Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2019/401-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag Machbarkeitsstudie Schwimmhalle (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- SPD Fraktion
- Bearbeiter:
- Admin Admin
- Beteiligt:
- PuLS/LINKE/GRÜNE Fraktion
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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24.10.2019
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung von Neustrelitz beauftragt den Bürgermeister, eine Machbarkeitsstudie zum Bau einer Schwimmhalle unter Maßgabe folgender Schwerpunkte bis zum 30.09.2020 durch ein fachlich versiertes Büro, erarbeiten zu lassen. Die Kosten für die Machbarkeitsstudie sollten 20.000 € nicht überschreiten. Die Stadtvertretung beschließt eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung von bis zu 20.000,00 € für die Erarbeitung der Machbarkeitsstudie.
Im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie sind
- die Kosten für den Bau einer Schwimmhalle zu ermitteln. Dabei sind auch verschiedene Varianten zu prüfen (5 oder 8 Bahnen a 25m), auch hinsichtlich der Verwendung möglichst nachwachsender und klimafreundlicher Baustoffe.
- verschiedene Möglichkeiten zum Betrieb dieser Schwimmhalle zu prüfen, also den Eigenbetrieb durch die Stadt, die Vergabe an eine stätische Tochtergesellschaft oder die Vergabe an einen privaten Dritten.
- die Baukosten / Folgekosten der Schwimmhalle für die nächsten 10/20 Jahre abzuschätzen, ebenso wie der Energiebedarf und die Klimagas – Emission für den Bau und den laufenden Betrieb. Die Refinanzierung ist zu prüfen (z.B. Fördermittel, erforderliche Auslastung der Halle, um die Betriebskosten abzudecken, Nutzungszusagen einzelner Vereine, der Bundespolizei, des Landkreises etc. durch Vorverträge, Einsparpotenzial durch ehrenamtliche Tätigkeit und Betrieb durch einen Dritten zur Daseinsvorsorge).
- einen Standort für eine mögliche Schwimmhalle zu bestimmen, der zum einen günstig für die Bevölkerung erreichbar ist und zum anderen die finanziellen Aufwendungen für die technischen Anschlussmedien möglichst gering hält.
Sachverhalt
Seit vielen Jahren wird über den Bau einer Schwimmhalle in Neustrelitz diskutiert. Bisher wurden alle Überlegungen immer mit dem Argument der hohen Betriebskosten nicht weiterverfolgt.
Die Stadt Anklam praktiziert seit mehr als 10 Jahren den Betrieb der Schwimmhalle (Baujahr 1968) mit einer Vereinslösung und einem städtischen Zuschuss von knapp 100.000 €. Jetzt wird die Stadt Anklam eine neue Schwimmhalle mit acht 25-Meter-Bahnen bauen, um die Betriebs- und Instandhaltungskosten zu senken und den städtischen Zuschuss zu verringern. Vor den Planungen zum Bau dieser neuen Schwimmhalle wurde eine Machbarkeitsstudie für ca. 20.000 € in Auftrag gegeben.
In zahlreichen Gesprächen mit Verantwortlichen u. a. der DRK-Wasserwacht, der DLRG, von Schulen, von Vereinen und dem Ausbildungszentrum der Bundespolizei wurde immer wieder der Wunsch geäußert, eine Schwimmhalle in Neustrelitz mit dem Ziel zu errichten, eine gute Schwimmausbildung zu gewährleisten. Ebenfalls besteht bei zahlreichen Physiotherapiepraxen, Kitas, Seniorenvereinen, Trägern gemeinnütziger Arbeit und anderen Einrichtungen großer Bedarf, eine solche Einrichtung zu nutzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
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Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzhaushalt: | Finanzhaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: Die Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung erfolgt aus TH 5 und befindet sich im Rahmen der mit der Haushaltssatzung 2018/2019 § 8 festgelegten Wertgrenzen. (gez. Sturm) | |||||||||||||||||||
