Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/180-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherstellung der Durchführung der Fête de la Musique 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- PuLS/LINKE/GRÜNE Fraktion
- Bearbeiter:
- Cindy Engel
- Antragsteller:
- CDU/FDP Fraktion, AfD Fraktion, SPD Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
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Entscheidung
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07.05.2026
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz beschließt:
- Die Durchführung der Fête de la Musique am 21. Juni 2026 wird durch den Bereich Kultur und Städtepartnerschaften in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren sichergestellt.
- Die Stadtvertretung stellt fest, dass die Durchführung der Veranstaltung im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung als unabweislich anzusehen ist.
- Die erforderlichen personellen und sachlichen Ressourcen der Stadt (insbesondere Regiehof) sind bereitzustellen und intern zu verrechnen.
- Die zur Durchführung notwendigen finanziellen Mittel (insbesondere Sach- und Dienstleistungen, GEMA) werden bis zu einem Betrag von maximal 15.000 € freigegeben. Die Freigabe erfolgt durch den Bürgermeister im Rahmen der Vorgaben der Hauptsatzung.
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Beratungsergebnis |
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Gremium |
Sitzung am |
TOP |
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einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
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Sachverhalt
Die Fête de la Musique ist seit 2021 ein fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Neustrelitz und hat sich als niedrigschwelliges, breit getragenes Veranstaltungsformat etabliert.
Sie zeichnet sich insbesondere aus durch:
- hohe Beteiligung lokaler Musikerinnen und Musiker
- breite Nutzung öffentlicher Räume und touristische Attraktion
- große Resonanz in Bevölkerung und Region
Die Veranstaltung trägt wesentlich zur kulturellen Sichtbarkeit der Stadt bei und stärkt deren Profil als lebendiger Kulturstandort. Sie ist zugleich Bestandteil des kulturellen Angebots, das im Zusammenhang mit der Erhebung der Kurabgabe steht.
Ein Ausfall würde ein etabliertes Format unterbrechen und die gewachsenen Strukturen aus Beteiligten und Partnern nachhaltig schwächen. Kontinuität ist insbesondere im Kulturbereich entscheidend.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung ist eine Durchführung nur möglich, wenn die Maßnahme als unabweislich anerkannt wird.
Die Stadtvertretung trifft diese Bewertung unter Berücksichtigung der geringen Kosten, der breiten Wirkung und der etablierten Bedeutung der Veranstaltung.
Die vergleichsweisen geringen Aufwendungen stehen in einem angemessenen Verhältnis zur kulturellen und gesellschaftlichen Wirkung der Veranstaltung.
Die Beschlussfassung schafft die notwendige Grundlage, um Planung und Durchführung rechtzeitig sicherzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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199,8 kB
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