Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2023/874

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

Der Bürgermeister wird in seiner jeweiligen Funktion als Gesellschafter der Stadtwerke  Neustrelitz GmbH, der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH beauftragt, umgehend folgende Änderungen des jeweiligen Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu beschließen und zu veranlassen, damit diese zur nächsten Wahlperiode wirksam werden:

1. In den Gesellschaftsverträgen der Stadtwerke Neustrelitz GmbH und der Neustrelitzer Wohnungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird jeweils § 10 Nr. 2 Satz wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus 11 Mitgliedern, davon sind 10 Stadtvertreter oder von den Fraktionen der Stadtvertretung benannte sachkundige Einwohner der Stadt Neustrelitz und 1 Beamter oder Angestellter der Verwaltung.“

2. Im Gesellschaftsvertrag der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH wird in § 9 ein neuer Satz 4 eingefügt zwischen „Neustrelitz“ und „Die Aufsichtsratsmitglieder“:

„Aufsichtsratsmitglieder können auch von den Fraktionen der Stadtvertretung benannte sachkundige Einwohner der Stadt Neustrelitz sein.“

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Der Antrag beabsichtigt, den Handlungsspielraum der Fraktionen hinsichtlich einer möglichst kompetenten Besetzung der Aufsichtsräte zu erhöhen. In Zukunft soll es möglich (nicht zwingend!) sein, anstelle von Stadtvertreterinnen oder Stadtvertretern auch sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner in die Aufsichtsräte zu entsenden. Nach wie vor wird die Entscheidung den Fraktionen überlassen.

Die Kommentar-Literatur zur Kommunalverfassung MV eröffnet diese Möglichkeit ausdrücklich. Eine Erweiterung des Handlungsspielraums kann nur der Kompetenz der Aufsichtsräte und damit am Ende den städtischen Tochterunternehmen zugute kommen, sie birgt keinerlei Risiko einer Verschlechterung des Status Quo.

 

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Finanz. Auswirkung

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

 

 

 

Nein

 

 

 

 

Nein

 

 

 

 

 

 

 

Ja

 

 

 

 

Ja

 

einmalig

 

jährlich

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Ergebnishaushalt:

 

 

Produkt/ Konto :

 

Produkt/ Konto:

 

 

Aufwendungen

Erträge

 

 

 

Aufwendungen

Erträge

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzhaushalt:

 

 

 

Finanzhaushalt

 

 

 

 

 

Produkt/ Konto :

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

Einzahlungen

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

 

Ergebnishaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

 

Produkt / Konto:

 

 

 

 

 

 

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bemerkungen:

 

 

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