Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/638

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

  1. Die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 68/12 „Wohngebiet zwischen Höhen- und Karbe-Wagner-Straße“ eingegangenen Stellungnahmen wurden geprüft und werden wie folgt behandelt: siehe Ergänzungsblätter 1 und 2 zu diesem Beschluss.
    Über die aufgeführten Einzelbeschlüsse wird gemeinsam mit dem Satzungsbeschluss innerhalb einer Abstimmung zu dieser Beschlussvorlage entschieden.

 

  1.     Auf der Grundlage des § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekannt-machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), sowie nach § 86 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. November 2019 (GVOBl. M-V S. 682), beschließt die Stadtvertretung die Satzung über den B-Plan Nr. 68/12 einschließlich der örtlichen Bauvorschriften für das Gebiet „Wohngebiet zwischen Höhenstraße und Karbe-Wagner-Straße“.
     
  2.     Die Begründung zur Satzung wird gebilligt.

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Zum Entwurf des B-Plans erfolgte in der Zeit vom 22.02. bis 23.03.2021 die Öffentlichkeitsbeteiligung. Parallel dazu wurden sowohl den von der Planung berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (siehe Anlage: Verteilerliste) als auch den Nachbargemeinden sowie dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte die Entwurfsunterlagen mit Schreiben vom 03.02.2021 zugesandt und um Stellungnahme bis zum 12.03.2021 ge-beten. Im Rahmen dieser Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden Stellungnahmen vorgebracht, die abwägungsrelevante Punkte beinhalteten (siehe Stellungnahmen). Im Ergebnis der Prüfung und Behandlung dieser Äußerungen gemäß beiliegendem Abwägungsbeschluss kann festgestellt werden, dass keine weiteren Planänderungen notwendig sind, die ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich machen. Die Satzung kann somit in der dieser Beschlussvorlage beigefügten Form beschlossen werden. Die gemäß Punkt 3 des Beschlussvorschlags zu billigende Begründung liegt ebenfalls als Anlage bei.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

x

Nein

 

 

 

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...