Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt

 Frau Grit Glanert, Verbandsvorsteherin des Zweckverbandes Wismar,

in den Aufsichtsrat der Klärschlamm-Kooperation Mecklenburg-Vorpommern GmbH (KKMV) zu entsenden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die Wahlperiode des Aufsichtsrates ist an die Wahlperiode der kommunalen Vertretungen geknüpft. Daher ist auch der Aufsichtsrat der KKMV nach den Kommunalwahlen in diesem Jahr neu zu entsenden.

 

Gemäß § 9 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, der aus sieben Mitgliedern besteht. Hierbei gilt die Maßgabe, dass die vier Gesellschafter mit den größten Anteilen am Stammkapital jeweils ein Aufsichtsratsmitglied entsenden, die drei folgenden Gesellschafter entsenden gemeinsam ein weiteres Mitglied, die vier sodann folgenden Gesellschafter entsenden gemeinsam ein weiteres Mitglied und die übrigen Gesellschafter entsenden gemeinsam ein weiteres Mitglied.

 

Daraus resultierend bildeten bisher die Gesellschafter Stadt Neustrelitz gemeinsam mit dem Zweckverband Wismar, dem Wasserzweckverband Strelitz, der Stadt Dargun, dem Ostseebad Zingst sowie dem Amt Röbel eine Gruppe, die gemeinsam ein Aufsichtsratsmitglied entsendet. Dies war in der vergangenen Wahlperiode bereits Frau Glanert.

 

Nach Austritt von drei Gesellschaftern zum 31.12.2023 bilden nunmehr nach § 9 des Gesellschaftsvertrages die Stadt Neustrelitz, der Wasserzweckverband Strelitz, der Zweckverband Wismar sowie die Neubrandenburger Wasserbetriebe GmbH eine Gruppe. Ferner besagt der Gesellschaftsvertrag, dass bei von mehreren gemeinsam zu entsendenden Personen diese von jedem dieser Gesellschafter einvernehmlich zu benennen sind. Zur erneuten Benennung bzw. Entsendung von Frau Grit Glanert wurde sich unter den genannten Gesellschaftern abgestimmt, die jeweiligen Beschlussfassungen erfolgen zeitnah bzw. sind bereits erfolgt.

 

 

 

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