Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2021/606-05
Grunddaten
- Betreff:
-
Weitere Aufrechterhaltung der Arbeit der Stadtvertretung Neustrelitz und ihrer Ausschüsse während der SARS-CoV-2-Pandemie
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kristin Levermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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31.03.2022
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Beschlussvorschlag
- Die Stadtvertretung beschließt, die öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse als gemischte Präsenzsitzungen oder als reines online-Format abzuhalten und somit die Möglichkeit zu schaffen, per Videokonferenztechnik an den Sitzungen teilzunehmen.
- Zur Herstellung der Öffentlichkeit werden die öffentlichen Sitzungen in einen öffentlich zugänglichen Raum und / oder das Internet übertragen. Bei Bekanntmachung des jeweiligen Sitzungstermins werden der Raum und / oder die Internetadresse für die Übertragung angegeben. Für die Teilnahme an der Sitzung in dem öffentlich zugänglichen Raum bedarf es der vorhergehenden Anmeldung, da die Anzahl der teilnehmenden Gäste beschränkt ist. Das weitere Corona-Regelwerk findet Beachtung.
- Zur Durchführung der Einwohnerfragestunde können Einwohnerinnen und Einwohner Fragen, Vorschläge und Anregungen in Textform an die Stadtvertretung richten. In der öffentlichen Bekanntmachung der jeweiligen Sitzung ist auf diese Möglichkeit und die postalische bzw. elektronische Adresse hinzuweisen. Die Antworten werden schriftlich durch die Verwaltung vorbereitet und verschickt.
- Dieser Grundsatzbeschluss nach dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungs-fähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 / 16. Dezember 2021 gilt ab 01.01.2022 und wird zunächst befristet bis zum 30.06.2022 gefasst.
- Die Stadtvertretung beschließt eine Übertragung der nichtöffentlichen Angelegenheiten der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss für einen Zeitraum von drei Monaten.
Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
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laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie vom 28. Januar 2021 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, abweichend von der Kommunalverfassung Sitzungen der kommunalen Gremien abzuhalten. Dazu hat die Stadtvertretung bereits mehrere zeitlich befristete Grundsatz-beschlüsse gefasst, die längstens bis zum 31.12.2021 Anwendung fanden. Die Verordnung zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie im Jahr 2022 verlängert die Regelungen des o.g. Gesetzes bis zum 31.12.2022. Derzeit steigen die Corona-Zahlen wieder. Um weiterhin die Durchführung der Sitzungen zu garantieren, soll eine Verlängerung des Grundsatzbeschlusses, vorerst bis zum 30.06.2022 erfolgen.
Im Grundsatzbeschluss wird festgelegt, dass die Sitzungen sowohl als gemischte Präsenzsitzungen oder auch als reine online-Sitzungen stattfinden, in denen Stadtvertreter per Videokonferenztechnik an den Sitzungen teilnehmen können. Zur Herstellung der Öffentlichkeit werden die öffentlichen Sitzungen in einen öffentlich zugänglichen Raum (z.B. Saal im Kulturquartier) und / oder im Internet übertragen.
Für die Einwohnerfragestunden wird die Möglichkeit geschaffen, Fragen, Anregungen und Vorschläge in Textform vor den Sitzungen einzureichen.
Bei gemischten Präsenzsitzungen mit Videokonferenztechnik kann es zu Problemen hinsichtlich der Wahrung der Nichtöffentlichkeit kommen. Aus diesem Grund soll eine Übertragung der nichtöffentlichen Angelegenheiten von der Stadtvertretung auf den Hauptausschuss erfolgen. Das Gesetz sieht abweichend zu den übrigen Regelungen eine Befristung der Übertragung von höchstens drei Monaten vor. Der Beschluss steht in Abhängigkeit zum Beschluss über die Durchführung von gemischten Präsenzsitzungen.
Der Beschluss zur Übertragung auf den Hauptausschuss bedarf der Mehrheit von zwei Dritteln aller Mitglieder der Stadtvertretung, im Übrigen reicht die einfache Mehrheit.
Finanz. Auswirkung
Im laufenden Haushaltsjahr: |
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In Folgejahren: |
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Nein |
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Nein |
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Ja |
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jährlich |
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Ergebnishaushalt: |
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Ergebnishaushalt: |
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Produkt/ Konto : |
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Produkt/ Konto:
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Neu: |
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Neu: |
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auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) |
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Ergebnishaushalt: |
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Finanzhaushalt: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) |
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Bemerkungen: |
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