Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/587

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel / Obere Tollense“  (siehe Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel / Obere Tollense“ dient zur Umlage der Beiträge des Wasser- und Bodenverband auf die Eigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Damit einhergehend wurden redaktionelle Änderungen am Satzungstext vorgenommen und die Kalkulation angepasst.

 

In der Satzung und damit auch in der Kalkulation wurde die Trennung zwischen einer Grundgebühr und einer Umlagegebühr beibehalten. Die Zulässigkeit einer Grundgebühr hat das OVG M-V inzwischen auch höchstrichterlich bestätigt. Die Grundgebühr erfasst die der Stadt entstehenden Verwaltungskosten, die pro Gebührenschuldner umgelegt werden. Diese Variante wird gewählt, weil die Verwaltungskosten nicht von der Größe der zu veranlagenden Fläche abhängen, sondern bei jedem Gebührenschuldner grundsätzlich identisch sind (Bearbeitungszeit für die Ermittlung der Gebühren im Einzelfall, Einarbeitung in den entsprechenden Programmen, Erstellen und Versenden der Bescheide zuzüglich der Sach- und Gemeinkosten). Die Gemeinkosten wurden nach den von der Kommunalen Geschäftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) empfohlenen Ansätzen berechnet und betragen danach für einen Büroarbeitsplatz mit Technikunterstützung pauschal 20 % der Personalkosten. Dies wird für erforderlich und angemessen erachtet. Die Personalkosten wurden für das erste Jahr des Kalkulationszeitraumes auf 25 % der Personalkosten der zuständigen Sachbearbeiterin geschätzt, da in diesem Jahr ein erheblicher Aufwand darin besteht, die neuen Gebühren für alle Grundstücke neu zu erfassen. Für die Folgejahre wurde nur ein Aufwand von 8 % eingeschätzt, da in diesen Jahren vornehmlich nur die Überprüfung/Überwachung und ggf. Änderung der laufenden Erhebungen erfolgen. Im letzten Jahr des Kalkulationszeitraumes haben die Nachkalkulation und die Neukalkulation der Gebühren zu erfolgen.

 

Für die Umlagegebühr wird am zulässigen Flächenmaßstab festgehalten. Das bedeutet, dass sich die Umlagegebühr auch weiterhin nach der Größe des jeweiligen Grundstückes richtet. Im Gegensatz zur bisherigen Gebühr wird jedoch kein „Stufentarif“ mehr verwendet. Bisher wurden alle Grundstücke pro angefangene 0,1 ha Fläche mit einer einheitlichen Gebühr veranlagt. Für eine größere Gerechtigkeit wird die Gebühr nunmehr pro Quadratmeter ausgewiesen. Zudem ergeben sich bei einem „Stufentarif“ erhebliche Probleme im Rahmen der Kalkulation, da gewährleistet sein muss, dass eine Kostenüberdeckung nicht eintritt. Aus diesen Gründen wird vom „Stufentarif“ Abstand genommen.

 

Für Grundstücke im Einzugsgebiet von Schöpfwerken wird zudem eine Schöpfwerksgebühr erhoben. Die Kosten für Schöpfwerke überschreiten nunmehr ein bestimmtes Maß, sodass diese nicht mehr Bestandteil der Umlagegebühr sein können. Vielmehr sind diese gesondert zu kalkulieren, auszuweisen und umzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

552000/76420000 43200000

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

177.701 €

85.189€

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

177.701 €

139.483 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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