Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/182
Grunddaten
- Betreff:
-
Wartungs- und Instandhaltungsvertrag für die wassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Amt für Finanzen und Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Birgit Szumny
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Dezernentenkonferenz
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Vorberatung
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung beschließt
- während der vorläufigen Haushaltsführung als Vorgriff auf den Haushalt 2026 die Einleitung eines Vergabeverfahrens und Abschluss eines Wartungs- und Instandhaltungsvertrages für die wassertechnischen Anlagen im Stadtgebiet und sieht diesen als unabweislich an,
- als Form der Vergabe eine öffentliche Ausschreibung.
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Die wassertechnischen Anlagen bestehen aus
- Wasserspiel (Markt)
- Wasserspiel Orangerie-Platz (An der Promenade)
- Kugelbrunnen (Hohenzieritzer Straße)
- Springbrunnen (Schlossgarten)
- Beregnungs- und Bewässerungsanlagen einschließlich Tiefbrunnen (Schossgarten).
Der Wartungs- und Instandsetzungsvertrag wird i.d.R. für drei Jahre abgeschlossen. Der letzte Vertrag ist am 30.11.2025 ausgelaufen.
Die Ausschreibung ist vorbereitet, eine neue Kostenschätzung geht bei Neuabschluss von einem Umfang von ´ca. 190.000,00 € (brutto) aus.
Die Unabweislichkeit begründet sich
- in der notwendigen Bewässerung der Bepflanzungen im Schlossgarten. Derzeit erfolgt übergangsweise die Bewässerung manuell, damit die Bepflanzung nicht vertrocknet. Dies ist unwirtschaftlich, da es mehr Personaleinsatz bindet.
- darin, dass aus wirtschaftlichen Gründen alle wassertechnischen Anlagen in einem Vertrag betreut werden, um beispielsweise doppelte Anfahrtskosten zu sparen,
- darin, dass eine lebendige Innenstadt insbesondere von derartigen qualitativen Angeboten lebt, welche für die Lebensqualität und Stadtentwicklung von elementarer Bedeutung sind. Bei ausgestellten Brunnen besteht die Gefahr eines Imagesschaden.
