Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/186
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsbegleitende Maßnahme - Prüfung der Organisationsform des Kulturquartiers Mecklenburg Strelitz gGmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- CDU/FDP Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister parallel zur weiteren Haushaltskonsolidierung gemeinsam mit der Verwaltung und der Geschäftsführung des Kulturquartiers Mecklenburg Strelitz gGmbH mögliche Änderungen der bestehenden Betriebsform sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen und organisatorischen Potenziale umfassend zu prüfen.
Ziel dieser Prüfung ist es insbesondere festzustellen, ob alternative Organisationsformen geeignet sind, die übertragenen Aufgaben unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen der Stadt wirtschaftlicher und effizienter zu erfüllen.
Die Ergebnisse dieser Prüfung sind der Stadtvertretung im vierten Quartal 2026 vorzulegen.
Bis zur Vorlage und Beratung der Prüfergebnisse wird im Haushaltsvollzug ein Teilbetrag des Zuschusses (im Haushaltsjahr 2026) an das Kulturquartier in Höhe von 160.000 Euro mit einer Haushaltssperre belegt.
Auf Grundlage der vorgelegten Ergebnisse sind durch die Stadtvertretung die gegebenenfalls erforderlichen Beschlüsse zur zukünftigen Ausgestaltung der Aufgabenwahrnehmung und Organisationsform zu treffen.
Die Umsetzung der sich daraus ergebenden Maßnahmen hat ab dem 01.01.2027 zu erfolgen.
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Die finanzielle Lage der Residenzstadt Neustrelitz erfordert weiterhin eine konsequente und vorausschauende Haushaltskonsolidierung. Ziel der Stadtvertretung ist es, die dauerhafte finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt zu sichern und damit auch die Grundlage für den Fortbestand zentraler freiwilliger Aufgaben zu erhalten.
Die Stadtvertretung hat in diesem Zusammenhang wiederholt deutlich gemacht, dass sie eine Begrenzung des Zuschusses für das Kulturquartier für erforderlich hält. Gleichzeitig wurde im Rahmen der Gespräche zwischen Bürgermeister und Stadtpräsident deutlich, dass eine tragfähige und nachhaltige Umsetzung dieser Zielstellung eine vertiefte Betrachtung der bestehenden Strukturen erfordert.
Vor diesem Hintergrund stellt der vorliegende Beschluss eine bewusste Kompromisslösung dar. Anstelle einer unmittelbaren Umsetzung von Zuschussanpassungen wird zunächst eine umfassende Prüfung möglicher organisatorischer und struktureller Alternativen vorgenommen. Damit wird dem gemeinsamen Ziel Rechnung getragen, eine sowohl wirtschaftlich tragfähige als auch fachlich verantwortbare Lösung zu entwickeln.
Gleichzeitig ist ausdrücklich festzuhalten, dass die vorgesehenen Maßnahmen nicht darauf abzielen, das Kulturquartier in seinem Bestand, seinem Leistungsangebot oder seiner Qualität einzuschränken. Es geht weder um die Schließung von Teilbereichen noch um eine Schwächung dieser wichtigen kulturellen Einrichtung.
Vielmehr verfolgt der Beschluss das Ziel, durch eine frühzeitige und strukturierte Prüfung die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Kulturquartier langfristig gesichert werden kann. Denn nur ein stabiler Haushalt gewährleistet, dass freiwillige Leistungen wie das Kulturquartier dauerhaft erhalten bleiben können.
Gerät die Stadt hingegen in eine Haushaltssicherung, würden freiwillige Leistungen regelmäßig als erste unter erheblichen Anpassungsdruck geraten. Vor diesem Hintergrund dient der vorliegende Beschluss ausdrücklich dem Schutz und der langfristigen Sicherung des Kulturquartiers.
Die vorgesehene Haushaltssperre in Höhe von 160.000 Euro unterstreicht zugleich den Konsolidierungswillen der Stadtvertretung und stellt sicher, dass die angestrebten Effekte bereits im laufenden Haushaltsvollzug berücksichtigt werden.
Durch die verbindliche Festlegung der Umsetzung ab dem 01.01.2027 wird zudem gewährleistet, dass die Ergebnisse der Prüfung in konkrete Maßnahmen überführt werden.
