Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/922-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerentscheid zum Projekt “Schlossturm”
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- DIE LINKE Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
|
Entscheidung
|
|
|
16.05.2024
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung möge beschließen:
- Die Stadtvertretung beschließt die Durchführung eines Bürgerentscheides.
- Der Bürgerentscheid soll schnellstmöglich nach Vorlage der Informationen nach Beschluss VO(S)/2024/914 Haushaltsplan 2024 - Residenzstadt Neustrelitz erfolgen, jedoch spätestens bis zum 31.3.2025. Es wird angestrebt, den Bürgerentscheid mit dem Termin zur Wahl des Landrats zusammenzulegen.
- Die Stadtvertretung beschließt die Fragestellung für den Bürgerentscheid wie folgt zu fassen:
“Soll der Schlossturm nach historischem Vorbild wieder errichtet werden, um dort eine Ausstellung zur Demokratiegeschichte zu präsentieren?
O ja
O nein“
- Die Stadtvertretung beauftragt den Präsidenten der Stadtvertretung:
- sich, sofern dies nicht bereits mit dem Zeitpunkt des Antragseingangs geschehen ist, in Bezug zum durchzuführenden Bürgerentscheid unverzüglich, spätestens jedoch bis zum 30.01.25, namens und im Auftrag der Stadtvertretung mit der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde bzgl. des Bürgerentscheides ins Benehmen zu setzen.
- Die Stadtvertretung beschließt für den Bereich der Umsetzung des Bürgerentscheides, dass:
- ein Abstimmungsausschuss gebildet und der Gemeindewahlleiter als Abstimmungsleiter bestimmt bzw. ernannt wird. Neben dem Abstimmungsleiter gehören dem Abstimmungsausschuss die Mitglieder des amtierenden Gemeindewahlausschusses an.
Der Abstimmungsleiter leitet den Abstimmungsausschuss. Aufgabe des Abstimmungsausschusses ist die Feststellung des endgültigen Ergebnisses des Bürgerentscheids.
- die Gemeindewahlleitung mit der Organisation und Durchführung der Abstimmung im Rahmen der nachfolgenden Festlegungen beauftragt wird.
Die Stadtvertretung legt dazu fest, dass:
- den Stimmberechtigten neben der Abstimmung in Abstimmungsräumen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Möglichkeit der Briefabstimmung eingeräumt wird. Dazu werden Abstimmungsscheine und Stimmzettel frühestens gemeinsam mit den Wahlscheinen zur Kommunalwahl bzw. Europawahl ausgegeben. Die Möglichkeit der Beantragung von Briefabstimmungsunterlagen endet am Freitag vor dem Abstimmungstag, 12:00 Uhr. Danach ist die Beantragung nur bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis spätestens 15:00 Uhr am Abstimmungstag möglich. Abstimmungsbriefe müssen am Abstimmungstag bis spätestens 18:00 Uhr beim Abstimmungsleiter eingegangen sein.
- Die Anzahl der Stimmbezirke (Wahlbezirke) für die Abstimmung entsprechen der Festlegung zur Kommunalwahl in Abstimmungsräumen (Wahllokale) und ein Stimmbezirk (Wahlbezirk) für die Briefabstimmung.
- die Stimmberechtigten bis spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Bürgerentscheids durch eine Abstimmungsbenachrichtigung über den Termin der Abstimmung und den Abstimmungsraum, in dem die Stimmabgabe möglich ist, informiert werden.
- Die Stadtvertretung stellt klar, dass das Ziel des Bürgerentscheides die Klärung des Bürgerwillens zur Errichtung des Schlossturms als einem historischen Element des Neustrelitzer Schlosses ist. Bereits jetzt wird der Nutzungszweck des Turms zur Aufklärung über die Demokratiegeschichte an diesem Ort festgelegt. Diese Klärung soll auch vor dem Hintergrund der Haushaltslage und möglicher Priorisierung anderer Maßnahmen erfolgen.
- Die Kosten für die Stimmzettel (ca. 16.000 bis 17.000 Stück) und dem zusätzlichen Organisationaufwand werden bei ca. 1.000,00 Euro erwartet. Die Deckung besteht im Produkt Wahlen (Produktkonto 121000/563000 - Geschäftsaufwendungen).
Beratungsergebnis |
||||||
Gremium |
Sitzung am |
TOP |
||||
|
|
|
||||
|
||||||
einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
|
|
|
|
|
|
|
Sachverhalt
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024 erfolgte die Festlegung, dass bis zum 31.12.24 die Planungen und Kostenschätzung für die Errichtung des Schlossturms Neustrelitz nach historischem Vorbild. Damit wird eine umfassende Wissensgrundlage für dem Diskussionsprozess und Bürgerentscheid zum Schlossturm geschaffen. Während bislang die Diskussionen und Entscheidung zur Wiedererrichtung auf Teilinformationen beruhten sollen bis damit alle entscheidungsrelevanten Informationen vorliegen. Damit ist der ideale Zeitpunkt, die Entscheidung zum Schlossturm per Bürgerentscheid durchzuführen.
Es besteht Konsens darüber, das Schlossbergareal nicht in seiner heutigen Erscheinung zu belassen. Gleichzeitig existieren zahlreiche Ideen und Vorschläge zu einer optischen Umgestaltung und inhaltlichen Weiternutzung. Fortgeschritten ist der Vorschlag, Teile des ehemaligen Schlosses – konkret den Schlossturm – nach historischem Vorbild wieder zu errichten.
Eine frühere Kostenermittlung wies ca 7,0 Mio. Euro Investitionskosten aus. Fördermittel in Höhe von 6,5 Mio. Euro konnten eingeworben werden und stehen vom Bund und Land MV zur Verfügung. Diese Fördermittelzusagen sind zur Umsetzung der Turmwiedererrichtung nicht auskömmlich. Unter anderem haben sich die Rahmenbedingungen zwischenzeitlich gravierend geändert, wie beispielsweise gestiegene Baukosten (mindestens um 2 Mio. Euro – zulasten des Eigenanteils der Stadt). Weiterhin ist auch die zukünftige Bewirtschaftung und deren Finanzierung nicht geklärt (geschätzt auf ca. 250.000 Euro jährlich). Es besteht also eine erhebliche Finanzierungslücke. Wie groß diese ist, soll die qualifizierte Bewertung seitens der Verwaltung gemäß Vorlage: VO(S)/2024/914 Haushaltsplan 2024 - Residenzstadt Neustrelitz zeigen.