Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/522

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt das notwendige Verfahren zum Erlangen des Prädikats „staatlich anerkannter Erholungsort“ für die Residenzstadt Neustrelitz durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung hat am 20.07.2016 die Vorlage VO/2016/055 zur Fortschreibung des Integrativen Stadtentwicklungskonzepts (ISEK) einschließlich des darin verankerten aktualisierten Leitbilds als Handlungs- und Entscheidungshilfe für künftige städtische Planung beschlossen. Im ISEK wurde die „Schaffung der Voraussetzungen für die Prädikatisierung zum Staatlich anerkannten Erholungsort als Ziel verankert. Auf Grundlage des Beschlusses soll das Verfahren nunmehr durchgeführt werden.

Durch das Erlangen des Prädikates „Staatlich anerkannter Erholungsort“ lt. Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern ist es der Residenzstadt Neustrelitz zu einem späteren Zeitpunkt möglich, Kurabgaben zu erheben. Dies gilt auch für die Ortsteile Fürstensee und Klein Trebbow.

Gemäß § 11 KAG M-V können Gemeinen und Gemeindeteile, die als Kur- oder Erholungsort anerkannt sind zur Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung, Erneuerung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen Kurabgabe erheben.

Kurabgabefähige Maßnahmen sind unter anderem:

  • Bereitstellung von Infrastruktureinrichtungen für den Fremdenverkehr
  • Kostenlose Benutzung des öffentlichen Nahverkehrs
  • Veranstaltungen für ortsfremde Gäste
  • Erhaltung und Pflege der touristischen Infrastruktur
  • Finanzierung touristisch relevanter Einrichtungen

Nicht kurabgabefähig sind Marketingmaßnahmen, das heißt  die Planung, Organisation- und Durchführung von Marketing-, Verkaufsförderung- und PR-Aktionen.

Die Kurabgabe wird von jedem Gast pro Tag erhoben, der sich zu Erholungszwecken im Prädikatisierten Gebiet aufhält und nicht Einwohner der Gemeinde ist. Die Kurabgabe unterscheidet sich hiermit signifikant von der Fremdenverkehrsabgabe. Diese haben Unternehmen zu entrichten, die mit dem Gast mittelbar oder unmittelbar Einnahmen erzielen und damit Nutznießer des Tourismus sind.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

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Alt:

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Neu:

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Neu:

0 €

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Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

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Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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