Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag


Die Stadtvertretung beschließt, dass neben dem Bürgermeister folgende Personen die Residenzstadt Neustrelitz in der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte in der Wahlperiode 2024 - 2029 vertreten sollen:

- Herr Nico Ruhmer, Dezernent für Stadtentwicklung und Bau

- Frau Josefin Forberger, Mitarbeiterin im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung.

 

Als Stellvertreter für Herrn Ruhmer wird bestimmt:

- Herr Axel Zimmermann, Leiter des Amtes für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung.

 

Als Stellvertreterin für Frau Forberger wird bestimmt:

- Frau Cornelia Schütte, Mitarbeiterin im Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung.
 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Regionale Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte stellt einen Zusammenschluss des Landkreises, der großen kreisangehörigen Stadt Neubrandenburg und der Mittelzentren Demmin, Neustrelitz und Waren (Müritz) dar. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ihre Angelegenheiten im Rahmen der öffentlichen Gesetze unter eigener Verantwortung wahrnimmt. Er wurde in der jetzigen Form nach der Landkreisneuordnung auf der Grundlage des § 12 des Landesplanungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPlG) gebildet.

Zu seinen Aufgaben gehören u. a. die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, die Erstellung des Regionalen Entwicklungskonzepts bzw. entsprechender Teilkonzepte, die interkommunale Koordinierung und die Formulierung und Kommunikation des regionalen Leitbilds.

Als Organe des Regionalen Planungsverbandes fungieren die Verbandsversammlung und der Verbandsvorstand. § 14 (3) LPlG bestimmt, dass je angefangene 10.000 Einwohner ein Vertreter der jeweiligen Gebietskörperschaft in die Verbandsversammlung zu entsenden ist. Der Bürgermeister ist gemäß § 14 (2) LPlG per Gesetz als ein Vertreter bestimmt, sodass für die Residenzstadt Neustrelitz zwei weitere Mitglieder und ihre Stellvertreter zu wählen sind. Da die Amtszeit der Organe gemäß § 157 (1) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mit der Dauer der kommunalen Wahlperiode übereinstimmt und sich die Verbandsversammlung am 11.09.2024 konstituiert, ist die Wahl dieser Vertreter der Residenzstadt Neustrelitz aktuell erforderlich.

Bereits in den beiden vorangegangenen Wahlperioden wurden diese Vertreter aus dem für die Wahrnehmung der Belange der Stadt im Rahmen der Regionalplanung zuständigen Dezernat für Stadtentwicklung und Bau bzw. Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung der Stadtverwaltung gewählt. Daran soll auch in der jetzigen Wahlperiode festgehalten werden

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