Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2020/596

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass der Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 5/91 „Uferzone Zierker See“ in den in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage dargestellten Teilgebieten geändert werden soll. Damit wird das Ziel verfolgt, das Baurecht in Form der betreffen-den Festsetzungen des B-Plans den im Rahmen der Vermarktung der dortigen Grund-stücke vorgelegten und von der Stadt favorisierten Konzepten anzupassen.
     
  2. Bei der Änderung des B-Plans soll das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a des Bau-gesetzbuchs angewendet werden.

 

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Sachverhalt

Im Rahmen der Vermarktung des Grundstücks Zierker Str. 33 (Eckgrundstück zur Zierker Nebenstraße) wurden zwei Bebauungskonzepte vorgelegt. Das im Ergebnis einer diesbe-züglichen Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau am 01.12.2020 favorisierte Konzept sieht ein dreigeschossiges Wohngebäude mit sechs Eigentumswohnungen vor. Die damit verbundene städtebaulich markante Bebauung entspricht den stadtgestalterischen Er-fordernissen dieses Eingangsbereichs in den Stadtkern. Da der B-Plan „Uferzone Zierker See“ in diesem Bereich maximal zwei Vollgeschosse zulässt, ist für die Realisierung dieses Konzepts eine diesbezügliche Änderung in Form einer möglichen Dreigeschossigkeit erfor-derlich.

In dieses Änderungsverfahren soll auch die zur Umsetzung des Konzepts für das Grund-stück Zierker Nebenstraße 33 (ehemalige Sportlerherberge) erforderliche Änderung der dor-tigen Baugebietsfestsetzung einbezogen werden. Dieses Konzept, welches die Unterbrin-gung von Räumen für Seminare, Kurse und Unternehmensberatung/-coaching in dem vor-handenen Gebäude vorsieht, war Grundlage des Veräußerungsbeschlusses des Hauptaus-schusses vom 04.05.2020. Ein Verkauf des Grundstücks soll demnach allerdings erst erfol-gen, wenn eine Befreiung von der Festsetzung des dortigen Baugebiets (Sondergebiet Frei-zeit und Erholung) oder eine entsprechende Änderung des B-Plans erfolgt ist. Letzteres soll nunmehr in Form der Einbeziehung der Flächen in das angrenzende Mischgebiet erfolgen. 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich hierbei um einen B-Plan der Innenentwicklung handelt und durch die Änderungen eine maximal mögliche Grundfläche von 20.000 m² nicht über-schritten wird, kann er im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB geändert werden. Neben dem damit verbundenen Wegfall einer vorgezogenen Öffentlichkeits- und Behörden-beteiligung wird hierbei auch auf eine förmliche Umweltprüfung verzichtet.  

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Finanz. Auswirkung

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

 

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Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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