Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Wahl des Gemeindewehrführers sowie zur Wahl des jeweiligen Ortswehrführers in den Ortsfeuerwehren Neustrelitz und Strelitz-Alt sowie des stellvertretenden Ortswehrführers Fürstensee der Freiwilligen Feuerwehr Neustrelitz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Kristin Levermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Dezernentenkonferenz
|
Vorberatung
|
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung der Residenzstadt Neustrelitz
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.05.2026
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Neustrelitz stimmt der Wahl nachfolgender Personen in die genannten Funktionen zu:
Danny Benzin Gemeindewehrführer Freiwillige Feuerwehr Neustrelitz,
Norbert Bürger Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Neustrelitz,
Andreas Matthies Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Strelitz-Alt,
Mathias Funk stellvertretender Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Fürstensee.
|
Beratungsergebnis |
||||||
|
Gremium |
Sitzung am |
TOP |
||||
|
|
|
|
||||
|
|
||||||
|
einstimmig |
mit Stimmen-mehrheit |
ja |
nein |
Enthaltung |
laut Beschluss-vorschlag |
abweichender Beschluss (Rücks.) |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sachverhalt
Nach § 12 Brandschutzgesetz M-V wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr aus ihrer Mitte, nach Vorschlagsunterbreitung an den Bürgermeister, den Gemeindewehrführer. Die Wahl fand am 28.03.2026 statt. Die aktiven Mitglieder der Ortsfeuerwehren wählen außerdem den Ortswehrführer der Ortsfeuerwehren Neustrelitz und Strelitz-Alt sowie den stellvertretenden Ortswehrführer Fürstensee. Auch diese Wahlen fanden am 28.03.2026 statt. Die Gewählten werden zu Ehrenbeamten ernannt. Die Ernennung nimmt der Bürgermeister vor.
Wählbar ist, wer mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat, die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt, die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet und das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Die Wahl der Ortswehrführer sowie des Gemeindewehrführers und ihrer Stellvertreter bedarf der Zustimmung der Stadtvertretung. Die Wahlleitung und der Bürgermeister bestätigten das Vorliegen der Wählbarkeitsvoraussetzungen der im Beschlussvorschlag Genannten.
Nicht gewählt werden konnten folgende Funktionen:
- stellvertretender Ortswehrführer Neustrelitz, weil diese Funktion erst mit der vorgenannten Wahl des Norbert Bürger frei wurde,
- stellvertretender Ortswehrführer Strelitz-Alt, weil Danny Benzin als ursprünglicher Kandidat wegen der Wahl zum Gemeindewehrführer nicht mehr zur Verfügung stand und
- der stellvertretende Ortswehrführer Klein Trebbow, weil der Wahlvorschlag für den Kandidaten zu spät kam.
Für diese Funktionen werden noch in diesem Jahr Wahlen durchgeführt.
Die Wahlen der weiteren, nach § 12 Brandschutzgesetz M-V zu wählenden Funktionen fanden am 28.03.2025 statt. Ihnen wurde durch die Stadtvertretung bereits mit Beschluss vom 22.05.2025 (VO(S)/2025/083) zugestimmt.
