Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/003

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass eine Gruppenstellvertretung für die Mitglieder in den

städtischen Ausschüssen gilt und damit die als Stellvertreter gewählten Personen

grundsätzlich beliebig für ein gewähltes Mitglied eingesetzt werden können.

Ausgeschlossen ist jedoch, dass mehr als ein sachkundiger Einwohner derselben Fraktion in einem Ausschuss vertreten, und damit stimmberechtigt, ist.

 

Mit diesem Beschluss wird der Beschluss VO/2020/583 aufgehoben.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Diese Gruppenvertretung hat sich in den letzten Jahren bewährt, da eine personenbezogene Vertretung oft problematisch war.

Bei der Gruppenvertretung ist abzusichern, dass die Höchstzahl an sachkundigen Einwohnern (3) in den einzelnen Ausschusssitzungen nicht überschritten wird.

Deshalb ist zu beschließen, dass nur ein sachkundiger Einwohner pro Fraktion in der jeweiligen Ausschusssitzung stimmberechtigt anwesend ist.

 

 

 

 

 

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