Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2023/882

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Die derzeit gültige Fassung der Friedhofssatzung wurde mit der 2. Änderungssatzung am 16.05.2019 beschlossen und ist am 01.07.2019 in Kraft getreten. Der zugrunde liegende Kalkulationszeitraum ist abgelaufen.

 

Im Einzelnen wurden in der vorliegenden 3. Änderungssatzung folgende Punkte überarbeitet:

 

  • § 12 Absatz 2 – Lage und Art der Grabstätten

alt: Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt: a) Anonyme Urnengräber (§13),

 b) Urnenwahlgräber (§ 14),

 c) Rasenreihengräber (§ 15),

 d) Erdwahlgräber ( § 16),

e) Urnenrasengräber (§ 17).

 

neu: Auf den Friedhöfen werden folgende Arten von Grabstätten zur Verfügung gestellt:

 a) Anonyme Urnengräber ggf. mit Namensnennung (§13),

 b) Urnenwahlgräber (§ 14),

 c) Rasenreihengräber (§ 15),

 d) Erdwahlgräber ( § 16),

e) Urnenrasengräber (§ 17).

 

 

  • § 13 – Anonyme Urnengräber  wird um den Absatz 3 ergänzt:

neu: Zum Andenken an die Verstorbenen besteht die Möglichkeit, den Namen an den vorhandenen Stelen der Urnenwiese anzubringen. Es sind ausschließlich Namenstafeln in Bronze mit den Abmaßen Höhe 5 cm, Breite 20 cm (Materialstärke mit Rahmen 7 mm und vertieft 5 mm), mit Angaben von Vor und Zunamen, Geburts- und Sterbejahr (Schriftart: Antiqua / Schrifthöhe: 1 cm) zulässig. Um das einheitliche Bild zu wahren, sind andere Gestaltungsformen grundsätzlich nicht gestattet.  

Die Beschaffung der Namenstafeln obliegt dem Auftraggeber.

 

 

  • § 15 Absatz 3 – Rasenreihengräber

alt: Es wird nur Rasen angelegt, der durch die Stadt gepflegt wird. Rasenreihengräber können nicht bepflanzt werden, feste Gegenstände wie Grablaternen oder Blumenschalen/-vasen dürfen nicht befestigt werden und sind ausschließlich auf dem Grabmal zulässig.


neu: Es wird nur Rasen angelegt, der durch die Stadt gepflegt wird. Rasenreihengräber können nicht bepflanzt werden, feste Gegenstände wie Grablaternen oder Blumen- schalen/-vasen dürfen nicht befestigt werden. Es ist maximal ein Gegenstand ausschließlich auf dem Grabmal zulässig. Alle Gegenstände, die sich außerhalb des Grabmals befinden, werden ersatzlos entsorgt.

 

 

  • § 17 Absatz 3 – Urnenrasengräber

alt:  Es wird nur Rasen angelegt, der durch die Stadt gepflegt wird. Urnenrasengräber können nicht bepflanzt werden, feste Gegenstände wie Grablaternen oder Blumen schalen/-vasen dürfen nicht befestigt werden und sind ausschließlich auf dem Grabmal zulässig. Alle Gegenstände, die sich außerhalb des Grabmals befinden, werden ersatzlos entsorgt.

 

neu: Es wird nur Rasen angelegt, der durch die Stadt gepflegt wird. Urnenrasengräber können nicht bepflanzt werden, feste Gegenstände wie Grablaternen oder Blumen- schalen/-vasen dürfen nicht befestigt werden. Es ist maximal ein Gegenstand ausschließlich auf dem Grabmal zulässig. Alle Gegenstände, die sich außerhalb des Grabmals befinden, werden ersatzlos entsorgt.


 

  • § 35 – Friedhofsgebühren

neu:

Bestattungsart

Bestattungsgebühr

Grabnutzungsgebühr

Gebühr für Verlängerung pro Monat

Anonymes Urnengrab

103,85 €

996,78 €

 

Anonymes Urnengrab mit Namensnennung

103,85 €

1.053,99 €

 

Urnenwahlgrab

155,78 €

398,40 €

1,66 €

Urnenrasengrab

155,78 €

996,00 €

4,15 €

Rasenreihengrab

 

1992,00 €

8,30 €

Erdwahlgrab

 

1.315,20 €

5,48 €

 

 

Sonstige Gebühren

Nutzung Trauerhalle

299,54 €

Ausbettung von Urnen

131,04 €

Gebühr Zulassung gewerbliche Tätigkeit

36,85 €

 

Die Veränderungen der Gebühren stellen sich wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

 

Nein

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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