Beschlussvorlage Stadtvertretung - VO(S)/2026/174-01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Nach dem erfolgreichen Interessenbekundungsverfahren im Jahre 2024

(noch in der 2. Förderperiode) und dem sogenannten Übergangsjahr 2025 (bereits Beginn der 3. Förderperiode), in dem seitens des Bundesamtes eine Neuausrichtung und strukturelle Änderungen der Partnerschaften erfolgten, kann nunmehr der Beschluss der Stadtvertretung Neustrelitz zur Förderperiode 2025 bis 2032 erfolgen.

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz nimmt den beiliegenden Zuwendungsbescheid (Anlage 1) vom 02.03.2026 und die damit verbundenen Programmgrundsätze zur Kenntnis und akzeptiert diese.

 

 

  1. Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt, 138.889,00 € in den Haushalt 2026 einzustellen, davon sind 10% (13.889,00 €) Eigenmittel und eine 0,5 VzÄ seitens der Stadt bereitzustellen, diese Verfahrensweise wird während der gesamten 3. Förderperiode beibehalten.

 

 

  1. Die Stadtvertretung Neustrelitz beschließt, dass für die Nutzung seitens des Bundes bereitgestellter Aufstockungsmittel je Programmjahr ein separater Beschluss gefasst werden muss. Die Aufstockung ist zu begründen.

 

 

  1. Die Stadtvertretung beschließt, dass – wie in der 1. und 2. Förderperiode bereits gehandhabt – je ein Vertreter pro Fraktion in den Bündnis – Begleitausschuss entsandt wird. Für die Wahlperiode 2024 bis 2029 sind das:

 

 

 

 

 

Fraktion CDU/FDP:  Herr Valentin Lunkenheimer

Fraktion AfD:   Herr Johannes Freese

Fraktion SPD:   Herr Thomas Hildebrandt 

Fraktion Puls/Die Linke/Grüne: Herr Dr. Thomas Fiß

 

 

Die Stadtvertretung Neustrelitz legt fest, dass diese Vertreter so lange im Bündnis – Begleitausschuss verbleiben, bis sie mit Beginn der neuen Wahlperiode durch die neu gewählten Fraktionsvertreter ersetzt werden können, es sei denn, die entsendende Fraktion möchte ihren Vertreter, z.B. im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens, selbst ersetzen.

Die Stadtvertretung Neustrelitz empfiehlt, seitens der neu gewählten Stadtvertretung im Jahr 2029 über den Verbleib im Bundesprogramm zu beraten und ggf. neu zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beratungsergebnis

Gremium

Sitzung am

TOP

 

 

 

einstimmig

mit Stimmen-mehrheit

ja

nein

Enthaltung

laut Beschluss-vorschlag

abweichender Beschluss (Rücks.)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Residenzstadt Neustrelitz ist seit 2015 im Bundesprogramm Demokratie leben! Es war und ist Fördergrundlage, dass es eine externe Koordinierungs- und Fachstelle, ein 0,5 VzÄ Verwaltungsstelle, sowie ein Eigenanteil (kann auch von Dritten gestellt werden) benötigt wird. Der Zuwendungsbescheid (Vorstellung der Programminhalte sowie strategische Ausrichtung der Residenzstadt bzgl. Erreichung der Förderziele) sowie die jeweils gültige Förderrichtlinie vom Bundesministerium wurde der Stadtvertretung sowie im Begleitausschuss/Bündnis-Begleitausschuss vorgestellt bzw. zur Kenntnis gegeben. Seit 2015 saßen immer eine Vertreter/Vertreterin der Fraktionen der Stadtvertretung im Bündnis-Begleitausschuss, wodurch ein informativer Austausch mit den Fraktionen der Stadtvertretung gewährleistet ist.

Die Residenzstadt Neustrelitz befindet sich aktuell in der 3. Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“.

 

Aufstellung der Kosten:

beantragte Fördersumme:  125.000,00 € Ertrag

max. Eigenanteil:  13.889,00 €

ges. Fördersumme: 138.889,00 €

Personalkosten in der Verwaltung

56% einer 35h (Sachbearbeiterin GSB/ 0,5 VzÄ):  27.955,00

20% RPA:  10.052,00 € 

2% Bürgermeister:  2.668,00 €

10% GSB:  7.186,00 €

Summe gesamt:  47.861,00 €

 

Darstellung Personalkostenplanung im Haushalt 2026:  71.500,00 €

Differenz zur Planzahl:    -23.639,00 €

 

Die Abweichung bei den Personalaufwendungen basierte darauf, dass die Stelle Sachbearbeiter/in im Bereich GSB/Integration zu 100% dem Produkt Demokratie leben! wurde.

 

Am 03.09.2024 erfolgte im Ausschuss für Bildung und Soziales durch das federführende Amt und die Koordinierungs- und Fachstelle die Vorstellung der neuen Förderperiode per Power-Point-Präsentation sowie der Beteiligung der Residenzstadt an einem Interessenbekundungsverfahren. Aufgrund des erfolgreichen Interessenbekundungsverfahrens wurde ein Antrag für die 3. Förderperiode fristgerecht gestellt. Dies wurde am 12.11.2024 im Ausschuss für Bildung und Soziales durch das federführende Amt mitgeteilt. Des Weiteren wurde mitgeteilt, dass in der neuen Förderperiode neue Themenschwerpunkte gesetzt wurden. Die Erstellung von Schutzkonzepten und die Erarbeitung einer Situations- und Ressourcenanalyse sind erforderlich.

 

Zudem wurde mitgeteilt, dass die Residenzstadt Neustrelitz die Weiterarbeit mit dem aktuellen Träger der Koordinierungs- und Fachstelle fortsetzen wird. Der Träger die AWO Vielfalt MSE gGmbH, stellt seit 2023 für die Residenzstadt die Koordinierungs- und Fachstelle. Kooperationsvereinbarungen mit der AWO werden je neue Laufzeit einer Förderperiode geschlossen.

 

Am 25.11.2025 wurde durch das Bürgermeisteramt mitgeteilt, dass ein Antrag für das 2. Förderjahr für die 3. Förderperiode mit einer Fördersumme von 125.000,00 € gestellt worden ist.

 

Der Zuwendungsbescheid wurde durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) am 02.03.26 im Portal des Bundesprogramms der Residenzstadt online zugestellt. Im Zuwendungsbescheid wird unter weitere Nebenstimmung 2.11. h benannt, dass für die Durchführung der Partnerschaft für Demokratie eine Beschlussfassung von der Stadtvertretung oder einem beschlussfassenden Ausschuss nachzuweisen ist.

 

Die aktuelle Situation erschwert ein qualifiziertes Arbeiten mit dem Programm, da wir aufgrund des nicht gefassten Beschlusses keine Planungssicherheit haben. Für die Residenzstadt Neustrelitz fallen aktuell folgende Kosten an, die ohne Beschlussfassung nicht vom Programm getragen werden können: Finanzierung der KuF ca. 22.985,00 € (bis einschließlich April). Wir haben aktuell 3 Projektanträge (Schulförderverein, Stasi-Haftanstalt, Queer Strelitz) in einer Höhe von 17.075,00€. Ohne eine gesicherte Finanzierung können diese Projekte nicht stattfinden. Des Weiteren wird die externe Koordinierungs- und Fachstelle über das Bundesprogramm finanziert, welche die Netzwerkarbeit für die Residenzstadt übernimmt.

 

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Anlagen

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