Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2020/510

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt:

 

Der Bürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschafter der Kulturquartier Mecklenburg-Strelitz gGmbH beauftragt, umgehend folgende Änderungen des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft zu beschließen und zu veranlassen:

 

1. In § 7 wird ein Absatz 3 angefügt:

 

„3. Die Geschäftsführung entscheidet über die Einstellung, Entlassung und Umgruppierung von Mitarbeitern sowie organisatorische Änderungen innerhalb der Gesellschaft.“

 

2. In § 8 Absatz 2 werden die Buchstaben b, c, d und g gestrichen.

 

3. In § 10 Absatz 3 wird nach Buchstabe b eingefügt:

 

„c) die Bestellung und Abberufung eines Geschäftsführers sowie den Abschluss, die Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen mit einem Geschäftsführer

d) die Feststellung und/oder die Änderung des Wirtschaftsplanes

e) die Übernahme neuer Aufgaben und die Stilllegung von Betriebsteilen“

 

 

 

 

 

 

4. In § 10 wird ein neuer Absatz 4 eingefügt:

 

„Der Aufsichtsrat prüft den aufgestellten Jahresabschluss mit Lagebericht und unterbreitet der Gesellschafterversammlung einen Vorschlag zur Behandlung des Jahresergebnisses und zur Entlastung der Geschäftsführung.“

 

Alle folgenden Absätze verschieben sich entsprechend nach hinten.

 

5. In § 12 Absatz 1 werden die Worte „ die Gesellschafterversammlung“ durch die Worte „den Aufsichtsrat“ ersetzt.

 

6. In § 13 werden die Worte „Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte“ durch die Worte „Hauptsatzung der Residenzstadt Neustrelitz“ ersetzt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Kulturquartier gGmbH existiert seit mehr als 4 Jahren. Sie soll den anderen städtischen Tochterunternehmen nunmehr hinsichtlich der Kompetenzen der Geschäftsführung sowie des Aufsichtsrats weitgehend gleich gestellt werden.

 

Die Kompetenzen der Geschäftsführung werden hinsichtlich der Verantwortlichkeit für Personal und Organisation erweitert. Die Eigenständigkeit der Gesellschaft wird so erhöht.

 

Auch der Aufsichtsrat erhält die gleichen Kompetenzen wie vergleichbare Aufsichtsräte z.B. der TOG. Der nach den Vorschriften des GmbH-Rechts in diesem Fall fakultative Aufsichtsrat erhält damit Zuständigkeiten, die seine Existenz, die Bezeichnung „Aufsichtsrat“  und den damit verbundenen Aufwand rechtfertigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:

 

Im laufenden Haushaltsjahr:

 

In Folgejahren:

Nein

Nein

Ja

Ja

einmalig

jährlich

 

 

Ergebnishaushalt:

Ergebnishaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

 

Aufwendungen

 

Erträge

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

 

 

Finanzhaushalt:

Finanzhaushalt:

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

 

Auszahlungen

 

Einzahlungen

 

Alt:

0 €

0 €

 

Alt:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Neu:

0 €

0 €

 

Finanzielle Mittel stehen:

auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Ergebnishaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Finanzhaushalt:

0 €

Produkt / Konto:

 

 

Maßnahme-Nr.:

 

nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag)

 

Bemerkungen:

 

 

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Anlagen

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