Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/180-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz beschließt:

 

  1. Die Durchführung der Fête de la Musique am 21. Juni 2026 wird durch den Bereich Kultur und Städtepartnerschaften in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren sichergestellt.
  2. Die Stadtvertretung stellt fest, dass die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als unabweislich anzusehen ist.
  3. Die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen der Stadt (insbesondere Regiehof) sind bereitzustellen und intern zu verrechnen.
  4. Die zur Durchführung notwendigen finanziellen Mittel (insbesondere Sach- und Dienstleistungen, GEMA) werden bis zu einem Betrag von maximal 15.000 € freigegeben. Die Freigabe erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen der Vorgaben der Hauptsatzung.

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Fête de la Musique ist seit 2021 ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Neustrelitz und hat sich als niedrigschwelliges, breit getragenes Veranstaltungsformat etabliert.

Sie zeichnet sich insbesondere aus durch:

 

  • hohe Beteiligung lokaler Musikerinnen und Musiker
  • breite Nutzung öffentlicher Räume und touristische Attraktion
  • große Resonanz in Bevölkerung und Region

 

Die Veranstaltung trägt wesentlich zur kulturellen Sichtbarkeit der Stadt bei und stärkt deren Profil als lebendiger Kulturstandort. Sie ist zugleich Bestandteil des kulturellen Angebots, das im Zusammenhang mit der Erhebung der Kurabgabe steht.

 

Ein Ausfall würde ein etabliertes Format unterbrechen und die gewachsenen Strukturen aus Beteiligten und Partnern nachhaltig schwächen. Kontinuität ist insbesondere im Kulturbereich entscheidend.

 

Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung ist eine Durchführung nur möglich, wenn die Maßnahme als unabweislich anerkannt wird.
Die Stadtvertretung trifft diese Bewertung unter Berücksichtigung der geringen Kosten, der breiten Wirkung und der etablierten Bedeutung der Veranstaltung.

Die vergleichsweisen geringen Aufwendungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur kulturellen und gesellschaftlichen Wirkung der Veranstaltung.

 

Die Beschlussfassung schafft die notwendige Grundlage, um Planung und Durchführung rechtzeitig sicherzustellen.

 

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Anlagen

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