Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2024/931

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung befindet nach Prüfung der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) nach § 47c des Bundesimmissionsschutzge-setzes (BImSchG) erarbeiteten aktuellen Lärmkarten, dass ein Lärmaktionsplan gemäß § 47d BImSchG für den betreffenden Abschnitt der B 96 (nördlich ab Abzweig Kirschenallee) nicht erforderlich ist und somit durch die Stadt nicht aufgestellt wird.

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Zur Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen laut § 47d BImSchG verpflichtet, Lärmaktionspläne zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzustellen. Als „Hauptverkehrsstraße“ definiert das BImSchG Bundesstraßen, Landesstraßen oder sonstige grenzüberschreitende

Straßen. Dies betrifft auf dem Territorium der Stadt Neustrelitz den nördlichen Abschnitt der B 96 ab Abzweig Kirschenallee. Hierzu wurden der Stadt vom dafür zuständigen LUNG Lärmkarten einschließlich Konfliktkarten übersandt. Bei den laut diesen Unterlagen in diesem Bereich Betroffenen handelt es sich um (fünf) Personen, die im Gewerbepark Ost wohnen. Dieser Bereich ist im dafür geltenden Bebauungsplan Nr. 1/91 als Industriegebiet festgesetzt. Die Wohnnutzung darf demzufolge dort lediglich ausnahmsweise (begrenzt auf Aufsichts-/ Bereitschaftspersonen bzw. Betriebsinhaber/-leiter) unter Akzeptanz des für das Gebiet zulässigen Lärmpegels erfolgen. Somit handelt es sich hier nicht um ein Wohnen, welches hinsichtlich der Lärmwerte einen mit einer Wohnung in Wohn- oder Mischgebieten vergleichbaren Schutzanspruch besitzt. Unabhängig davon kann angesichts der ermittelten Immissionswerte hier nicht von einer unvertretbaren Lärmbelästigung in Form erheblicher Konflikte und einer hohen Lärmbetroffenheit ausgegangen werden. Demzufolge wird seitens der Stadt Neustrelitz die Erarbeitung eines Lärmaktionsplans hierfür als nicht erforderlich eingeschätzt.

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte hierzu vom 08.04. bis 05.05.2024.

Zudem hat das LUNG Lärmkarten für das sogenannte Ergänzungsnetz übergeben. Dies umfasst auch innerstädtische Hauptverkehrsstraßen, die nicht von der Definition des BImSchG erfasst werden, in deren Bereich aber dennoch Lärmkonflikte festgestellt wurden. Dazu zählt u. a. die Strelitzer Chaussee. Wie oben ausgeführt besteht zwar keine gesetzliche Verpflichtung für dieses Ergänzungsnetz einen Lärmaktionsplan zu erstellen, jedoch will sich die Stadt nicht zuletzt angesichts der diesbezüglichen Ziele der Stadtentwicklung der Problematik annehmen. Deshalb sollen voraussichtlich beginnend noch in diesem Jahr nähere Untersuchungen für die betroffenen Bereiche erfolgen. Deren Ergebnisse können dann u. a. in die Planung zur Umgestaltung der Strelitzer Chaussee einfließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

x

Nein

 

 

 

x

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

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Neu:

0 €

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Neu:

0 €

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Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

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Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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