Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/546

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadt Neustrelitz sieht in der Fuß- und Radverkehrsförderung eine wichtige Aufgabe und unterstützt daher die Gründung der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Kommunen Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) als e.V.

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt, dass die Stadt Neustrelitz, vertreten durch den Bürgermeister, als Gründungsmitglied sowie ordentliches Mitglied dem Verein AGFK MV beitritt.


 

 

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Sachverhalt

 

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es seit dem Jahr 2017 einen Zusammenschluss interessierter Kommunen, den sogenannten Initiativkreis der “Arbeitsgemeinschaft fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen Mecklenburg-Vorpommern” (AGFK MV), zu dem auch die Stadt Neustrelitz gehört. Für den Herbst diesen Jahres 2020 ist geplant, dass sich die AGFK MV als eingetragenen Verein (e.V.) gründet, mit der Stadt Neustrelitz als Gründungsmitglied.

 

Seit Ende 2017 erhält die AGFK MV eine Förderung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, mit der u.a. ein Projektkoordinator finanziert und Fachaustausch zwischen den Kommunen organisiert werden konnte. Ab 2021 erhält die AGFK MV diese Landesmittel als institutionelle Förderung aus dem Landeshaushalt. Diese Finanzierung ist jedoch abhängig von den festen Strukturen einer Vereinsgründung.

Neben der Stadt Neustrelitz haben die Hansestädte Rostock, Stralsund, Greifswald, Wismar, Anklam, die Stadt Schwerin sowie die Gemeinde Heringsdorf ihre Absicht bekundet, als Gründungs-Mitglieder der AGFK MV e.V. aufzutreten.

 

Vergleichbare Arbeitsgemeinschaften für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen (AGFKs) haben sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in fast allen Bundesländern etabliert. Die meisten dieser Arbeitsgemeinschaften sind als eingetragener Verein organisiert. Sie alle sind finanziell gemeinsam getragen durch Mittel der Landes- und Kommunal-Ebenen. Sie sind wichtige Ansprechpartner für Fragen rund um den Rad- und Fußverkehr für die kommunalen Verwaltungen. Die AGFK MV ist mit den anderen AGFKs eng vernetzt, was den Austausch von Wissen und guter Praxis sehr schnell, günstig und einfach macht. Die Entwicklung der AGFK MV wird in Fachkreisen bundesweit wahrgenommen.

 

Die angestrebte Gründung des eingetragenen Vereins im Herbst 2020 wird nach dem Vorbild der vergleichbaren Arbeitsgemeinschaften in den anderen Bundesländern vorbereitet. Die Finanzierung des Vereins erfolgt aus Zuwendungen des Landes und den jährlichen Beiträgen der Vereinsmitglieder.

 

Zweck und Aufgaben der AGFK MV e.V. sind in der Vereinssatzung unter § 2 Zweck des Vereins (Anlage 1), definiert. Zu den Aufgaben im Einzelnen gehören:

  1. Koordinierung von Informations- und Erfahrungsaustausch
  2. Beratung und Hilfestellung für die Mitglieder
  3. Entwicklung und Durchführung von Projekten
  4. Organisation von Fortbildungsveranstaltungen, Fachtagungen und Beratungen sowie Arbeitskreisen
  5. Interessenvertretung und Darstellung der Belange fahrrad- und fußgängerfreundlicher Städte, Gemeinden und Landkreise gegenüber Land, Bund
  6. Durchführung gemeinsamer Öffentlichkeitsarbeit
  7. Informations- und Erfahrungsaustausch mit den kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Rad- und Fußverkehr in anderen Bundesländern.

