Informationsvorlage - IV/2021/608

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der letzte Beteiligungsbericht wurde für das Jahr 2014 erstellt. Nach dem umfassenden Reformprozess zur kommunalen Haushaltswirtschaft und dessen Abschluss mit Inkrafttreten diverser Erleichterungsgesetze sowie Verwaltungsvorschriften zum 01.08.2019 bestand für die Kommunen ein Wahlrecht, ob sie einen Gesamtabschluss aufstellen oder einen Beteiligungsbericht für ausreichend erachten.

Mit Beschluss der Stadtvertretung vom 12.12.2019 (VO/2019/456) wurde festgelegt, dass die Residenzstadt Neustrelitz erstmals für das Haushaltsjahr 2019 anstelle eines Gesamtabschlusses einen Beteiligungsbericht nach den Vorgaben des § 73 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V erstellt.

Demnach sind die Gemeinden verpflichtet, über ihre Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts in einem Beteiligungsbericht zu informieren und diesen fortzuschreiben.Der Beteiligungsbericht ist bis zum 30.09. des Folgejahres der Stadtvertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Er bietet eine umfassende Information über die Struktur unserer Beteiligungen, ihre Aufgaben zur Erfüllung des öffentlichen Zwecks sowie deren Vollziehung, die finanziellen Auswirkungen im städtischen Haushalt sowie deren Vermögens- und Ertragslage. Im Wesentlichen basieren die getroffenen Aussagen auf den testierten Prüfberichten zu den jeweiligen Jahresabschlüssen inklusive der Lageberichte 2019 unserer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen.

 

Die Erstellung des Berichtes verzögerte sich durch die nicht rechtzeitig vorliegenden Jahresabschlüsse unserer Beteiligungen. Dies war u.a. bedingt durch die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Verzögerungen in der Erstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse sowie der Verschiebungen von Sitzungen der einzelnen Organe der Gesellschaften im Zuge der Beschlussfassungen zu den Abschlüssen.

Die Berichterstattung zur neu'eins GmbH, einer mittelbaren Beteiligung über die Stadtwerke Neustrelitz GmbH, wird nachgereicht. Das Unternehmen hat von der durch die Pandemie bedingten Möglichkeit der Fristverlängerung zur Erstellung des Jahresabschlusses 2019 bis zum 28.02.2021 Gebrauch gemacht.
 

Mit der Vorlage des Beteiligungsberichts 2019 erfüllt die Residenzstadt Neustrelitz ihre Verpflichtung zur jährlichen Information der Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie der interessierten Bürgerinnen und Bürger über ihre Beteiligung an Unternehmen und Einrichtungen in der Rechtsform des privaten Rechts.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

  X 

Nein

 

 

 

X 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...