Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/187

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister,

im Rahmen der Vorbereitung, Planung und Umsetzung zukünftiger Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sicherzustellen, dass diese ab einem Investitionsvolumen von mehr als 250.000 Euro verpflichtend einer Investitions- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterzogen werden.

Dabei sind neben den unmittelbaren Investitionskosten auch die zu erwartenden Folgekosten sowie gegebenenfalls bestehende Alternativen oder Varianten in die Bewertung einzubeziehen.

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die finanzielle Lage der Residenzstadt Neustrelitz erfordert weiterhin eine vorausschauende und nachhaltige Haushaltsführung. Neben der Begrenzung von Ausgaben kommt dabei auch der sorgfältigen Vorbereitung investiver Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu, da diese regelmäßig langfristige finanzielle Auswirkungen haben.

Zwischen Verwaltung und Stadtvertretung bestand im Rahmen der Gespräche zu den haushaltsbegleitenden Maßnahmen Einvernehmen darüber, dass Wirtschaftlichkeits- und Folgekostenbetrachtungen bei größeren Investitionsvorhaben notwendige Instrumente für eine verantwortungsvolle Haushaltssteuerung darstellen. In diesem Punkt konnte ein tragfähiger Konsens erzielt werden.

Ziel ist es, die finanziellen Auswirkungen investiver Maßnahmen frühzeitig und transparent darzustellen und damit eine fundierte Entscheidungsgrundlage für die Gremien zu schaffen.

Der Beschluss leistet damit einen Beitrag zu einer wirtschaftlichen und nachhaltigen Haushaltsführung und zur Sicherung der langfristigen finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt.

 

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