Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/493

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz (s. Anlage 1).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die am 12.12.2019 beschlossene Satzung ist nicht wirksam, da nur 14 Stadtvertreter mit

„Ja“ gestimmt haben. Erforderlich war die Mehrheit aller Stadtvertreter, die Mehrheit wäre mindestens 15 gewesen. Der Beschluss ist damit zu wiederholen.

 

Am 04.11.2019 fand auf Einladung des Stadtpräsidenten eine Gesprächsrunde zur

anstehenden Hauptsatzungsänderung statt. Auf folgende Änderungen hat man sich

mehrheitlich verständigt:

 

- §2 (2) Satz 2: „Die Fragen, Vorschläge und Anregungen die sich dabei auf

  Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen,

  werden in der Sitzung nicht beantwortet.“

- §4 Satz 1: „Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit in folgenden Fällen von der Sitzung

  ausgeschlossen:“

  Trotz Hauptsatzungsregelung hat die Stadtvertretung die Möglichkeit, im Einzelfall

  durch Beschluss, die Öffentlichkeit wiederherzustellen. Dieser Beschluss bedarf einer

  Prognose. Dabei ist zu beachten, dass in der Sitzung z.B. auch Aspekte der

  Kaufpreisbildung beraten werden können. Das kann bei Grundstücksverhandlungen

  auch weiterhin die Nichtöffentlichkeit zum Wohl der Stadt rechtfertigen.

- §6 (1): Es bleibt bei 3 sachkundigen Einwohnern.

- §8 (1): „Der Bürgermeister wird für 7 Jahre gewählt.“

- §10: In der gesetzten Frist sind keine Änderungsvorschläge eingegangen.

  Das Sitzungsgeld wurde in der Entschädigungsverordnung nicht erhöht (40€)

  Stattdessen gibt es jetzt eine Staffelung der Pauschalen:

  120€ - Stadtvertreter

  250€ - Fraktionsvorsitzende

  600€ - Stadtpräsident

- §11 (1) Satz 2: „Es erscheint alle 3 Wochen und ist zu beziehen über die …“

  Der Bürgermeister soll zukünftig über Auftragsvergaben nach VOB/UVgO bis 100.000€

  entscheiden können.

  Dazu sind §8 (2) c) und §5 (3) f) angepasst worden. In der Vergangenheit wurden

  Hauptausschussvorlagen zur Auftragsvergabe in keinem Fall bemängelt.

  Mittel sind im neuen Haushalt eingestellt.

 

Parallel dazu hat uns die untere Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, noch weitere Punkte der Hauptsatzung zu überarbeiten (siehe Anlage 2 - Schreiben vom 23.01.2020).

Die Ihnen vorliegende Vorlage ist mit der unteren Rechtsaufsicht abgestimmt.


 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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