Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/493
Grunddaten
- Betreff:
-
Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Verwaltungsdezernat
- Bearbeiter:
- Christian Butzki
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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18.05.2020
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die am 12.12.2019 beschlossene Satzung ist nicht wirksam, da nur 14 Stadtvertreter mit
„Ja“ gestimmt haben. Erforderlich war die Mehrheit aller Stadtvertreter, die Mehrheit wäre mindestens 15 gewesen. Der Beschluss ist damit zu wiederholen.
Am 04.11.2019 fand auf Einladung des Stadtpräsidenten eine Gesprächsrunde zur
anstehenden Hauptsatzungsänderung statt. Auf folgende Änderungen hat man sich
mehrheitlich verständigt:
- §2 (2) Satz 2: „Die Fragen, Vorschläge und Anregungen die sich dabei auf
Beratungsgegenstände der nachfolgenden Sitzung der Stadtvertretung beziehen,
werden in der Sitzung nicht beantwortet.“
- §4 Satz 1: „Grundsätzlich ist die Öffentlichkeit in folgenden Fällen von der Sitzung
ausgeschlossen:“
Trotz Hauptsatzungsregelung hat die Stadtvertretung die Möglichkeit, im Einzelfall
durch Beschluss, die Öffentlichkeit wiederherzustellen. Dieser Beschluss bedarf einer
Prognose. Dabei ist zu beachten, dass in der Sitzung z.B. auch Aspekte der
Kaufpreisbildung beraten werden können. Das kann bei Grundstücksverhandlungen
auch weiterhin die Nichtöffentlichkeit zum Wohl der Stadt rechtfertigen.
- §6 (1): Es bleibt bei 3 sachkundigen Einwohnern.
- §8 (1): „Der Bürgermeister wird für 7 Jahre gewählt.“
- §10: In der gesetzten Frist sind keine Änderungsvorschläge eingegangen.
Das Sitzungsgeld wurde in der Entschädigungsverordnung nicht erhöht (40€)
Stattdessen gibt es jetzt eine Staffelung der Pauschalen:
120€ - Stadtvertreter
250€ - Fraktionsvorsitzende
600€ - Stadtpräsident
- §11 (1) Satz 2: „Es erscheint alle 3 Wochen und ist zu beziehen über die …“
Der Bürgermeister soll zukünftig über Auftragsvergaben nach VOB/UVgO bis 100.000€
entscheiden können.
Dazu sind §8 (2) c) und §5 (3) f) angepasst worden. In der Vergangenheit wurden
Hauptausschussvorlagen zur Auftragsvergabe in keinem Fall bemängelt.
Mittel sind im neuen Haushalt eingestellt.
Parallel dazu hat uns die untere Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert, noch weitere Punkte der Hauptsatzung zu überarbeiten (siehe Anlage 2 - Schreiben vom 23.01.2020).
Die Ihnen vorliegende Vorlage ist mit der unteren Rechtsaufsicht abgestimmt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
| In Folgejahren: | ||||||||||||||||||
Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Ergebnishaushalt: | Ergebnishaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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| Aufwendungen |
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| Aufwendungen |
| Erträge |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzhaushalt: | Finanzhaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: | |||||||||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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137,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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261,2 kB
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