Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2019/445
Grunddaten
- Betreff:
-
Eilentscheidung des Bürgermeisters über eine überplanmäßige Aufwendung und Auszahlung (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Organisation und Personal
- Bearbeiter:
- Katharina Maciejewski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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24.10.2019
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Sachverhalt
Die bestehende Konferenzanlage ist bereits seit über 10 Jahren in Betrieb. Seit geraumer Zeit häufen sich jedoch die Ausfälle der Anlage. Es wurden bereits Reparaturen durchgeführt, jedoch ließen sich die Probleme nicht beheben. Die Aussetzer der Anlage werden inzwischen immer stärker. Die Kommunikation während den Sitzungen wird ständig gestört, da die Mikrofonanlage immer wieder, teilweise mehrmals pro Minute, ausfällt und in diesem Zusammenhang auch erneut gestartet werden muss. Die Gäste (Bürger und Presse) verstehen im hinteren Teil des Rathaussaals das gesprochene Wort kaum. Es ist im Moment eine unzumutbare Belastung für die einzelnen Sprecher und deren Zuhörer.
Die Anschaffung einer neuen Konferenzanlage ist unabweisbar, da sie zur Erfüllung kommunaler Aufgaben nach der Kommunalverfassung und der Geschäftsordnung der Stadtvertretung der Stadt Neustrelitz zwingend erforderlich ist.
Sachliche Unabweisbarkeit liegt vor, wenn durch eine gesetzliche oder vertragliche Regelung die Gemeinde zur Leistung verpflichtet ist oder wenn das Unterlassen der Leistung einen Nachteil für die Gemeinde nach sich ziehen kann.
Die Stadt ist nach § 29 Abs. 8 der Kommunalverfassung verpflichtet, über jede Sitzung der Stadtvertretung eine Niederschrift nach näherer Bestimmung in der Geschäftsordnung anzufertigen. Die Geschäftsordnung bestimmt in § 15 Abs. 4 u. a. die Aufzeichnung der Sitzungen, um in Zweifelsfällen den tatsächlichen Hergang einer Verhandlung rekonstruieren zu können. Die Erfüllung dieser Aufgaben kann ohne eine Neuanschaffung der Anlage nicht gewährleistet werden.
Zudem bedarf es der Anschaffung der Anlage zur ordnungsgemäßen Durchführung der Sitzungen und zur Wahrung des Öffentlichkeitsgrundsatzes der Sitzungen. Die Störungen wurden in der letzten Zeit immer gravierender, sodass eine Neuanschaffung nunmehr zwingend notwendig ist.
Eine Deckung der überplanmäßigen Aufwendung und Auszahlung ist vorhanden. Damit liegen alle Voraussetzungen nach § 50 Abs. 1 der Kommunalverfassung vor.
Die Eilentscheidung des Bürgermeisters resultiert aus der Eilbedürftigkeit für die Erfüllung der o. g. gemeindlichen Aufgaben. Die Entscheidung wurde gefasst, um das Vergabeverfahren zur Anschaffung der Konferenzanlage durchführen und in diesem Jahr abschließen zu können.
Finanz. Auswirkung
abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
| In Folgejahren: | ||||||||||||||||||
Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Ergebnishaushalt: | Ergebnishaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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| Aufwendungen |
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| Aufwendungen |
| Erträge |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzhaushalt: | Finanzhaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: | 114090 / 78560000 |
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Maßnahme-Nr.: | 1140901901 |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 41.000 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt aus TH 5 und befindet sich im Rahmen der mit der Haushaltssatzung 2018/2019 § 8 festgelegten Wertgrenzen. (gez. Sturm) | |||||||||||||||||||