 

Um auch weiterhin gemeinsam mit anderen Kommunen, Landkreisen und Interessens-vertretern den Rad- und Fußgängerverkehr zu stärken, unterstützt die Stadt Neustrelitz als Gründungsmitglied die AGFK MV als e.V.. Vorteile für die Stadt Neustrelitz ergeben sich aus den genannten Aufgaben des Vereins u.a.:

  • Durch gemeinsame, von einer Geschäftsstelle der AGFK MV e.V. koordinierte Projekte sparen die Mitglieder Zeit- und Projektkosten für immer wieder geforderte Kampagnen z.B. zur Verkehrssicherheit und zum Verkehrsverhalten einschließlich Vermittlung geltender Verkehrsregeln. Mitunter werden diese durch einen gemeinsamen Mitteleinsatz erst möglich.


 

  • Vorträge im Rahmen regelmäßiger Arbeitstreffen sowie organisierte Fortbildungen zu günstigen Konditionen stellen sicher, dass die Mitglieder über aktuelles Fachwissen informiert sind und neue Kenntnisse aus Praxisbeispielen anderer auch vor Ort anwenden können, z.B. bei Radverkehrsführungen an Kreuzungen oder der Gestaltung von Fahrradstraßen.
  • Die Mitgliedschaft im Verein ermöglicht es den Mitgliedern zudem, institutionell gebündelt und damit koordiniert kommunale Belange gegenüber dem Land, Bund oder weiteren Akteuren zu vertreten.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied nach Vereinssatzung sind:

a)      der Beschluss eines zuständigen kommunalen Gremiums zum Beitritt des Vereins

b)      die Benennung einer festen Ansprechperson

c)      die Zahlung der Mitgliedsbeiträge gemäß Satzung

d)      die grundsätzliche Unterstützung der Vereinszwecke

e)      der Nachweis einer Strategie, eines Konzeptes oder ähnlicher Planungsgrundlagen, welche dem Vereinszweck entsprechen.

 

Bis auf den notwendigen Beschluss eines kommunalen Gremiums werden durch die Stadt Neustrelitz die Voraussetzungen für die Aufnahme als ordentliches Mitglied bereits erfüllt. Gemäß Beitragsordnung der AGFK MV (Anlage 2) beträgt der Mitgliedsbeitrag für die Stadt Neustrelitz 1.500,00 €/a. Für den Mitgliedsbeitrag sind im Haushaltsjahr 2020 finanzielle Mittel eingestellt und für die Folgejahre eingeplant.

In der Stadt Neustrelitz liegen folgende Planungsgrundlagen, aus denen eine Übereinstimmung darin verankerter Ziele, Vorhaben bzw. Aussagen mit dem Vereinszweck abgeleitet werden können, vor:

-          Verkehrsentwicklungsplan 2004,

-          Konzept für das Radwegehauptnetz der Stadt 2006,

-          ISEK-Fortschreibung einschließlich Leitbild 2016,

-          Fußverkehrs-Check 2018

Zudem ist vorgesehen, den Verkehrsentwicklungsplan hinsichtlich der aktuellen Anforderungen des Fuß- und Radverkehrs im Jahr 2021 fortzuschreiben. Eine feste Ansprechperson ist im für die Verkehrsentwicklungsplanung zuständigen Amt für Stadtplanung und Grundstücksentwicklung bereits benannt. Eine neue Personalstelle hierfür ist nicht notwendig.

 

Durch den Beitritt in die AGFK MV e.V. als ordentliches Mitglied wird der Stellenwert des Fuß- und Fahrradverkehrs in Neustrelitz unterstrichen und eine Basis für die Weiterentwicklung der Nahmobilität geschaffen.

Der vorliegende Satzungsentwurf ist an die Vereinssatzungen anderer AGFK´s angelehnt und wurde innerhalb des Initiativkreises intensiv abgestimmt und mit den Rechtsämtern der Landeshauptstadt Schwerin und der Hansestadt Wismar vorab besprochen. Des Weiteren wurde der Satzungsentwurf dem Registergericht und dem Finanzamt Rostock vorgelegt. Eine Einbeziehung des Innen- und Finanzministeriums in die Gründungsaktivitäten erfolgte ebenfalls durch den Projektkoordinator der AGFK MV.


 

 

 

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Finanz. Auswirkung

abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

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Alt:

0 €

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Neu:

0 €

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Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

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Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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