Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO/2019/437
Grunddaten
- Betreff:
-
Mittelfristige Ziele der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/ Neustrelitz (TOG) (S)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Andreas Grund
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Ausschuss für Kultur und Tourismus
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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24.10.2019
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Beschlussvorschlag
Auf der Grundlage des § 22 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern wird durch die Stadtvertretung Neustrelitz nachfolgender Beschluss gefasst:
- Die Stadtvertretung nimmt die mittelfristigen Zielvorgaben für die Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz zur Kenntnis und erteilt ihnen Zustimmung.
Sie beauftragt den Bürgermeister als ihren Vertreter in der Gesellschafterversammlung, die mittelfristigen Zielvorgaben zu beschließen und auf eine Umsetzung durch die Gesellschaft hinzuwirken.
Sachverhalt
Das mit Abschluss der Verhandlungen im Theaterreformprozess erzielte Ergebnis, der Erhalt der Eigenständigkeit, die Anhebung sowie die 2,5%ige Dynamisierung der Landes- und kommunalen Zuschüsse als auch die vollständige Tarifangleichung der Beschäftigten, ermöglicht einen finanziell soliden Theaterbetrieb. Diesen gilt es nun anhand von mittelfristig verfolgten Zielen zukunftsfähig auszurichten. Der ab 08/2019 neu aufgestellten Geschäftsführung, dem Intendanten Herrn Sven Müller sowie dem kaufmännischen Geschäftsführer Herrn Malte Bähr, sowie dem Aufsichtsrat der Gesellschaft als Überwachungs- und Beratungsorgan werden anhand konkreter Zielvorgaben die Vorstellungen der drei Theaterträger Stadt Neubrandenburg, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie Stadt Neustrelitz hinsichtlich der Tätigkeit der Theater und Orchester GmbH Neubrandenburg/Neustrelitz (TOG) vorgegeben. Dafür ist lt. § 12 Ziff. 1 Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung zuständig („… Festlegung und Fortschreibung der mit der Gesellschaft mittelfristig verfolgten Ziele…“).
Die Gesellschaft hat laut Gesellschaftsvertrag als öffentlichen Zweck “… die Förderung von Kunst und Kultur. In diesem Rahmen soll auch die Bildung und Erziehung, der Völkerverständigungs- und der Heimatgedanke gefördert werden.“ Die Zielvorgabe erstreckt sich inhaltlich in Art und Umfang auf das im Satzungszweck und im Gegenstand verankerte Betreiben eines Mehrspartentheaters an den Hauptspielstätten Neubrandenburg und Neustrelitz in den Kunstgattungen Schauspiel, Musiktheater, Konzertwesen und Tanztheater.
Im Zuge der Vorbereitung und Umsetzung einer Theaterreform erfolgte im Jahr 2016 einzig bei der TOG ein Spartenabbau durch die Aufgabe der mehrheitlichen Beteiligung an der Deutsche Tanzkompanie gGmbH (DTK). Dem damit einhergehenden drohenden Verlust des Angebotes in der Kunstgattung „Tanz-theater“ soll nunmehr im Rahmen der Zielvorgabe durch eine enge, umfassende und dauerhafte Kooperation mit der Deutsche Tanzkompanie Stiftung für traditionellen Tanz in M-V entgegengewirkt werden. Es ist ein gleichwertiges Vier-Sparten-Angebot wie in den anderen Theaterregionen des Landes sicher zu stellen.
Weiterhin soll zukünftig aufgrund des besonderen Stellenwertes des Konzertwesens mit der Neubrandenburger Philharmonie eine enge, dauerhafte Zusammenarbeit mit den regional ansässigen, insbesondere öffentlichen Musikschulen zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses sowie zur projektbezogenen Mitwirkung von Musikschülerinnen und Musikschülern im Rahmen von TOG- und gemeinsamen Produktionen stattfinden.
Aufgrund einer Bitte der Gesellschafter befassten sich Geschäftsführung, Aufsichtsrat und Verwaltung mit den mittelfristig verfolgten Zielen. Unter Mitwirkung der Geschäftsführung wurde nach Diskussion im einem Ausschuss des Aufsichtsrates ein entsprechender Entwurf durch den Aufsichtsrat in 1. und 2. Lesung am 26.03./20.05.19 behandelt, präzisiert und letztlich, mit der Empfehlung an die Trägerkommunen bzw. die Gesellschafterversammlung diesen zu beschließen und festzusetzen, verabschiedet.
Finanz. Auswirkung
abweichend vom Haushaltsplan:
Im laufenden Haushaltsjahr:
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Nein | Nein | ||||||||||||||||||
Ja | Ja | einmalig | jährlich | ||||||||||||||||
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Ergebnishaushalt: | Ergebnishaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzhaushalt: | Finanzhaushalt: | ||||||||||||||||||
Produkt / Konto: |
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Maßnahme-Nr.: |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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| Auszahlungen |
| Einzahlungen |
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Alt: | 0 € | 0 € |
| Alt: | 0 € | 0 € |
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Neu: | 0 € | 0 € |
| Neu: | 0 € | 0 € |
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Finanzielle Mittel stehen: | |||||||||||||||||||
auf anderem Produktkonto zur Verfügung (Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
| Ergebnishaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Finanzhaushalt: | 0 € | Produkt / Konto: |
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| Maßnahme-Nr.: |
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nicht zur Verfügung (kein Deckungsvorschlag) | |||||||||||||||||||
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Bemerkungen: | |||||||||||||||||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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497 kB
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