Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/184
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsbegleitende Maßnahme - Begrenzung investiver Eigenanteile
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- CDU/FDP Fraktion
- Bearbeiter:
- Daniela Handl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister im Rahmen der Haushaltsplanung die investiven Maßnahmen so auszurichten, dass der aus städtischen Eigenmitteln zu finanzierende Anteil für Investitionen in bauliche Anlagen grundsätzlich auf 2,5 Mio. Euro pro Jahr begrenzt wird.
Von dieser Begrenzung ausgenommen sind die erforderlichen Eigenmittel für die Sanierungssondervermögen sowie notwendige Investitionen im Abwasserbereich.
Zur Sicherstellung der erforderlichen Flexibilität wird zugelassen, dass in einem Haushaltsjahr bis zu 50 Prozent des Investitionsbudgets des Folgejahres vorgezogen werden können. Im Durchschnitt des laufenden Finanzplanungszeitraums ist jedoch ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 2,5 Mio. Euro einzuhalten.
Pauschale Drittmittel, insbesondere Zuweisungen aus der Infrastrukturpauschale sowie Zuwendungen im Zusammenhang mit dem Wegfall von Straßenausbaubeiträgen, sind nicht zur Ermittlung des jährlichen Investitionsbudgets heranzuziehen.
Über den Stand der Einhaltung dieser Zielvorgaben ist der Stadtvertretung im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berichten.
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Die Steuerung der investiven Tätigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Haushaltsführung. Vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage der Residenzstadt Neustrelitz ist es erforderlich, den Einsatz städtischer Eigenmittel im investiven Bereich klar zu begrenzen und zugleich die notwendige Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten.
Ausgangspunkt der Beratungen war die Zielstellung der Stadtvertretung, den jährlichen Eigenanteil für Investitionen auf 2,5 Mio. Euro zu begrenzen. Im weiteren Verfahren hat die Verwaltung nachvollziehbar dargelegt, dass ein starres Jahresbudget aufgrund bestehender struktureller Rahmenbedingungen und Finanzierungsmechanismen, insbesondere im Zusammenhang mit der Infrastrukturpauschale sowie künftig erforderlicher Fremdfinanzierungen, nicht in allen Fällen praktikabel ist.
Im Ergebnis der Gespräche zwischen Bürgermeister und Stadtpräsident wurde daher ein Modell entwickelt, das sowohl den politischen Zielvorstellungen der Stadtvertretung als auch den fachlichen Anforderungen der Verwaltung Rechnung trägt. Kern dieses Modells ist die Beibehaltung eines jährlichen Investitionsbudgets in Höhe von 2,5 Mio. Euro an Eigenmitteln als verbindliche finanzpolitische Leitplanke. Gleichzeitig wird durch die Möglichkeit der anteiligen Vorziehung von Investitionsmitteln sowie die Betrachtung des gesamten Finanzplanungszeitraums die notwendige Flexibilität geschaffen, um auf konkrete Projektanforderungen reagieren zu können.
Der Beschluss schafft damit eine verlässliche Grundlage für die zukünftige Investitionsplanung, begrenzt die Inanspruchnahme städtischer Eigenmittel und sichert zugleich die notwendige Flexibilität für die Umsetzung wichtiger Infrastrukturmaßnahmen. Ziel ist es, die finanzielle Stabilität der Stadt langfristig zu sichern und gleichzeitig notwendige Investitionen weiterhin zu ermöglichen.
