Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beauftragt den Bürgermeister eine personalwirtschaftliche Konsolidierung durch Prozessoptimierung zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei ist eine Reduzierung des Stellenumfangs um 10 Prozent (VZÄ, Grundlage Stellenplan 2025) innerhalb der kommenden drei Jahre als Zielgröße zugrunde zu legen. Auf die Erreichung dieser Zielgröße ist im Rahmen der Umsetzung hinzuwirken.

 

Die Umsetzung hat unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der ordnungsgemäßen Aufgabenerledigung zu erfolgen. Maßnahmen, die zu einer unwirtschaftlichen Verlagerung von Eigenleistungen auf Fremdleistungen führen, sind zu vermeiden.

 

Für den Stellenplan 2026 sind grundsätzlich keine zusätzlichen Stellen vorzusehen. Hiervon ausgenommen ist ausschließlich eine auf zwei Jahre befristete Stelle im Umfang von 0,5 VZÄ zur Einführung der Zweitwohnsitzsteuer.

 

Bei der weiteren Umsetzung sind insbesondere altersbedingte Personalabgänge, Möglichkeiten der Digitalisierung sowie Prozessoptimierungen zu berücksichtigen.

 

Sofern die Zielgröße aus sachlichen Gründen nicht vollständig erreicht werden kann, ist dies der Stadtvertretung nachvollziehbar zu begründen.

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die finanzielle Lage der Residenzstadt Neustrelitz erfordert weiterhin eine konsequente und zugleich verantwortungsvolle Haushaltskonsolidierung. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Aufgabe ist die dauerhafte Überprüfung der Personalstruktur und der damit verbundenen Aufgabenerfüllung. Dabei geht es nicht um einen pauschalen Personalabbau, sondern um eine vorausschauende und sozialverträgliche Weiterentwicklung der Verwaltung unter Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Erfordernisse.

 

Der Beschluss greift die Zielstellung auf, den Stellenumfang innerhalb der kommenden drei Jahre in einer Größenordnung von 10 Prozent, ausgehend vom Stellenplan 2025, zu reduzieren. Diese Zielgröße ist nicht als starre Kürzungsvorgabe zu verstehen, sondern als verbindliche Orientierung für einen strukturierten Konsolidierungsprozess. Maßgeblich bleibt, dass die ordnungsgemäße Aufgabenerledigung sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit jederzeit gewahrt werden.

 

Besonders hervorzuheben ist, dass der Beschluss ausdrücklich auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet ist. Ziel ist es nicht, Beschäftigte aus bestehenden Arbeitsverhältnissen zu verdrängen oder Kündigungen herbeizuführen. Vielmehr soll die Reduzierung des Stellenumfangs vorrangig durch natürliche Personalfluktuation, anstehende Renteneintritte, freiwillige personelle Veränderungen sowie organisatorische Anpassungen erreicht werden.

 

Darüber hinaus sollen die fortschreitende Digitalisierung, die Optimierung interner Abläufe sowie eine konsequente Aufgabenkritik dazu beitragen, vorhandene Ressourcen effizienter einzusetzen. Der Beschluss setzt damit einen Impuls, Verwaltungsprozesse weiterzuentwickeln, Doppelstrukturen zu hinterfragen und Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Personalbedarfe langfristig reduziert werden können.

 

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist eine solche Entwicklung zudem angezeigt. In den kommenden Jahren werden altersbedingte Personalabgänge in mehreren Bereichen zu erwarten sein. Dies eröffnet die Möglichkeit, frei werdende Stellen im Zuge einer strategischen Personalplanung daraufhin zu überprüfen, ob und in welchem Umfang eine Nachbesetzung erforderlich ist.

 

Der Beschluss trifft dabei bewusst keine Vorgaben zu einzelnen Stellen, Organisationseinheiten oder konkreten Maßnahmen. Die Ausgestaltung der internen Verwaltungsprozesse sowie die Personalführung liegen weiterhin in der Zuständigkeit des Bürgermeisters. Der Beschluss formuliert vielmehr eine klare Zielrichtung und schafft den haushaltspolitischen Rahmen, innerhalb dessen die Verwaltung eigenverantwortlich handeln kann.

 

Zugleich ist festzuhalten, dass die Stadtvertretung über den Stellenplan entscheidet und damit die grundsätzlichen Leitplanken der Personalentwicklung vorgibt. Der vorliegende Beschluss bewegt sich innerhalb dieser Zuständigkeit und stellt keinen Eingriff in die Organisations- und Personalhoheit dar.

 

Der Beschluss verfolgt damit einen ausgewogenen Ansatz: Er setzt eine klare politische Zielvorgabe zur Haushaltskonsolidierung, wahrt zugleich die Zuständigkeiten der Verwaltung und verbindet dies mit dem Anspruch einer sozialverträglichen und zukunftsorientierten Weiterentwicklung der Verwaltung.

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