Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/941

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die anliegende Geschäftsordnung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Geschäftsordnung wurde an die aktuelle Fassung der Kommunalverfassung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.06.2024 GVOBl. M-V S. 270) wie folgt angepasst:

 

§ 1 (1) Die Sitzung der Stadtvertreter findet mindestens vierteljährlich statt.

§ 1 (2) Bei kurzfristiger/dringlicher Einladung, ist die Dringlichkeit in der Einladung zu begründen.

 

§ 3 Die Bildung von Zählgemeinschaften wurde aufgenommen.

 

§ 4 (1) Personenbezogene Daten müssen gewahrt bleiben.

 

§ 6 Ausführungen zu Beschlussvorlagen wurden konkretisiert.

 

§ 9 (2) Die Anträge zur Geschäftsordnung wurden klar definiert.

§ 9 (4) Das Verfahren bei Anträgen zur Geschäftsordnung wurde in die Geschäftsordnung aufgenommen.

 

§ 11 (6) Das Verfahren bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen wurde nun in der Geschäftsordnung berücksichtigt.

 

§ 13 wurde der Geschäftsordnung neu hinzugefügt. Gemäß § 32a KV M-V hat sich das Besetzungsverfahren von Gremien geändert.

 

§ 16 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer wurde neu aufgenommen.

 

§ 17 (1) i) vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertreter müssen im Protokoll festgehalten werden.

Eine gesonderte Anlage ist über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zu fertigen.

§ 17 (3) Das Ergebnisprotokoll soll innerhalb von vier Wochen erstellt werden.

§ 17 (4) Tonaufzeichnungen der Sitzungen zum Zweck der Niederschrift sind nach der darauffolgenden Sitzung zu löschen, da der Zweck nicht mehr gegeben ist.

§ 17 (6) Die Ergebnisprotokolle sind nach Unterzeichnung auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen.

 

§ 21 Auslegung/ Abweichung/ Änderung der Geschäftsordnung neu aufgenommen.

 

§ 22 Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.

 

 

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Anlagen

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