Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/185
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsbegleitende Maßnahme - Begrenzung und Konsolidierung nicht verpflichtender Ausgaben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- CDU/FDP Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister die nicht verpflichtenden Ausgaben weiterhin konsequent zu begrenzen und die bereits eingeleiteten Einsparmaßnahmen fortzuführen.
In den Bereichen der nicht verpflichtenden Ausgaben, in denen die von der Verwaltung angestrebte Reduzierung der Haushaltsansätze um 25 Prozent im Haushaltsjahr 2026 nicht vollständig erreicht werden konnte, ist im Rahmen der Haushaltsplanung ab dem Jahr 2027 eine Begrenzung auf das Niveau des IST-Ergebnisses 2024 anzustreben. Sofern die Zielvorgabe aus sachlichen Gründen nicht vollständig erreicht werden kann, ist dies der Stadtvertretung nachvollziehbar zu begründen
Auf die Einhaltung dieser Zielvorgabe ist hinzuwirken.
Der Stadtvertretung ist im Rahmen der Haushaltsberatungen darzustellen, in welchen Bereichen die Zielvorgaben erreicht wurden und in welchen Bereichen Abweichungen bestehen und warum.
|
Beratungsergebnis |
||||||
|
Gremium |
Sitzung am |
TOP |
||||
|
|
|
|
||||
|
|
||||||
|
einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sachverhalt
Die finanzielle Situation der Residenzstadt Neustrelitz erfordert weiterhin eine konsequente Ausrichtung der Haushaltsführung an den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Nachhaltigkeit. Vor diesem Hintergrund hat die Stadtvertretung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu den haushaltsbegleitenden Maßnahmen ab 2026 grundlegende Zielrichtungen beschlossen, die nach erfolgtem Widerspruch des Bürgermeisters gemeinsam weiterentwickelt und rechtlich präzisiert wurden.
Im Bereich der nicht verpflichtenden Ausgaben ist ausdrücklich anzuerkennen, dass die Verwaltung bereits frühzeitig eigenständig Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen hat. Insbesondere die angestrebte Reduzierung der entsprechenden Haushaltsansätze um 25 Prozent hat in weiten Teilen des Haushalts zu erheblichen Einsparungen geführt und stellt einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der Haushaltslage dar.
Gleichzeitig zeigt sich, dass diese Einsparziele nicht in allen Bereichen vollständig umgesetzt werden konnten. Dies ist teilweise auf strukturelle, fachliche oder organisatorische Rahmenbedingungen zurückzuführen, die eine kurzfristige Reduzierung erschweren.
Gerade in diesen Bereichen ist es Aufgabe der Stadtvertretung, durch klare politische Zielvorgaben eine verlässliche Orientierung zu geben und die Verwaltung in ihren weiteren Konsolidierungsbemühungen zu unterstützen. Die Festlegung einer Begrenzung auf das Niveau des IST-Ergebnisses 2024 stellt dabei eine nachvollziehbare und überprüfbare Leitplanke dar, die sowohl dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung entspricht als auch Planungssicherheit schafft.
Der Beschluss dient damit nicht der Einschränkung der Verwaltung, sondern soll diese in ihrer Zielrichtung stärken und absichern, indem er dort klare Rahmenbedingungen setzt, wo eigenständige Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen. Ziel ist es, die begonnenen Konsolidierungsprozesse konsequent fortzuführen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt nachhaltig zu sichern.
