Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/182

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt

  • während der vorläufigen Haushaltsführung als Vorgriff auf den Haushalt 2026 die Einleitung eines Vergabeverfahrens und Abschluss eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die wassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet und sieht diesen als unabweislich an,
  • als Form der Vergabe eine öffentliche Ausschreibung.

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die wassertechnischen Anlagen bestehen aus

  • Wasserspiel (Markt)
  • Wasserspiel Orangerie-Platz (An der Promenade)
  • Kugelbrunnen (Hohenzieritzer Straße)
  • Springbrunnen (Schlossgarten)
  • Beregnungs- und Bewässerungsanlagen einschließlich Tiefbrunnen (Schossgarten).

 

Der Wartungs- und Instandsetzungsvertrag wird i.d.R. für drei Jahre abgeschlossen. Der letzte Vertrag ist am 30.11.2025 ausgelaufen.

Die Ausschreibung ist vorbereitet, eine neue Kostenschätzung geht bei Neuabschluss von einem Umfang von ´ca. 190.000,00 € (brutto) aus.

 

Die Unabweislichkeit begründet sich

  • in der notwendigen Bewässerung der Bepflanzungen im Schlossgarten. Derzeit erfolgt übergangsweise die Bewässerung manuell, damit die Bepflanzung nicht vertrocknet. Dies ist unwirtschaftlich, da es mehr Personaleinsatz bindet.
  • darin, dass aus wirtschaftlichen Gründen alle wassertechnischen Anlagen in einem Vertrag betreut werden, um beispielsweise doppelte Anfahrtskosten zu sparen,
  • darin, dass eine lebendige Innenstadt insbesondere von derartigen qualitativen Angeboten lebt, welche für die Lebensqualität und Stadtentwicklung von elementarer Bedeutung sind. Bei ausgestellten Brunnen besteht die Gefahr eines Imagesschaden.

 

 

Loading...