Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/565-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Alternativen zur Verbrennung von Gartenabfällen durchsetzen (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Andreas Grund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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22.10.2020
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Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.12.2020 für die Residenzstadt Neustrelitz beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte den Erlass einer Allgemeinverfügung auf der Basis der Pflanzenabfalllandesverordnung MV zur Einschränkung von Gartenfeuern im Stadtgebiet zu beantragen.
Der Stadtvertretung ist zum Verfahrensstand regelmäßig zu berichten.
Sachverhalt
Das Verbrennen von Gartenabfällen stellt nicht nur eine Verschwendung von kompostier-fähigem Material und damit die Unterbrechung von Nährstoffkreisläufen dar, sondern setzt zudem ohne tragfähige Begründung und Nutzen klimaschädliche Gase frei. Hinzu kommt die inakzeptable Geruchsbelästigung und Sichtbehinderung insbesondere in den dichter bebauten Stadtteilen.
Die gültige Pflanzenabfalllandesverordnung MV aus dem Jahre 2001 sieht keine direkten Ermächtigungen für die kommunale Ebene vor, die Verbrennung von Gartenabfällen in den Monaten März und Oktober wirksam einzuschränken, eine entsprechende Novelle wird seit Jahren erwartet.
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat jedoch die Möglichkeit, auf der Grundlage von §2 Abs. 1 und 5 der o.g. Verordnung eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um das Verbrennen für bestimmte Gebiete zu untersagen oder einzuschränken. Eine solche Allgemeinverfügung ist nach Aussage der Landkreisverwaltung an bestimmte Voraus-setzungen insbesondere hinsichtlich der Bereitstellung kostenloser Entsorgungs-möglichkeiten durch die Kommune gebunden. Eine Allgemeinverfügung soll für zunächst 3 Jahre beantragt werden.
Hintergrund ist dabei die aktuelle Corona-Situation (regelmäßiges Lüften!) und die Laufzeit der Charité-Studie, wonach im Forschungsprojekt Neustrelitz der Referenzstandort mit der sauberen Luft sein soll.
Finanz. Auswirkung
abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
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Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: | |||||||||||||||||||
