Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/557
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibungen des Verkehrsentwicklungsplans und des Schallimmissionsplans der Stadt Neustrelitz (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung
- Bearbeiter:
- Axel Zimmermann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau
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Vorberatung
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13.10.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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22.10.2020
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage der vorliegenden Teilfortschreibungen des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) und des Schallimmissionsplans (SIP) beschließt die Stadtvertretung für den Bereich des Stadtkerns von Neustrelitz:
- die Aktualisierung der Klassifizierung des Straßennetzes gemäß Punkt 4.3 der VEP-Fortschreibung,
- die Verwendung von gesägtem Pflaster, sofern aus gestalterischen bzw. denkmalpflegerischen Gründen bei der Sanierung von Straßen eine Pflasterbauweise erforderlich ist,
- im Bereich der Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h den Einsatz von stationären Geschwindigkeitsanzeigen an den Sammelstraßen sowie von (zusätzlichen) mobilen Geschwindigkeitsanzeigen gemäß Bedarf,
- die Umsetzung eines Durchfahrtverbots für den Schwerverkehr in zwei Stufen gemäß Punkt 4.2.4 der VEP-Fortschreibung,
- die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Schloßstraße,
- die Änderung der Vorfahrtsregelung am Knoten Hohenzieritzer/Louisenstraße gemäß Punkt 4.2.3 der VEP-Fortschreibung,
- eine Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h auch in den Bereichen der Stadtkernumfahrung, in denen der Schutz von Wohnnutzungen vor Verkehrslärm dies erfordert,
- die Erarbeitung von Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung des Marktes gemäß Punkt 4.2.7 des VEP nach Abschluss der Umgestaltung der auf den Markt zuführenden Straßen.
Bis Ende 2021 soll der Verkehrsentwicklungsplan für den Fuß- und Radverkehr fortgeschrieben werden.
Sachverhalt
Vordergründiges Ziel der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans (VEP) sowie der parallel dazu erfolgten Fortschreibung des Schallimmissionsplans (SIP) der Stadt war es, Maßnahmen herzuleiten, durch die insbesondere die infolge der noch bevorstehenden (denkmalgerechten) Fahrbahnsanierungen im Bereich des historischen Stadtkerns von Neustrelitz entstehenden Lärmemissionen so weit wie möglich reduziert werden können. Dazu wurde zunächst evaluiert, inwieweit die den Lärmermittlungen zugrunde liegenden Annahmen der entsprechenden Regelwerke auf die örtlichen Verhältnisse von Neustrelitz zutreffen. Nachdem dies bestätigt werden konnte, wurden flächendeckende Verkehrszählungen durchgeführt und auf dieser Grundlage die Lärmpegel an relevanten Immissionsorten ermittelt.
Neben den diesbezüglichen Ergebnissen wurde in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bau am 15.10.2019 am Beispiel der Glambecker Straße eine Matrix vorgestellt, aus der die Auswirkungen verschiedener Fahrbahnbeläge unter Betrachtung unterschiedlicher Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten auf die Einhaltung der entsprechenden Lärmwerte hervorging. Das dabei definierte Ziel, dass es bei den anstehenden Sanierungsmaßnahmen nicht zu einer Überschreitung der so genannten Auslöse- bzw. Schwellenwerte im Sinne der EU-Umgebungslärmrichtlinie in Höhe von 65 db(A) tags und 55 dB(A) nachts kommen soll, war Grundlage sowohl der Festlegung des zu verwendenden gesägten Natursteinpflaster als auch der im Rahmen der Teilfortschreibung des VEP entwickelten Vorschläge zur Verkehrsberuhigung/ -lenkung/ -steuerung.
Die diesbezüglichen Maßnahmen sind Gegenstand der Punkte 3 bis 6 des Beschlussvorschlags. Die Details dazu können dem als Anlage beigefügten Bericht zur Teilfortschreibung des VEP einschließlich seiner Anhänge entnommen werden.
In die Ergebnisse der Schallimmissionsprognosen für das Zieljahr 2030, die dem ebenfalls als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügten Bericht zur Fortschreibung des SIP einschließlich Auszügen seiner Anhänge entnommen werden können, flossen die für das Jahr 2030 erstellte Verkehrsmengenprognose ebenso ein, wie die besagte Verwendung von gesägten Natursteinpflaster bei der Sanierung der betreffenden Straßen. Gleichfalls ist hier die im bisherigen VEP noch nicht vorgesehene Geschwindigkeitsreduzierung in einem Teilabschnitt der Stadtkernumfahrung enthalten. Dies betrifft den Bereich der Wohngrundstücke An der Promenade. Ohne die Reduzierung des Tempolimits auf 30 km/h würde dort nicht nur der o. g. Zielwert der Lärmimmissionen verfehlt werden, sondern ist zu befürchten, dass die sogenannten Lärmsanierungsgrenzwerte (70/60 db(A)) bei Beibehaltung der bisher zulässigen Geschwindigkeit von 50 km/h künftig überschritten werden. Vor diesem Hintergrund erfolgt eine Ergänzung des im Jahr 2005 zum VEP bzw. dessen Netzplanung gefassten Beschlusses in Form des Punktes 7 des Beschlussvorschlags.
Da die im fortgeschriebenen VEP enthaltenen Vorschläge bzw. Varianten einer möglichen Verkehrsberuhigung des Marktes überwiegend eine Erprobung in der Praxis erforderlich machen, können diese erst nach der Fertigstellung der noch zu sanierenden auf den Markt zuführenden Straßen (Glambecker, See-, Zierker Straße) sowie der Aufhebung des Einrichtungsverkehrs in der Schloßstraße näher untersucht bzw. untersetzt werden.
Wenngleich die Verwendung von gesägtem Pflaster sowie die insgesamt verfolgte weitere Verkehrsberuhigung des Stadtkerns auch die Situation für die Radfahrer und Fußgänger verbessert, so sollen doch mittels einer Fortschreibung des VEP möglichst bis zum Ende des Jahres 2021 weitere diesen Verkehrsteilnehmen dienende Maßnahmen herausgearbeitet werden. Dem werden zum einen das fortzuschreibende Hauptradwegekonzept der Stadt und zum anderen der im Jahr 2018 vom Fuss e.V. durchgeführte Fußverkehrs-Check in Neustrelitz und daraus abgeleitete Strategien/ Maßnahmen zugrunde gelegt.
Finanz. Auswirkung
abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
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Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Produkt / Konto: |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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| Auszahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: | |||||||||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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4
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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6
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(wie Dokument)
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57,3 kB
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7
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(wie Dokument)
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346,2 kB
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8
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(wie Dokument)
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132,8 kB
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9
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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10
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(wie Dokument)
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341,2 kB
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11
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(wie Dokument)
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406,7 kB
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12
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(wie Dokument)
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37,8 kB
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13
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(wie Dokument)
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343,5 kB
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