Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/607-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Neustrelitz stimmt dem vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übermittelten Entwurf der Allgemeinverfügung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle von nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken in der Stadt Neustrelitz (siehe Anlage) zu und begrüßt die Möglichkeit der Regelung im eigenen Wirkungskreis ausdrücklich.

Die Stadtvertretung Neustrelitz billigt die vorliegende abschließende Stellungnahme der Stadt Neustrelitz und setzt den Geltungsbereich für das gesamte Stadtgebiet fest.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Neustrelitz verfolgt seit Jahren das Ziel, ein Verbrennverbot für Gartenabfälle im Stadtgebiet Neustrelitz, auch in den Monaten März und Oktober geregelt zu bekommen. Dies sollte allerdings auch ohne weitere Abhängigkeiten, wie etwa von der flächendeckenden Einführung eines Holsystems (z.B. Biotonne) möglich gemacht werden.

Mit Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz vom 22.10.2020 wurde der Bürgermeister mit einer entsprechenden Antragstellung beim Landkreis MSE beauftragt, der Antrag wurde im November auch gestellt.

Am 27.01.2021 erhielten wir vom Landkreis MSE den hier vorliegenden Entwurf der Allgemeinverfügung mit der Bitte um Stellungnahme und Rückäußerung „insbesondere im Hinblick auf die Ortsteile“ bis zum 01.02.2021.

Dem sind wir auch nachgekommen, allerdings haben wir telefonisch am 29.01.2021 um eine Fristverlängerung gebeten, da die Ortschaftsräte erst noch anzuhören waren.

In der abschließenden Stellungnahme der Stadt muss in jedem Fall auf den §1 - Geltungsbereich der Allgemeinverfügung eingegangen werden, denn Kiefernheide und Altstrelitz sind Stadtteile, keine Ortsteile. Die Gebiete werden in einer Flächenkarte gekennzeichnet und diese ist dann eine Anlage der Allgemeinverfügung.

Den für die abschließende Stellungnahme der Stadt Neustrelitz abgefragten Positionen der Ortschaftsräte kann nicht gefolgt werden, daher erfolgt die Umsetzung der Allgemeinverfügung auch für die Ortsteile Fürstensee, Klein und Groß Trebbow sowie Drewin. Abzuwägen war, ob das Prinzip der Gleichbehandlung höher rangiert als ein Veto der Ortschaftsräte ohne schlüssige Argumente. Eine große Rolle spielt dabei auch das Kriterium der Zumutbarkeit, ob z.B. in Langhagen, Wiesenthal oder Prälank die Entfernung zur Umschlagstation anders zu werten ist als in Fürstensee, Klein oder Groß Trebbow oder Drewin.


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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

X

Nein

 

 

 

X 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

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Alt:

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Neu:

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Neu:

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Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

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Alt:

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Neu:

0 €

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Neu:

0 €

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Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

 

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Anlagen

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