreis sowie eine Vorwegbeleihung des vertragsgegenständlichen Grundstückes vor Eigentumsumschreibung fassen, ohne die Namen der Erwerber zu kennen. Von dieser Möglichkeit soll im Interesse der Vereinfachung der Verwaltungsarbeit Gebrauch gemacht werden.

 

Bei der Festsetzung des Kaufpreises auf 50,00 €/m² wurden die Bilanzwerte der Grundstücke berücksichtigt. Weiterhin orientiert sich der Kaufpreis am Bodenrichtwert des unmittelbar angrenzenden Wohngebietes „Höhenstraße“ und der Größe der Grundstücke.

 

Zuzüglich des festgesetzten Kaufpreises zahlen die Erwerber noch Erschließungs- und Abwasserbeiträge. Nach derzeitigem Planungstand belaufen sich diese umlagefähigen Kosten auf mindestens 25,00 €/m².

 

Da vor Eigentumsumschreibung auf die jeweiligen Erwerber bereits Verbindlichkeiten anfallen, ist die Vorwegbeleihung der städtischen Grundstücke erforderlich. Aufgrund von Preissteigerungen wird eine Vorwegbeleihung der städtischen Grundstücke bis zu einer Höhe von 550.000,00 € zzgl. Nebenkosten favorisiert. Nach Eigentumsumschreibung ist die Stadt von jeglichen Belastungen frei gestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 Bilanzwerte: Fl. 35, Flurstück 17/1 tlw.     2.470,00 €

                      Fl. 34, Flurstück 190/5 tlw. 11.671,42 €

                      Fl. 31, Flurstück 138 tlw.      2.081,38 €

 

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Anlagen

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