Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/522
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlangen des Titels "staatlich anerkannter Erholungsort" (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Sachgebiet Tourismus
- Bearbeiter:
- Julia Mummert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Tourismus
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Vorberatung
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02.06.2020
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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18.06.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung hat am 20.07.2016 die Vorlage VO/2016/055 zur Fortschreibung des Integrativen Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) einschließlich des darin verankerten aktualisierten Leitbilds als Handlungs- und Entscheidungshilfe für künftige städtische Planung beschlossen. Im ISEK wurde die „Schaffung der Voraussetzungen für die Prädikatisierung zum Staatlich anerkannten Erholungsort als Ziel verankert. Auf Grundlage des Beschlusses soll das Verfahren nunmehr durchgeführt werden.
Durch das Erlangen des Prädikates „Staatlich anerkannter Erholungsort“ lt. Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern ist es der Residenzstadt Neustrelitz zu einem späteren Zeitpunkt möglich, Kurabgaben zu erheben. Dies gilt auch für die Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow.
Gemäß § 11 KAG M-V können Gemeinen und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind zur Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen Kurabgabe erheben.
Kurabgabefähige Maßnahmen sind unter anderem:
- Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen für den Fremdenverkehr
- Kostenlose Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs
- Veranstaltungen für ortsfremde Gäste
- Erhaltung und Pflege der touristischen Infrastruktur
- Finanzierung touristisch relevanter Einrichtungen
Nicht kurabgabefähig sind Marketingmaßnahmen, das heißt die Planung, Organisation- und Durchführung von Marketing-, Verkaufsförderung- und PR-Aktionen.
Die Kurabgabe wird von jedem Gast pro Tag erhoben, der sich zu Erholungszwecken im Prädikatisierten Gebiet aufhält und nicht Einwohner der Gemeinde ist. Die Kurabgabe unterscheidet sich hiermit signifikant von der Fremdenverkehrsabgabe. Diese haben Unternehmen zu entrichten, die mit dem Gast mittelbar oder unmittelbar Einnahmen erzielen und damit Nutznießer des Tourismus sind.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
| In Folgejahren: | ||||||||||||||||||
Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Ergebnishaushalt: | Ergebnishaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzhaushalt: | Finanzhaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: | |||||||||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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242,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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160,7 kB
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