Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/941
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschäftsordnung der Stadtvertretung Neustrelitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Stadtvertretung/Stadtpräsident
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
- Antragsteller:
- Verwaltungsdezernat
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Dezernentenkonferenz
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
|
Entscheidung
|
|
|
04.07.2024
|
Sachverhalt
Die Geschäftsordnung wurde an die aktuelle Fassung der Kommunalverfassung (in der Fassung der Bekanntmachung vom 11.06.2024 GVOBl. M-V S. 270) wie folgt angepasst:
§ 1 (1) Die Sitzung der Stadtvertreter findet mindestens vierteljährlich statt.
§ 1 (2) Bei kurzfristiger/dringlicher Einladung, ist die Dringlichkeit in der Einladung zu begründen.
§ 3 Die Bildung von Zählgemeinschaften wurde aufgenommen.
§ 4 (1) Personenbezogene Daten müssen gewahrt bleiben.
§ 6 Ausführungen zu Beschlussvorlagen wurden konkretisiert.
§ 9 (2) Die Anträge zur Geschäftsordnung wurden klar definiert.
§ 9 (4) Das Verfahren bei Anträgen zur Geschäftsordnung wurde in die Geschäftsordnung aufgenommen.
§ 11 (6) Das Verfahren bei Änderungs- und Ergänzungsanträgen wurde nun in der Geschäftsordnung berücksichtigt.
§ 13 wurde der Geschäftsordnung neu hinzugefügt. Gemäß § 32a KV M-V hat sich das Besetzungsverfahren von Gremien geändert.
§ 16 Ordnungsmaßnahmen gegen Zuhörer wurde neu aufgenommen.
§ 17 (1) i) vom Mitwirkungsverbot betroffene Stadtvertreter müssen im Protokoll festgehalten werden.
Eine gesonderte Anlage ist über die Beratung und Beschlussfassung zu nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten zu fertigen.
§ 17 (3) Das Ergebnisprotokoll soll innerhalb von vier Wochen erstellt werden.
§ 17 (4) Tonaufzeichnungen der Sitzungen zum Zweck der Niederschrift sind nach der darauffolgenden Sitzung zu löschen, da der Zweck nicht mehr gegeben ist.
§ 17 (6) Die Ergebnisprotokolle sind nach Unterzeichnung auf der Homepage der Stadt zu veröffentlichen.
§ 21 Auslegung/ Abweichung/ Änderung der Geschäftsordnung neu aufgenommen.
§ 22 Die Geschäftsordnung tritt mit Beschluss in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
142,9 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
105,8 kB
|
