Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2022/738-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau Feuerwehrgerätehäuser in den Stadtteilen Neustrelitz und Strelitz-Alt und Aufhebung der Haushaltssperre im Haushalt 2022 - Produkt 126000 Brandschutz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Ordnung und Sicherheit
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
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Vorberatung
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04.10.2022
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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20.10.2022
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt:
- zur Umsetzung des Brandschutzbedarfsplanes den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Neustrelitz am Standort Bürgerhorststraße (südlich Rummelplatz) sowie den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Ortsfeuerwehr Strelitz-Alt am Standort Carl-Meier-Straße (Nähe Friedhof) gemäß der Anlagen 3.1 und 3.2 zu diesem Beschluss und
- für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Strelitz-Alt die im Haushaltsjahr 2022 verhängte Haushaltssperre im - Produkt 126000 Brandschutz - über 120.000,00 € für die Planungskosten aufzuheben.
Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Die Stadt Neustrelitz hat gem. § 2 I 1a) Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V (BrSchG) eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 25.10.2018 einen dem Gefährdungspotential in Neustrelitz und seiner Ortsteile angepassten Brandschutzbedarfsplan beschlossen. Darin wurde festgestellt, dass die Feuerwehrgerätehäuser dem technischen Stand nicht mehr entsprechen. Eine Besichtigung der HFUK Nord Feuerwehr-Unfallkasse am 15.10.2018 hat dieses Ergebnis bestätigt. Sie hat gefordert, dass in naher Zukunft akzeptable Änderungen an den Gerätehäusern herbeigeführt werden oder neu gebaut wird. Die Gefährdungsanalysen der Sicherheitsbeauftragten der Feuerwehr in den Jahren 2019 und 2020 ergaben ebenso, dass ohne weitere Zustandsänderungen Unfälle der Kameraden nicht mehr ausgeschlossen werden können. Aus diesem Grund besteht Gefahr, dass Versicherungsansprüche versagt werden.
Ein normgerechter Umbau der derzeitigen Standorte in der Louisenstraße und in der Schulstraße ist nicht möglich, da die vorhandenen Platzkapazitäten und Aspekte des Denkmalschutzes dagegen sprechen. Beide Grundstücke lassen für die Zukunft keine Entwicklungspotentiale zu. Insoweit ist der Neubau von Gerätehäusern für die Ortsfeuerwehren Neustrelitz und Strelitz-Alt erforderlich.
Untersucht wurde, ob es eine gemeinsame Standortoption gibt, die den gesetzlichen Erfordernissen entspricht. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Standortanalysen gem. Anlagen 1 und 2 dieses Beschlusses muss die Möglichkeit verneint werden, nur einen gemeinsamen Standort für Neustrelitz und Strelitz-Alt zu bilden.
Der Gesetzgeber verlangt, dass alle zeitkritischen Einsätze binnen 10 min in 80% aller Fälle mit den erforderlichen 9 Funktionen zu erreichen sind. Wie im Rettungswesen hat er eine schnellstmögliche Erreichbarkeit von Notfällen festgelegt, da es um die Rettung von Leib, Leben und wichtigen Vermögenswerten geht. Nur in 20 % der Fälle sind Ausnahmen möglich. Diese sollen aber nur die unvermeidbaren Abweichungen von den normalen Gegebenheiten umfassen, z.B. Glatteis auf Einsatzwegen, eine vorrübergehende Baustelle etc.. Ziel des Gesetzgebers war es, die Feuerwehren in den Städten und Gemeinden MV weiterzuentwickeln und zu fördern. Stellt der Träger der Feuerwehr fest, dass diese 80 % nicht erreicht werden, so darf er dies nicht dahingestellt sein lassen, sondern hat alle Unternehmungen für eine Verbesserung zu treffen. Ein Unterlassen wäre ein Gesetzesverstoß.
Im Ergebnis eines Vergleichs aller in Frage kommender Standorte kann festgestellt werden, dass die im Beschluss genannte Zwei-Standort-Lösung die Norm erfüllt. Die genannten Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Neustrelitz. Diese Standorte entsprechen am besten dem Ziel, da sie von ihren Lagen aus sehr gut die möglichen Einsatzstellen erreichen und Kerngebiete abdecken können. Zugleich können alle kritischen Infrastrukturen und sensiblen Bereiche binnen 10 min erreicht werden. Dies ist bei der Ein-Standort-Lösung im Bereich Kühlhausberg sowie aller weiteren Alternativen nicht der Fall. Die gesetzlichen Vorgaben sind hier nicht einzuhalten. Hinzu kommt, dass ein Teil der kritischen Infrastrukturen oder der sensiblen Bereiche in der Innenstadt, wie z.B. das Rathaus, nicht nur deutlich später, sondern das DRK- Krankenhaus, das Pflegeheim und die Großbauern im Bereich Zierke und die Sandbergschule binnen 10 min nicht zu erreichen sind. Das Ergebnis stellt keinen Mehrbedarf dar, sondern orientiert sich an der gesetzlichen Mindestvorgabe. Mit der Entscheidung ist zugleich der Vorteil verbunden, dass soziale Faktoren in den Ortsteilen erhalten bleiben können.
In Sitzungen des Finanzausschusses sowie des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau am 28.09.2021, am 23.03.2022, am 03.05.2022 sowie am 04.05.2022 wurden die durchgeführten Standortuntersuchungen vorgestellt und beraten. Den Stadtvertretern wurde die Besichtigung der Gerätehäuser angeboten.
Am 28.07.2022 fand ein Gespräch mit dem Innenminister Herrn Pegel und dem amtierenden Baudezernenten der Residenzstadt Neustrelitz Herrn Zimmermann statt. Herr Pegel stellte sich hinter beide Bauvorhaben und meinte, dass sie förderfähig sind, aber zur Höhe der Förderung zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Aussagen getroffen werden können.
Zunächst soll mit dem Neubau für die Ortsfeuerwehr Strelitz-Alt begonnen werden. Der Handlungsbedarf ist hier höher zu bewerten. Deshalb sollen die Haushaltssperren hierfür im Haushaltsjahr 2022 aufgehoben werden, um mit der Planung zeitnah beginnen zu können. Über die weitere Vorbereitung und Realisierung der Feuerwehrgerätehäuser wird im Rahmen der jeweiligen Aufstellung der Haushaltspläne abschließend entschieden.
Finanz. Auswirkung
Im laufenden Haushaltsjahr: |
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In Folgejahren: |
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X |
Nein |
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X |
Nein |
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Ja |
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Ja |
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einmalig |
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jährlich |
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Ergebnishaushalt: |
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Ergebnishaushalt: |
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Produkt/ Konto : |
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Produkt/ Konto:
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Aufwendungen |
Erträge |
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Aufwendungen |
Erträge |
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Alt: |
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0 € |
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Alt: |
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Neu: |
0 € |
0 € |
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Neu: |
0 € |
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Finanzhaushalt: |
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Finanzhaushalt |
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Produkt/ Konto : |
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Maßnahme-Nr.: |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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Auszahlungen |
Einzahlungen |
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Alt: |
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Alt: |
0 € |
0 € |
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Neu: |
0 € |
0 € |
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Neu: |
0 € |
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Finanzielle Mittel stehen:
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auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) |
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Ergebnishaushalt: |
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Produkt / Konto: |
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Finanzhaushalt: |
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Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) |
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Bemerkungen: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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999,1 kB
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4
|
(wie Dokument)
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1.007,4 kB
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